Tasche auf Rücksitz

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wuerttemberger
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Tasche auf Rücksitz

Beitrag von wuerttemberger »

Hey :)
Da ich mit meinem DT 125 auch gerne mal länger wegfahr hätt ich gern mal gewusst, ob es erlaubt ist, einfach eine x-beliebige Tasche mit nem Spanngurt auf dem Rücksitz zu befestigen, da das DT-Helmfach einfach für den ganzen Kram nicht mehr ausreicht (ja, sowas gibt es auch :wink: )

Danke schonmal im Vorraus :D
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Daxthomas
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Beitrag von Daxthomas »

Klar, wenn sie richtig befestigt ist und natürlich das Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Wer soll dann was sagen ??
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brumm-brumm Bär
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Beitrag von brumm-brumm Bär »

Bei ordendlicher Ladungssicherung sehe ich kein Problem
bedenke nur:

-Fahrzeugbreite nicht überschreiten(Spiegel)
-ordendlich sichern(Spanngurt,Gummistrippen)
-Die Fahrzeughöhe von 4 meter nicht überschreiten(gibt keine Begrenzung)

ansonsten Gute Fahrt

michael :wink:
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Achmed the dead Terrorist
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Beitrag von Achmed the dead Terrorist »

Die Frage von wuerttemberger ist durchaus berechtigt. Ich wurde mal (vor langen Jahren), als ich noch mit der Gummikuh unterwegs war (auf dem Weg zur ifma) von den Grünen aufgehalten und verwarnt, weil ich eine Ledertasche, auf dem Rücksitz festgegurtet, dabei hatte. Ich weiss jetzt nicht mehr gegen welchen Paragraphen ich da wohl verstossen habe, aber wie gesagt, ich wurde verwarnt.

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SuperK
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Beitrag von SuperK »

Achmed the dead Terrorist hat geschrieben:[...] weil ich eine Ledertasche, auf dem Rücksitz festgegurtet, dabei hatte[...]
§1513 (7) Tote Tiere dürfen nicht auf Motorrollern festgegurtet werden.


;)


Ich verweise mal auf den §22 der StVO. (http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php). Hier wird eigentlich alles deutlich.
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Achmed the dead Terrorist
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Beitrag von Achmed the dead Terrorist »

...oh Mann, deswegen, die Tasche war aus Kamelleder! :D

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Rysbee
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Transporte

Beitrag von Rysbee »

Naja, solange die Tasche nicht SO befestigt ist...


Bild


...dürfte das doch erlaubt sein, Gruß Tom :D
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Daxthomas
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Beitrag von Daxthomas »

Geht nicht, zu viel spitze Gegenstände die da rausragen.
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Rysbee
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Beitrag von Rysbee »

Yapp :lol: und zu breit, der Länge nach sollte erlaubt sein, oder?
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Daxthomas
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Beitrag von Daxthomas »

Hinterher schleifen !! :D :shock: :shock: :D :D
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Hehe

Beitrag von Rysbee »

@ Daxthomas - Wobei wir wieder beim Anhänger wären :wink: Gruß Tom
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Daxthomas
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Beitrag von Daxthomas »

Hab ich auch schon dran gedacht.
Tröt kann gleich auch verschoben werden :shock:
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Tröööööt...

Beitrag von Rysbee »

@ Daxthomas - :lol: :lol: :lol: Also hear, über dich könnt ich mich
als verbrunsen... :D :D :D Gruß Tom :D
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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

"...4 m Fahrzeughöhe nicht überschreiten..."

Mmmh...
Da könnte ich ja theoretisch locker 20 Werkzeugrollen samt "passendem Inhalt" auf den Roller schnallen...
Mitsamt meiner inzwischen mickerigen Figur dürfte dabei nicht mal das "zulGG" der Fuhre annähernd erreicht werden....
Wenn ich das auf "6 zu 14" verteile (JB zu Cola), wird´s bestimmt ´ne lustige Party...,

kichert
der Ulrich
2003er GD125, 2015er Xciting 400
____________
Carpe noctem...
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