Die letzte Fahrt eines Downtown

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happy-Jack
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Interessantes zu DashCam-Beweis bei Unfällen

Beitrag von happy-Jack »

Interessantes zu DashCam-Beweis bei Unfällen:

http://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht ... vilprozess


Kann ein Unfallverursacher eigentlich für seine Falschaussagen bestraft werden oder darf er lügen dass sich die Balken biegen ??

jack ;)
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smoki 57
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Beitrag von smoki 57 »

Moin Jack,

ob ein Verursacher,oder auch der Geschädigte für eine Falschaussage belangt werden kann?
Aber klar doch,dass ist das erste was eine Richterin oder Richter den vorgeladenen vorliest,wenn der Verdacht einer Falschaussage begründet ist,diese unter Eid genommen werden können.
Ergeben sich Ungereimtheiten bei der Befragung zur Sache,wird unweigerlich vom Vorsitzenden Richter erklärt,dass derjenige noch einmal die Möglichkeit hat seine Aussage zu korrigieren, ab dann wird es gefährlich für denjenigen.
Bei einer Falschaussage wandert derjenige unmittelbar nach Urteilsverkündung in den Knast,nicht erst nach Hause.
Das mit dem Videobeweis.ist eine interessante Sache..
Dabei erinnere ich mich an einem Fall aus den 80er Jahren,als mein damaliger Junior Chef mit einer Motorrad Gruppe unterwegs war und er seine Sony Kamera auf den Tank geschnallt hatte und den Unfall mit Todesfolge seines Vorausfahrenen Bikers filmte.
Die Frage damals war,ist er,oder der Entgegenkommende zu weit in die Gegenfahrbahn gefahren.
Die Kamera wurde beschlagnahmt und das Filmmaterial vor Gericht verwendet.
Dabei stellte sich heraus, daß der Biker in einer lang gezogenen Links Kurve zwar mit dem Bike noch in seiner Fahrspur war,aber sein linkes Knie und Oberkörper in die Gegenfahrbahn ragten. Aber auch das der entgegenkommende PKW -Fahrer zu weit an der Leitlinie fuhr und durch ausweichen nach rechts den Unfall hätte verhindern können.
Zu der Zeit hat sich kein Gericht mit Persönlichkeitsrechten auseinander gesetzt.


Gruß
Hartmut
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Peter-Bochum
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Beitrag von Peter-Bochum »

Du täuscht Dich, Hartmut.

Der Angeklagte darf im Stafprozess als einziger im Gerichtsahl lügen, dass sich die Balken biegen.
Denn das Gericht muss seine Schuld beweisen.
Ansonsten gilt "in dubio pro reo".
Ein Beklagter im Stafprozess darf nach deutschem Recht auch nicht unter Eid genommen werden.

Anders sieht es im Zivilprozess aus.
Da kann es als Prozessbetrug verurteilt werden.

Peter
Herr, lass Hirn vom Himmel regnen!
....oder Steine.
Hauptsache du triffst!
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smoki 57
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Beitrag von smoki 57 »

Moin Peter,
ist schon richtig was Du schreibst, ich hätte auf den Zivilprozess explizit hinweisen sollen.

Gruß
Hartmut
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smoki 57
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Beitrag von smoki 57 »

Zum Stand der Dinge nach 5 Monaten!
Noch bin ich aufgrund meiner Verletzungen Arbeitsunfähig geschrieben, die Operation des rechten Handgelenkes in der MHH am 12.05.2016 brachte enorme Fortschritte in Bezug auf Dauerschmerzen. Demnächst wird noch das linke operiert.
Was sich extrem verschlechtert hat,ist das Sehvermögen auf dem linken Auge und beträgt nach dem letzten ärztlichen Befund nur noch 10%.
Mittlerweile hat die Berufsgenossenschaft reagiert und mir einen Antrag auf Berufsunfähigkeit zugesandt.
Ebenso schlägt die Versicherung des Unfallgegners sehr verhaltene Töne an,keine Silbe mehr von Mitschuld,geschweige von einer Betriebsgefahr.,die ohnehin aufgrund der geringen Reaktionszeit die mir nur zur Verfügung stand,nicht mehr in Betracht gezogen werden kann.
Auf Grund der Gedamtumstände die der Unfall nach sich gezogen hat,ist bisher alles so verlaufen wie es sich sicherlich jeder wünscht der einen Unfall gehabt hat. Bleibt also noch abzuwarten wie sich die Versicherung verhält wenn der Prozess um meine Schadensersatzforderung die noch nicht vollständig beglichen sind gewesen ist und die Schmerzensgeldforderungen beginnt.
Ich denke,wäre es kein Wegeunfall gewesen bei der ich eine mächtige Instution wie die BG im Rücken hätte mit der man sich offenbar nicht anlegen möchte,sehen die Dinge für mich anders aus.
Somit werde ich bald das Rentnerleben ohne finanzielle Einbußen genießen können, bis ich das Renteneintrittsalter erreicht habe.
Was danach kommt muß der Prozess,oder auch mehrere entscheiden.

Gruß
Hartmut
Zuletzt geändert von smoki 57 am 22.05.2016, 12:38, insgesamt 1-mal geändert.
Fipps
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Beitrag von Fipps »

Wenigstens Licht am Ende des Tunnels !!!!
Lebe so , daß jeder Tag der Letzte sein kann .
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smoki 57
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Beitrag von smoki 57 »

Fipps hat geschrieben:Wenigstens Licht am Ende des Tunnels !!!!
So kann man es deuten,aber auch nur aufgrund sich für mich positiv verkettender Umstände.
Zum einen,da ich in meinem Beruf 2 gesunde Augen benötige und zum andern,weil das EU -Gesetz sagt,dass Menschen die durch einen Unfall berufsunfähig werden und vor 1961 geboren wurden nicht mehr umgeschuhlt werden dürfen und dadurch bis zu 20% finanzielle Einbußen hin nehmen müssen.
Wäre ich nach 1961 geboren,hätte ich die A....karte gezogen.
So bekomme ich wenigstens 2/3 meines letzten Jahresbruttoeinkommen,inkl. Weihnachts-Urlaubsgeld und Prämien,als monatliche steuerfreie Unfallrente gezahlt.
In wieweit sich die Rentenversicherung nach meinem regulären Renteneintrittsalter um eine Fortzahlung einer Entschädigung kümmert, muss ich noch erfragen.
Mir persönlich wäre es ganz recht,somit bräuchte ich mich nicht mit der Versicherung des Unfallgegners streiten.
Warten wir's ab!

Gruß
Hartmut
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Schrauberfile
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Beitrag von Schrauberfile »

Hallo smoki 57,

also ich möchte da deine Vorstellungen ja nicht eintrüben, aber wenn du als normaler Arbeitnehmer in eine vorzeitige Verrentung gehen mußt, dann sieht das wohl doch nicht ganz so rosig aus (eigene leidige Erfahrungen nach 5 Jahren Rentenklagen).

Die 2/3 rente mag da noch greifen (vor 1961 geb.) aber schon eine Umschulung wird bei der DRV bereits ab 40 Jahren nur noch bei bestmöglichen Vorraussetzungen geleistet. Da zahlen die dann lieber für andere unsinnige Maßnahmen.

Im übrigen gibt es dann auch wegen der leidigen Gleichstellung eine grundsätzliche Rentenkürzung bis zu 10,8% für alle die eben vorzeitig in Rente gehen/gehen müssen. Zum glück fällt diese bei dir wegen dem Alter und eben der 2014er Rentenreform eben nicht ganz so drastisch aus.

Genau das ist es dann auch, was dein Rechtsanwalt im Zivilprozeß unbedingt als Ausgleich fordern muß, denn bedenke unbedingt, deine Alterrente bassiert auf der jetzigen vorzeitgen Erwerbsminderungsrente früge EU-Rente. Du würdest jetzt dann (66-59=7 Jahre) früher in Rente gehen was nach dem derzeitgen Stand grob überschlagen 7 Rentenwert 29,21 € bedeutet - wohlgemerkt Standart, wer mehr verdient bekommt mehr umgekehrt das gleiche. 7 mal 29,21 machen dann eine Rentenkürzung von grob 204,-€ plus dem verlorenen Prozenten durch den früheren Renteneintritt jeden Monat bis an Lebensende aus, ein Verlust für den du nichts kannst, neben deinen Schmerzen und gesundheitlichen Einschränkungen.

Das ist etwas was die allermeisten überhaupt nicht berücksichtigen wenn sie in eine solche Situation geraten. Genauso wenig wie von der tollen Bruttorente Steuern fällig werden (je nach deren Höhe) aber erst recht die Abgaben für die Kranken-/Pflegeversicherung.

Ich würde mal aktuell von ca. 50% des bisherigen Einkommens ausgehen, außer du hast immer durchweg weit über Tarif verdient (also über den statistischen Durchschnitt.

Also bitte Vorsicht und aufpassen welche Vergleichangebote wohlmöglich die gegnerische Versicherung vorlegen wird, eventuell wirst du 100 jahre alt und da braucht man Geld zum anständigen Leben.


Grüße Helmut
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smoki 57
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Beitrag von smoki 57 »

Hallo Helmut,

Ich gebe dir recht,dass vieles rosiger gemalt wird als es später ist.
Ich muss dich allerdings fragen,was der Grund für deine Verrentung war,ich habe nämlich den Eindruck,wenn es sich um einen Arbeitsunfall direkt am Arbeitsplatz gehandelt hat,wo nur die BG zahlt,sich die Dinge oft weitaus schwieriger gestalten eine ordentliche Rente gezahlt zu bekommen, als bei einem Wegeunfall wo der Verursacher und dessen Versicherung in die Pflicht genommen werden können.

Aber ich gebe zu,dass auch bei mir noch großes Informationspotenzial von Nöten ist.
Irgendwie läuft es bei mir einfach zu glatt,habe ich zumindest das Gefühl.
Bei mir wäre es nach meinem derzeitigen Kenntnisstand so,dass laut Gesetz meine finanzielle Situation so gestellt sein muss,als wäre der Wegeunfall gar nicht erst eingetreten. Von daher ist die gegnerische Versicherung verpflichtet meine Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung weiter zu zahlen,was sich später durchaus auf die Schmerzensgeldforderungen auswirken wird.
Auch brauche ich nicht um eine erwerbsgeminderte Rente zu klagen,die wurde von der BG aufgrund meines Alters,meiner Tätigkeit im Beruf von mehr als 15 Jahren mit 100% festgelegt.
Grund für diese Festlegung ist,dass bei mir das Sehzentrum bzw.die Nerven zum Sehzentrum geschädigt wurden,für das es aus medizinischer Sicht noch keine Heilmethode gibt.
Von daher kann ich wie bereits erwähnt von 2/3 meines Jahresbruttoeinkommen abzüglich einiger Sozialbeiträge als Unfallrente ausgehen.
Die Frage ist nur, was kommt nachdem ich das Renteneintrittsalter erreicht habe,womit mein Sehvermögen ja nicht automatisch wieder 70% wie vor dem Unfall beträgt.


Gruß
Hartmut
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Beitrag von Schrauberfile »

Hallo smoki 57,

nun bei der BG Rente ist das ganze etwas komplizierter als bei der einfachen Erwerbsunfähigkeits-/ bzw. heutigen Erwerbsminderungsrente.

Also bei mir waren es damals Lähmungserscheinungen - während der Arbeit - der unteren Extremitäten, ausgelöst durch Verkalkungen im Sakralgelenk plus 2 weiteren Wirbeln. Da wurde eine OP an den Spinalausgängen wegen dem Risiko (Rollstuhlgefahr) von der Uni-Bonn abgelehnt. Inzwischen haben sich im Laufe von gut 10 Jahren als Teilzeitarbeiter eben mit 2/3 Rente sogar noch weitere Baustellen mit extremen Verschleiß ergeben, so das ich aus meiner damaligen BU-Verrentung in die volle Rente geschickt wurde, aber der deutschen Behördenwahn wegen auch nur deshalb weil wegen dem Alter und Kostenrisiko mich keine Firma mehr als Teilzeitkraft einzustellen bereit ist/wäre, weil ich nach meiner letzten Hüft OP incl. ärztlicher Prognose eine 100% Schwerbehindertanerkennung habe.

Da sagt dann die AfA der Rentenkasse das eine Vermittlung nicht möglich ist und dann teilen sich beide meine Rente.

Bei der BG sieht das eben etwas anders aus, eben weil es ein Wegeunfall war.

Wie gesagt kann ich dir nur dringend Raten, deinen Anwalt dahingehend anzuspitzen das er für später auch auf einen angemessenen Ausgleich sorge trägt, denn die Jahre die jetzt nicht mehr in die Rentenkasse eingezahlt werden, fehlen später in der Altersrente. Da geht es nicht nur um den jetzigen Schaden bzw. aufgelaufene Kosten.

Kannst ja eine PN schicken, denn mehr sollte man vielleicht im persönlichen Rahmen erörtern.


Grüße Helmut
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smoki 57
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Beitrag von smoki 57 »

Aha, wie ich es schon erahnt habe,liegen bei dir die Dinge etwas anders als bei mir.
Bei dir ist die BU durch eine Krankheit eingetreten, währenddessen sie bei mir von und durch eine andere Person ausgelöst wurde.
Dann ist deine BU wenn ich das richtig verstanden habe bereits mit 48 eingetreten, wo man grundsätzlich seitens der BG bestrebt ist eine Eingliederung ins Berufsleben anzustreben.
Das es wie bei dir immer wieder zu Problemen kommen kann,konnte ich in den letzten Wochen und Monaten zuhauf in einschlägigen Unfall-Foren nachlesen.
In den meisten Fällen waren die Leute noch sehr jung wenn es ein Wegeunfall war,oder der Unfall ist im Betrieb in dem sie beschäftigt waren passiert,wo die BG bestrebt war trotz eines kurz vor der Rente stehenden wieder an die Arbeit zu bekommen,weil sie die Kosten alleine tragen.

Ich habe mich natürlich mit meinem Anliegen in diesen Foren zu Wort gemeldet und bekam von verschiedenen Seiten die Antwort, dass ich mit meinem Unfall Glück im Unglück hatte und mir eigentlich keine Sorgen machen brauche,solange die BG und die Rentenversicherung weiß, von wem sie sich das Geld holen können.

Das stimmt schon was du schreibst, dass man einen guten Rechtsanwalt benötigt, der sich nicht überrumpeln lässt wenn es um Zahlungen nach dem Renteneintrittsalter geht.
Aber hier kommt es auch darauf an, wie das Gericht die Angelegenheit sieht,nicht selten sind es Richterinnen und Richter die einem buchstäblich in die Suppe spucken.
Von daher kann ich froh sein nicht in NRW zu wohnen,wo die Gerichte eine demolierte Felge höher bewerten,als den Menschen den man zum Krüppel gefahren hat.
Das beste Beispiel sind die beiden Jugendlichen die sich nachts ein Rennen geliefert und eine junge Frau tot gefahren haben und nur 1,5 Jahre auf Bewährung bekommen haben,mehr nicht!
Oder der Fall der Love Parade, wo man seitens des Landgerichts der Meinung ist,hier gibt es nichts mehr zu verhandeln.
Das sind mitentscheidende Faktoren,die nicht unterschätzt werden dürfen.

Hier in Niedersachsen sind die Gerichte,vor allem das Landgericht Verden und das Oberlandesgericht Celle für ihr hartes Durchgreifen bei Unfallopfer bekannt.

Derzeit bin ich guter Dinge das alles so läuft wie man es sich nur wünschen kann, wenn Fragen sein sollten,melde ich mich per PN.

Gruß
Hartmut
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Schrauberfile
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Beitrag von Schrauberfile »

Hallo Hartmut,

na ja dann wünsche ich dir mal viel Erfolg.

Gericht hin oder her, ganz gleich wo, es kommt immer auf den Richter bzw. die Richter (LG +) an.

Und ja bei einem BG Unfall hat man Leistungsmäßig etwas mehr Glück, aber leider kann man auch dort das Pech haben das die Herrschaften lieber auf ihrem Geldsäckel sitzen bleiben.

Ein mir Bekannter z.B. hatte einen Arbeitsunfall (Maler vom Gerüst gefallen) und kämpfte auch jahrelang um seine Rente. Der arme kann auf kein Gerüst mehr und sollte dennoch weiter machen.

Wenn es bei den Herrschaften ums Geld geht, dann sind die um ihre Ausreden keineswegs verlegen. Schau einfach mal in Erwerbslosenforum aus Bonn rein (elo-forum.org), da kannst du tausende von Fälle verfolgen, wie die Menschen um ihr Recht kämpfen müssen, ganz gleich ob KK, DRV, BG oder Afa/Job-Center.

Wir wollen bei all dem auch nicht vergessen, daß die Betroffenen (meist aus anfänglicher Unwissenheit - logischer Weise) all zu oft auf berechtigte Leistungen verzichten weil entweder nicht darum wissen oder eben bewußt von der Gegenseite unterschlagen werden.

Ich glaube z.B. kaum das die BG dafür Sorge tragen wird, daß die Versicherung vom Unfallgegner (falls du jetzt dauerhaft in vorzeitige Rente gehen mußt) einen Ausgleich für den durch den Unfall eingetretenen fehlenden Rentejahre einfordert. Die Herrschaften werden sich bestenfalls ihre Kosten erstatten lassen. Auch wird es der Rentenkasse (DRV) egal sein, denn die zahlen nur das aus, wofür du dir einen Anspruch erworben hast. Woher kommen dann also die Beitragsjahre bis zu deinem regulären Renteneintritt?

Bei der DRV sieht die Rechnung ganz einfach aus, da wird dein bisheriges Konto heran gezogen und die bisherige Leistung fiktiv bis zum Regulären Renteneintritt abzüglich 10,8% (freiwilliger frühest möglicher Renteneintritt abgezogen). Ob du ggf. durch einen höheren Lohn mehr Ansprüche erwirken könntest oder z.B. wie bei der jetzigen Rentendebatte durch freiwilliges Arbeiten dir mehr Rentenpunkte erarbeiten wolltest - na sowas hat keine Auswirkung mehr - der Zug ist abgefahren.

Und Arbeitsangebote oder Umschulung, na da muß ich aus eigener Erfahrung kräftig lachen. Sowas legte man in meine Hände mit den Worten - Suchen sie mal -, nix Angebote. Der SB von der AfA sagte mir damals bei ersten mal nur, na ja laut ärztlichen Unterlagen wäre es das beste sie würden sich bei der NASA bewerben, für eine frei schwebende Tätigkeit. Dummer Spruch!!! aber er ist weg.

Da mein alter Arbeitgeber (selbst mit Bandscheiben OP) 2011 insolvent ging, konnte ich auch dort nicht mehr zurück in eine Teilzeitarbeitsstelle. Also hab ich mich zwangsweise bei diversen ZAF´s beworben. Als die erfuhren das ich nur noch Teilzeit arbeiten kann (max. 4 Std. mit div. Einschränkungen und auch noch Schwerbehindert bin) kamen nur - danke für ihre Bewerbung heraus und das trotz massiver Lohnsubvention vom Staat (in meinem Fall wären bis zu 7 Jahre bei anfänglich 100% möglich).

Aber ich schweife zuweit ab und will es jetzt mal dabei lassen.

Wie gesagt, wenn du weitere Informationen möchtest kannst du gerne eine PN schreiben.


Viel Glück und bestmögliche Genesung
Helmut
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Beitrag von uwe_GT300 »

Hallo Hartmut,

das ist ja alles die finanzielle Situation, die ja gar nicht so schlecht aussieht.
Was macht aber Dein damaliger Optimismus bezüglich Deines neuen Downtowns? Kannst Du Ihn mittlerweile fahren, und wenn ja, macht es Spass?

Gruss
Uwe
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smoki 57
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Beitrag von smoki 57 »

Hallo Uwe,
ich bin schon einige Male wieder gefahren,aber längst nicht so viel wie vor dem Unfall.
Die Handgelenke machten ständig Probleme, sodass ich es maximal eine halbe Stunde ausgehalten habe.
Nachdem das rechte operiert wurde,geht es stehts bergauf.
Ich denke, wenn demnächst das linke auch noch operiert ist,kann ich Wochen später wieder Touren von einige hundert Kilometer am Stück machen.
In der Regel halte ich dann nur zum Tanken an :wink:

Gruß

Hartmut
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Beitrag von uwe_GT300 »

Hallo Hartmut,

mein Handgelenk, welches bei meinem Unfall in 4/2015 zerstört wurde, ist auch wieder sehr gut wiederhergestellt. Seit 2-3 Monaten habe ich damit keine Einschränkungen mehr. Die Metallplatte kam vor 6 Monaten heraus.
Es freut mich zu hören, dass Du auch wieder fahren kannst, und dass Du guter Dinge bist, dass Du bald wieder richtig lange fahren kannst.

Gruss
Uwe
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smoki 57
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Beitrag von smoki 57 »

Mittlerweile kommt die Unfallangelegenheit in die heiße Phase.
So wie es aussieht,wird der Zivilprozess um meinen Schadensersatz und Schmerzensgeld noch vor dem Strafprozess stattfinden.
Der Verursacher hat schon mal den Rechtsanwalt gewechselt,der von sich aus wegen Inkompetenz zum Verkehrsrecht das Handtuch geworfen hat.
Der Neue Rechtsanwalt hatte Zeit bis Mitte Mai die Klage die ich eingereicht habe zu erwidern,ist er bis gestern noch nicht zu gekommen,er bitte um Aufschub um 14 Tage.
Das Gericht teilte ihm daraufhin mit,ein weiterer Aufschub wird nur noch zugelassen wenn ich angehört wurde,also dem zustimme,oder ablehne.
Kommt es dazu,dass er um einen weiteren Aufschub bittet,werde ich ablehnen,dann soll er zusehen,wie er seinen Mandanten aus dem Schlamassel den er sich eingebrockt hat,raus holt.
Ob er sich auf den Prozess vorbereiten konnte oder nicht.
Und so denke ich,wird es auch das Gericht meinen,denn viel gibt es nicht aufgrund der Beweislage zu verhandeln,ob Mitschuld meinerseits oder nicht.
Das Urteil für ihn steht ohnehin schon fest,der Prozess ist nur reine Show und Techtelmechtel, den Tag des Unfalls noch mal Revue passieren lassen um eventuelle Erinnerungslücken aufzufrischen,damit er versteht warum er heute im Gerichtssaal sitzt.

Gruß

Hartmut
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Beitrag von smoki 57 »

smoki 57 hat geschrieben:Mittlerweile kommt die Unfallangelegenheit in die heiße Phase.
So wie es aussieht,wird der Zivilprozess um meinen Schadensersatz und Schmerzensgeld noch vor dem Strafprozess stattfinden.
Der Verursacher hat schon mal den Rechtsanwalt gewechselt,der von sich aus wegen Inkompetenz zum Verkehrsrecht das Handtuch geworfen hat.
Der Neue Rechtsanwalt hatte Zeit bis Mitte Mai die Klage die ich eingereicht habe zu erwidern,ist er bis gestern noch nicht dazu gekommen,er bitte um Aufschub um 14 Tage.
Das Gericht teilte ihm daraufhin mit,ein weiterer Aufschub wird nur noch zugelassen wenn ich angehört wurde,also dem zustimme,oder ablehne.
Kommt es dazu,dass er um einen weiteren Aufschub bittet,werde ich ablehnen,dann soll er zusehen,wie er seinen Mandanten aus dem Schlamassel den er sich eingebrockt hat,raus holt.
Ob er sich auf den Prozess vorbereiten konnte oder nicht.
Und so denke ich,wird es auch das Gericht meinen,denn viel gibt es nicht aufgrund der Beweislage zu verhandeln,ob Mitschuld meinerseits oder nicht.
Das Urteil für ihn steht ohnehin schon fest,der Prozess ist nur reine Show und Techtelmechtel, den Tag des Unfalls noch mal Revue passieren lassen um eventuelle Erinnerungslücken aufzufrischen,damit er versteht warum er heute im Gerichtssaal sitzt.

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Beitrag von woky »

@ smoki ,

is et schon soweit , daß Du dich selbst zitierst ?

woky
Auf der Straße beginnt die Revolution ob mit Kymco oder ohne. Zitat: Der Niederrheiner weiß nix - kann aber alles erklären.

God save the fools :-)
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Beitrag von smoki 57 »

Nein Woky es ist nicht soweit, den Beitrag habe ich am PC geschrieben und den Grammatik Fehler wollte ich am Tablett beheben. Was dabei raus kommt siehst du jetzt.
Vielleicht bin ich beim Tablett auch nur auf den falschen Button gekommen!??

Gruß
Hartmut
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smoki 57
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Beitrag von smoki 57 »

So Leute,
meine Unfallangelegenheit wird am 28.06.2016 zunächst vor dem Amtsgericht verhandelt.
Offensichtlich hat die Gegenpartei die Widersruchsfrist kommentarlos verstreichen lassen,da der Gerichtstermin am Tag wo die Frist endete festgelegt wurde.
Ich bin gespannt was der Verursacher zu seiner zweifelhaften Darstellung und Aussage vorzubringen hat.

Die Richterin die den Prozess führt ist mir aus einer anderen Verhandlung sehr gut bekannt,auch auf welche Art sie denjenigen der meint sich nicht an die Fakten halten zu brauchen, sauber auseinander nimmt.
Nein, mit der Frau ist kein gut Kirschenessen!
Wenn der Verursacher bei seiner Version bleibt,ich hätte ihn beim links abbiegen überholen wollen, seziert sie den gnadenlos.

Gruß
Hartmut
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Beitrag von Fipps »

Ich hoffe für dich, daß es in deinem Sinne ausgeht .

Du weist ja : Vor Gericht u. auf Hoher See ..........
Recht haben u. Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel .
Lebe so , daß jeder Tag der Letzte sein kann .
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smoki 57
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Beitrag von smoki 57 »

Derzeit kann ich mich über den Verlauf und den Unfallfolgen nicht beklagen.
Das ich aufgrund meiner Augenverletzung in die Berufsunfähigkeit geschickt werde,steht bereits so fest wie das Amen in der Kirche.
Für die finanzielle Absicherung sorgen Berufsgenossenschaft und Rentenversicherung, von daher brauche ich mich mit der gegnerischen Versicherung nicht rum kreuzigen.
Es geht also bei mir nur noch um Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Von dieser Seite aus betrachtet,habe ich trotz allem Unglück noch Glück gehabt,das es sich um einen Wegeunfall gehandelt hat.


Gruß
Hartmut
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uwe_GT300
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Beitrag von uwe_GT300 »

Hallo Hartmut

es freut mich zu lesen, dass Du positiv und sorgenfrei in die Zukunft
schauen kannst. Geschrieben hast Du schon vorher, dass Dir dein neuer
Roller auch Freude bereitet.
Jetzt hole noch kräftig etwas aus der Verursacher heraus, das
entschädigt dann auch etwas.

Gruss
Uwe
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Beitrag von smoki 57 »

Nachdem der Gerichtstermin des Zivilprozesses schon zweimal verschoben wurde und ich zwischenzeitlich mit einem Herzinfarkt ins Krankenhaus eingeliefert wurde,kam am Dienstag die Frohe Botschaft vom Landgericht , dass das Verfahren gegen mich, nach Paragraph 170 Abs. 2 StPO, aufgrund der eindeutigen Beweislage eingestellt wurde.

Das bedeutet zwar für den Unfallverursacher noch keine Verurteilung, aber er kann sich an 5 Fingern abzählen wie jetzt seine Chancen stehen seinen Schmarrn er habe links abbiegen wollen, dem Gericht gegenüber glaubhaft zu machen.

Ich denke,dass durch seinen Widerspruch gegen meine Klage, den er bis zum 06.06.2016 noch eiligst beim Amtsgericht eingereicht hat,zu viele Widersprüche enthielt.
Darin wurde behauptet, er habe vor seinem links abbiegen in die Spiegel geschaut und einen Schulterblick durchgeführt, mich aber nicht gesehen haben will, da ich offenbar ohne Licht gefahren sei.
Auf einem Foto aus der Ermittlungsakte liegt der Roller vor seinem Auto mit eingeschaltetem Rücklicht.
Wenn er mich nicht gesehen haben will,wie konnte er erkennen, dass ich kein Licht an hatte?
In seiner ersten Aussage hatte er sich zum links abbiegen zu weit rechts eingeordnet, und in der Klageerwiderung hat er sich mittig bis über die Mittellinie eingeordnet.

Wie heißt es so schön: Schweine marschieren oftmals ganz von alleine zur Schlachtbank.

Gruß
Hartmut
Fipps
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Beitrag von Fipps »

Das mit dem Herzinfarkt darfst du nicht oft machen , sonst liegst du mit gewonnenem Prozess auf dem Friedhof . Schalte einen Gang runter .

Eine gute Genesung wünscht dir " Fipps "
Lebe so , daß jeder Tag der Letzte sein kann .
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smoki 57
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Beitrag von smoki 57 »

Keine Sorge Fipps,so schnell stirbt es sich nicht.
Ich hatte die Woche zuvor schon einen kleinen Infarkt, den ich noch ganz gut verkraftet habe,aber am Dienstag letzte Woche hat es mich morgens um 4:30 Uhr fast zerrissen.
Dank meiner Frau und ihrer schnellen Reaktion 112 zu wählen,wurden mir innerhalb kurzer Zeit im Krankenhaus 2 Stents inplantiert und alles wird gut.

Das die Staatsanwaltschaft des Landgerichts mich aus der Schußlinie mit der Einstellung des Verfahrens genommen hat, hängt mit dem Zivilprozesses beim Amtsgericht zusammen.
Hier hätte das Amtsgericht dem Strafprozess dem Landgericht vorgreifen müssen um die Schuldfrage zu klären, was natürlich so nicht zulässig ist.
Deshalb hat das Amtsgericht den Termin schon das 2. Mal auf nunmehr den 18. Oktober verschieben müssen.
Für mich ist es beruhigend zu wissen wie in beiden Verhandlungen der Prozess für mich ausgehen wird. Aber auch der Unfallverursacher, dessen Versicherung und Rechtsanwalt haben im Vorfeld die Gewissheit, was auf sie zukommt, nämlich nichts gutes, zumal sich Einsicht und Reue bisher nicht erkennen ließen. Auch das er mit einer bewussten Falschaussage mich in zweifacher Hinsicht(körperlich wie finanziell) zu schädigen beabsichtigte, wird man bei Gericht entsprechend zu würdigen (Urteil ) wissen.

Ich bin wirklich froh,dass jetzt Klarheit herrscht und Grimms Märchenstunde mit ein paar aufschlussreiche Zeilen ein Ende gesetzt wurde.


Gruß
Hartmut
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XARE
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Beitrag von XARE »

Herzlichen Glückwunsch zum 250 Post,Hartmut.

Und ich habe mich gefreut als Du dich mit deinem 80 Beitrag aus dem Forum verabschiedet hast.Naja..Pech gehabt
Dann halt auf die nächsten 250 Spam.
Gruß xare
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Beitrag von Fipps »

Xare : ?????????????? !
Lebe so , daß jeder Tag der Letzte sein kann .
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KING-KONG
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Beitrag von KING-KONG »

@Fipps:

Hartmut hatte damals gesagt er würde hier nie wieder schreiben und hat sich nach einem "Rundumschlag" verabschiedet.
Es grüßt KING-KONG
Wes
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Beitrag von Wes »

XARE hat geschrieben:Herzlichen Glückwunsch zum 250 Post,Hartmut.

Und ich habe mich gefreut als Du dich mit deinem 80 Beitrag aus dem Forum verabschiedet hast.Naja..Pech gehabt
Dann halt auf die nächsten 250 Spam.
Gruß xare
@ Xare :

Das war einer der unpassendsten Kommentare die hier je geschrieben wurden.Du hast dich doch vor Kurzem hier beschwert und einen extra Thread eröffnet mit dem Thema " Warum ich hier nicht mehr schreibe ".
Dann darfst du dich auch nicht wundern wenn du solche Seitenhiebe losläßt,daß du Kontra bekommst.
So wie es in den Wald reinschallt,schallts auch wieder raus.

http://www.zzip.de/forum/viewtopic.php? ... f31#183630
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Duftwolke
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Beitrag von Duftwolke »

Danke, Wes! Leider gibt es keinen Like-Button.
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mopedfreak
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Beitrag von mopedfreak »

Duftwolke hat geschrieben:Danke, Wes! Leider gibt es keinen Like-Button.
Hi,

klar gibt es einen LIKE-Button
:D

Viele Grüße, Alex
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xj6-andi
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Beitrag von xj6-andi »

XARE hat geschrieben:Herzlichen Glückwunsch zum 250 Post,Hartmut.

Und ich habe mich gefreut als Du dich mit deinem 80 Beitrag aus dem Forum verabschiedet hast.Naja..Pech gehabt
Dann halt auf die nächsten 250 Spam.
Gruß xare
Original Zitat :

smoki 57

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BeitragForum: Downtown 300 i / 350i Verfasst am: 16.05.2015, 16:28 Titel: ruckelnde Vorderbremse

So Leute,

dies ist mein 80. und somit letzter Beitrag,das Forum bringt und gibt mir nichts.
Zu 99,9 % finde ich nichts,was ich nicht längst schon wüsste.

Good by
:D

Dann geh doch , was hält dich hier noch ..... :evil:
Gruß

Andi
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smoki 57
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Beitrag von smoki 57 »

xj6-andi hat geschrieben:
XARE hat geschrieben:Herzlichen Glückwunsch zum 250 Post,Hartmut.

Und ich habe mich gefreut als Du dich mit deinem 80 Beitrag aus dem Forum verabschiedet hast.Naja..Pech gehabt
Dann halt auf die nächsten 250 Spam.
Gruß xare
Original Zitat :

smoki 57

Antworten: 33
Aufrufe: 1814
BeitragForum: Downtown 300 i / 350i Verfasst am: 16.05.2015, 16:28 Titel: ruckelnde Vorderbremse

So Leute,

dies ist mein 80. und somit letzter Beitrag,das Forum bringt und gibt mir nichts.
Zu 99,9 % finde ich nichts,was ich nicht längst schon wüsste.

Good by
:D

Dann geh doch , was hält dich hier noch ..... :evil:
Was mich hier hält fragst du?


SolcheLLeute wie dich,sonst noch Fragen?

Ohne Gruß
seeigel
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Beitrag von seeigel »

Was soll man da sagen?
"Was sich liebt das neckt sich"
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Beitrag von KING-KONG »

seeigel hat geschrieben:Was soll man da sagen?
"Was sich liebt das neckt sich"
Wir lieben uns doch alle hier... :lol:
Es grüßt KING-KONG
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von automati »

Hallo Smoki57,

Zuerst möchte ich dir mein Bedauern zum Unfall, gleichzeitig meine Glückwünsche für den bisherigen und weiteren Verlauf der Genesung aussprechen.
Zum Verlauf der rechtlichen Angelegenheiten drücke ich dir alle verfügbaren Daumen!
Gruß aus Wien
Have a nice Roller-Day!
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von MeisterZIP »

Wenn es was zum Thema gibt , bitte . Alles andere bitte ich zu unterlassen .

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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Guck »

Nicht ganz passend, aber auch zur Dash-Cam:


Außer Spesen nichts gewesen: Dash-Cam bei Sachbeschädigung am Auto
Ein Autobesitzer hatte mittels einer Dash-cam-Aufnahme belegt, dass eine Nachbarin sein Auto zerkratzte. Nachdem sie eine Anzeige daraufhin erhielt, zeigte die Frau wiederum den Autobesitzer wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz an. Die Richter stellten fest, dass die Aufnahmen nicht zulässig wären, ein Beweisverwertungsverbot bestehen würde und deutlich aufgezeigt werden müsse, dass ein bloßer Eigentumsschutz für solch eine Aufnahme nicht ausreiche.
Quelle: LG Memmingen, Urt. V. 14.01.16. Az. 22 O 1983/13
E10 ? Essen gehört auf den Tisch und nicht in den Tank !
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

automati hat geschrieben:Hallo Smoki57,

Zuerst möchte ich dir mein Bedauern zum Unfall, gleichzeitig meine Glückwünsche für den bisherigen und weiteren Verlauf der Genesung aussprechen.
Zum Verlauf der rechtlichen Angelegenheiten drücke ich dir alle verfügbaren Daumen!

Danke für die netten Zeilen,ich bin seit dem ich weiß, nicht mehr in der Schusslinie der Staatsanwaltschaft und den verleumderischen Aussagen des Verursachers zu stehen, sehr entspannt was die Verhandlungen bei Gericht betrifft.
Trotzdem hat es mich am 05.07.2016 beinahe mit einem Herzinfarkt dahingerafft.
Wie heißt es so schön, Unkraut vergeht nicht!
Mittlerweile geht es mir nach 2 Stents und einer 3 wöchigen Reha wieder ganz gut.

Nochmals besten Dank,

Hartmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Heute um 11:00 Uhr beginnt der Prozess gegen den Unfallverursacher, wie ich erfahren habe, ist seitens des Landgerichts auch gegen ihn das Verfahren eingestellt worden.
Zunächst war ich entsetzt über diese Information, aber es gibt 2 Gründe ein Verfahren einzustellen, einmal nach Paragraph 170 StPO und nach Paragraph 153 a StPO.
So wie es mir erklärt wurde,ist es der Paragraph 153 a StPO nach dem das Verfahren eingestellt wurde,dass bedeutet für ihn lediglich, dass man ihm ein Vergehen im Bezug auf eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO innerhalb der gesetzlichen 3 Monatsfrist indem die Verjährung eintritt, nicht nachweisen konnte.
Zudem wurde das Verfahren zur Strafverfolgung gegen ihn deshalb eingestellt, weil in einem weiteren Verfahren ( das heutige) das Strafmaß im Zivilprozess weitaus höher ausfallen wird,als es das Strafmaß im Strafprozess sein würde.

Obwohl er nie bei mir gewesen ist,hat er zu Protokoll gegeben,er habe mich besucht,sich entschuldigt und ich hätte die Entschuldigung angenommen, zudem würde es mir wieder sehr gut gehen. Wann das gewesen sein soll,weiß nur er in seiner Phantasie.
Weiterhin gibt es in seiner Aussage sehr viel widersprüchliches, wie z.B er habe mich nicht gesehen,trotz Blick in die Spiegel und Schulterblick, aber er will gesehen haben,dass ich ohne Licht gefahren sein soll.
Bin gespannt wenn die Richterin ihm vorhält, dass ich auch heute noch arbeitsunfähig bin und auch bis nach der 78. Woche bleiben werde,wie sich das mit seiner Aussage das es mir wieder sehr gut gehen würde,vereinbaren lässt.
Ein Wiedereinstieg in meinen Beruf ist ausgeschlossen.
Werde berichten wie der Prozess verlaufen ist.
Alle die mir wohlgesonnen sind,dürfen mir kräftig die Daumen drücken!

Gruß
Hartmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von mopedfreak »

Ich drücke Dir trotzdem alle Daumen.

Viele Grüße, Alex
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charlyopa
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von charlyopa »

Drück Dir die Daumen und bin schon gespannt wie der Prozess ausgeht.
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KING-KONG
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von KING-KONG »

Ich bleibe dabei, er wird eine Teilschuld bekommen.... ich sag nur : Betriebsgefahr :o
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Duftwolke
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Duftwolke »

Hallo Smoki!

Vielleicht ist es ja mittlerweile schon vorbei - Daumen sind dennoch gedrückt.
Lass Näheres hören (lesen), sobald es was gibt.

Alles Gute!
Bert
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

So Leute,
der erste Verhandlungstag ist gelaufen,die Schuldfrage konnte auch heute nicht eindeutig geklärt werden.
Zwar hat die Richterin zunächst auf eine 20% Mitschuld durch die Betriebsgefahr plädiert, aber den Zahn konnte sie sich schnell wieder ziehen lassen,da ich nicht damit rechnen musste,wenn jemand rechts abgebogen und sich bereits 3-4 Meter in einer Straße befindet ich,im nächsten Augenblick dort wieder raus kommt.
Daraufhin wurde,da der Verursacher sich abermals in Widersprüche verstricke, ein vom Gericht angeordnetes Unfallanlytisches Gutachten in Auftrag gegeben.
Eine Sache,mit der der Anwalt des Verursacher gar nicht gerechnet hat und mit seinem Mandanten eine hitzige Debatte auf dem Flur führte.
Mein Anwalt sagte nur leise zu mir,die Kröte wird er schlucken müssen und wenn sie noch so ekelig schmeckt für uns ist es durch das Gutachten nur noch ein Spaziergang das an Forderungen durchzusetzen was ihnen zusteht.
Somit landet die Sache auch zwangsläufig wieder vor dem Landgericht.
Das Gutachten ist für den 08.11.2016 angefordert.
Wenn der Unfallanalytiker ebenfalls zu der Erkenntnis gelangt das ich in weniger als 2 Sekunden die Betriebsgefahr hätte erkennen können und beurteilt dieses ebenfalls mit 20% werde ich die Kröte schlucken müssen.
Was aber auch bedeutet,das die Berufsgenossenschaft wegen der 20% Mitschuld mir die Unfallrente um den Prozentsatz kürzt.
Aber warten wir's ab,noch ist nichts entschieden.

Gruß
Hartmut
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KING-KONG
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von KING-KONG »

Die Betriebsgefahr wirst Du Dir anrechnen lassen müssen. Da wirst Du nur ganz schlecht drum rum kommen. Es sei denn, Du kannst
die "Unabwendbarkeit" für Dich geltend machen. Aber sobald Du den Schlüssel umdrehst und den Motor startest rechnet man Dir die
Betriebsgefahr an.
Es grüßt KING-KONG
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Das mit der Betriebsgefahr ist einerseits schon richtig,aber es kommt immer auf die Situation an,ob bereits ein merkwürdiges Fahrverhalten hätte erkennbar sein können,oder ob dieses unvermittelt und nicht erkennbar hätte sein können.
Als Beispiel sei hier mal nur genannt,wenn jemand vor einem Kreuzungsbereich abbremst ohne den Blinker zu setzen und dann plötzlich nach links abbiegt ohne die Abbiegespur zu benutzen,kann und muss ich als Nachfolgender damit rechnen,dass derjenige eventuell abbiegt und darf deshalb nicht überholen.
Zur Betriebsgefahr gehört nicht grundsätzlich das in Betrieb nehmen eines Fahrzeugs, sondern auch eine Situation,aus der die eigene Betriebsgefahr hervorgeht.
Und ob sie erkennbar oder nicht erkennbar war.
Mit der Betriebsgefahr sind die Gerichte heute immer schnell bei der Hand,vor allem wenn zuvor eine Güteeinigung erzielt werden soll.
Dabei nimmt man bedauerlicherweise die finanziellen Folgen für den Geschädigten so gut wie gar nicht zur Kenntnis.
Deshalb gilt die Betriebsgefahr nicht grundsätzlich. Und schon gar nicht in meinem Fall, da der Verursacher zunächst nach rechts in eine Straße eingefahren und dort unvermittelt durch sein Wendemanöver wieder heraus gefahren ist,mit dem ich nicht hätte rechnen müssen,zumal er das zusätzlich das dort befindliche Stop-Schild missachtet hat.
Das musste auch die Richterin wohl oder übel zur Kenntnis nehmen und einräumen,dass dies nicht grundsätzlich so ist.. Sonst hätte sie auch das Unfallanlytische Gutachten im Nachhinein abgewiesen.
Worauf die Gegenpartei offensichtlich ihre Hoffnung gesetzt hat.
Meisten kommt es anders,und anders als man denkt. Wichtig ist bei der Wahrheit zu bleiben und nicht 5 mal was anderes erzählen.


Gruß
Hartmut
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happy-Jack
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von happy-Jack »

@smoki 57

bitte, wie geht's weiter ?

Ich hoffe doch gut für dich !

jack
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Hallo Jack,

seit dem 18. Oktober, dem Tag der Verhandlung, hat sich insofern etwas getan,dass nach dem 08.November per Gerichtsbeschluss ein Unfallanalytiker mit der Sache betraut wurde,um die Schuldfrage letztendlich und eindeutig zu klären.
Laut dem letzten Schreiben von vor 3 Tagen,ist er damit beschäftigt und hat seit dem 8. November plus 14 Tage mit Rückmeldung an das Gericht ob er sich dazu in der Lage sieht, 3 Monate Zeit das Gutachten zu erstellen.
Demnach kann man davon ausgehen, dass dieses nicht vor Ende Februar vorliegt.
In den nächsten Tagen wird wohl die Mitteilung eintreffen, wann Ortsbesichtigung ist, zu dem die Gegenpartei bereits eine Absage erteilt hat.
"Vermutlich will man damit unangenehmen Fragen besser aus dem Weg gehen!" :D

Gesundheitlich geht es mir nach den physiotherapeutischen Maßnahmen mit meinem Knie,bis auf die Handgelenke und dem linken Auge, wieder ganz gut.
Zwischenzeitlich war ich zur arbeitsmedizinischen Untersuchung, wo man mir im Grunde das bestätigt hat,was die MHH bereits festgestellt hatte, nähmlich Berufsunfähigkeit.
Demnächst muss ich noch zu 2 Gutachter ( 1× wegen dem Auge und zum Chirurgen wegen der Handgelenke ) zur Ermittlung der Erwerbsminderung.
Danach beziehe ich bis Ende Juni noch Verletztengeld und dann 3 Jahre lang Übergangsgeld plus Verletztenrente.
Nach den 3 Jahren habe ich Anspruch auf meine volle Rente,auch wenn ich dann noch keine 65 Jahre alt bin.
Jedenfalls wird die BG mich nicht mehr umschulen, oder mich sonst wo ins Arbeitsleben verfrachten,so will es das Gesetz.
Ich kann wenn ich unbedingt will mich noch umschulen lassen,was die BG auch mitfinanzieren würde,aber sind die Kosten zu hoch und die Ausbildung zu lang ohne Aussicht auf einen Arbeitsplatz, werden die das ablehnen.

Nun muss ich erstmal abwarten wann ich zu den ärztlichen Gutachtern muss,was die BG denen als Erwerbsminderung vorschlägt :wink: und was der Unfallanalytiker herausgefunden hat.
Dann werde ich mein Schmerzensgeld beziffern und abwarten,ob man bereit ist das zu bezahlen, oder ob ich mich wieder auf einen Prozess einstellen darf.

Soweit zum Stand der Dinge.
Sobald das Gutachten des Unfallanalytiker vorliegt,werde ich mich wieder dazu melden. Anhand der Klicks zu diesem Thema, scheint wohl doch ein sehr großes Interesse vorzuliegen.

Gruß
Hartmut
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