Wie lange 30 km/h?

Ihr habt Fragen , ob etwas verboten ist oder nicht ? Schaut rein !
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mopedfreak
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Wie lange 30 km/h?

Beitrag von mopedfreak »

Hi,

ich werde hier des öffteren von anderen Verkehrsteilnehmern durch drängeln oder Hupen gemobbt.

http://www.google.de/maps?q=dresden+pla ... 22.89,,0,0

Bis wann gilt die 30? Meiner meinung nach bis:
1. Die 30 durch ein anderes Schild (z.B. 50 oder aufhebungsschild) aufgehoben wird
2. Zum Ortsausgang
3. Bis zur nächsten höherrangigeren Straße (Vorfahrtsstraße)

Ich tendiere hier zu 3., weil weiter hinten ein Kreisverkehr folgt.

Viele Grüße, Alex
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Ennno73
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Beitrag von Ennno73 »

Hi Alex,

Genau,bis zur nächsten Vorfahrtsstraße immer schön 30Km/h
Ich kenne das auch wenn die PKW-Fahren in meinen Topcase
Parken wollen.

Eure Straßen sehen ja auch nicht schlecht aus :cry:
Aber das ist wohl überall so.

Gruß der Enrico.
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mopedfreak
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Beitrag von mopedfreak »

Hi,

danke für die rasche Antwort. Da liege ich also richtig.
Was anderes wäre es doch wenn unter der "30" noch ein Hinweis, bzw, Achtungszeichen steht, also ein Dreieckiges. Dann würde die 30 so lange gelten wie z.B. die scharfe Linkskurve besteht, oder bis nach den Zebrastreifen oder bis die Straße keine schäden mehr aufweist.

Die Straßen gehen ja, die Bilder sind schon etwas älter. In DD-Löbtau, was hier gleich an Plauen grenzt, gibt es noch relativ viele unsanierte (äußerlich) Altbauten.

Viele Grüße, Alex
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Cityuser
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Beitrag von Cityuser »

4. Bis zur nächsten Einmündung. Dort muss entweder das Schild erneut stehen oder es ist aufgehoben.

So ist es soweit ich weiß.
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tomS
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Beitrag von tomS »

4. ist falsch.
Geschwindigkeitsbeschränkungen (Zeichen 274) gelten im ganzen weiteren Strassenverlauf, falls nicht durch andere Zeichen aufgehoben.
Parkbeschränkunggen etc. müssen wiederholt werden.
Einfach mal Anlage 2 zu §41 Absatz 1 der StVO gucken. :roll:
(Was lernt man eigentlich heutzutage in der Fahrschule?)
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Acki
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Beitrag von Acki »

Nr. 4 ist nicht grundsätzlich falsch.
Ich habe das nämlich auch so in der Fahrschule gelernt.
Die 30 km/h sind nach einer Einmündung bzw. Kreuzung aufgehoben.
Es sei denn, dass hinter der Einmündung oder Kreuzung ein neues 30 km/h Schild steht.
Woher sollen die Leute, die in die Staße mit der 30 km/h Beschränkung einbiegen, denn wissen, dass dort nur 30 km/h erlaubt sind?
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tomS
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Beitrag von tomS »

Acki hat geschrieben:Nr. 4 ist nicht grundsätzlich falsch.
Ich habe das nämlich auch so in der Fahrschule gelernt.
Dann falsch gelernt / gelehrt bekommen.
Ich bitte darum, meine Hinweise auf das Gesetz auch zu beachten. "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung."
woher sollen die Leute, die in die Staße mit der 30 km/h Beschränkung einbiegen, denn wissen, dass dort nur 30 km/h erlaubt sind?
Schuldhaft handelt nur, wer schuldhaft den objektiven Tatbestand verwirklicht. Wer's nicht besser wissen kann, der bleibt straffrei.
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Acki
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Beitrag von Acki »

Gesetze lesen habe ich schon gelernt. Ich habe mal geguckt und folgendes gefunden (Urteil vom LG Bonn zu §§ 3 Abs. 2 Nr. und 39 Abs. 3 StVO)

Geschwindigkeitsbeschränkende Beschilderung muss nach Einmündung wiederholt werden - StVO §§ 3 Absatz 2 Nr. 1, 39 Absatz 3; Verkehrszeichen Nr. 274, 278 der StVO

1. Eine Beschränkung der innerörtlich zulässigen Geschwindigkeit durch das Verkehrszeichen 274 zur StVO gilt auch für den Geradeausverkehr nur bis zur nächsten Straßeneinmündung, sofern nicht das Verkehrszeichen nach der Einmündung wiederholt oder die Geschwindigkeitsbeschränkung anderweitig angeordnet wird.

2. Soll eine Geschwindigkeitsbeschränkung innerorts auf 30 km/h über eine längere Strecke mit einmündenden Straßen angeordnet werden, muss dies durch Einrichtung einer Tempo 30-Zone gemäß Zeichen 274.1 zur StVO erfolgen.

(LG Bonn, Urteil vom 19. 5. 2003 - 2 O 567/02)
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UweF
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Beitrag von UweF »

Acki hat geschrieben: Woher sollen die Leute, die in die Staße mit der 30 km/h Beschränkung einbiegen, denn wissen, dass dort nur 30 km/h erlaubt sind?
Vielleicht weil am Anfang der Straße die einmündet ebenfals ein 30er Schild steht?
Gruß Uwe

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Acki
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Beitrag von Acki »

UweF hat geschrieben:
Acki hat geschrieben: Woher sollen die Leute, die in die Staße mit der 30 km/h Beschränkung einbiegen, denn wissen, dass dort nur 30 km/h erlaubt sind?
Vielleicht weil am Anfang der Straße die einmündet ebenfals ein 30er Schild steht?
Das kann ja sein, aber ich muss davon ausgehen, dass die 30 km/h nicht mehr gelten, wenn ich innerhalb von geschlossenen Ortschaften in eine andere Straße abbiege.
Es sei denn, dass hinter der Kreuzung wieder ein 30 km/h Schild steht oder ich mich in einer 30er Zone befinde.
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UweF
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Beitrag von UweF »

Dann lies mal hier unter Punkt Ausschilderung vom Tempolimits http://de.wikipedia.org/wiki/Tempolimit
Gruß Uwe

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UweF
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Beitrag von UweF »

4


IV.


Die Zeichen 274, 276 und 277 sollen hinter solchen Kreuzungen und Einmündungen- wiederholt werden, an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist. Wo innerhalb geschlossener Ortschaften durch das Zeichen 274 eine Geschwindigkeit über 50 km/h zugelassen ist, genügt dagegen dessen Wiederholung in angemessenen Abständen. Quelle:http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalo ... Kat274.htm
Man beachte, sollen nicht müssen
Gruß Uwe

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tomS
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Beitrag von tomS »

Acki hat geschrieben:Gesetze lesen habe ich schon gelernt. Ich habe mal geguckt und folgendes gefunden (Urteil vom LG Bonn zu §§ 3 Abs. 2 Nr. und 39 Abs. 3 StVO) ...
Mehr und von höherrangigen Gerichten gibt es hier auf einen Schlag: http://www.verkehrslexikon.de/Module/Streckenverbot.php
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... topic=2573
...
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JTH
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Beitrag von JTH »

Ich kann nur TomS Recht geben. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird nicht durch eine Einmündung aufgehoben. Sie endet erst dann, wenn eine entsprechende aufhebende Beschilderung kommt.[/u]
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Beitrag von Cityuser »

Ist dann aber totaler Schwachsinn. V.a. bei Baustellen werden die 30 km/h oft nicht aufgehoben- soll ich dann die nächsten 11km so weiterfahren und einen Auffahrunfall riskieren? Ich hab das so in der Fahrschule gelernt und fahre so.
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Beitrag von tomS »

Und wenn keine Einmündung kommt, fährst Du einfach 11km so langsam weiter!?
Ich wiederhole: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung." :wink:
Was steht in Zeile 55 Anlage 2 §41 Absatz 1 StVO? :idea:

Soviel zum "Schwachsinn". Keine Ahnung, auch keine Lust irgendetwas zu lesen/lernen, aber große Klappe. :roll:
Sorry, aber der Nasenstubser musste jetzt mal raus.
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Beitrag von UweF »

Cityuser hat geschrieben:Ist dann aber totaler Schwachsinn. V.a. bei Baustellen werden die 30 km/h oft nicht aufgehoben- soll ich dann die nächsten 11km so weiterfahren und einen Auffahrunfall riskieren? Ich hab das so in der Fahrschule gelernt und fahre so.
An Baustellen steht bei der Geschwindigkeitsbegrenzung ein Baustellenschild als Zusatz und dies bedeutet, daß die Geschwindigkeitsbegrenzung nach der Baustelle aufgehoben ist. Wie ich sehe bist du 17, dann hast du doch erst die Fahrschule hinter dir, hast du da nichts gelernt?
Gruß Uwe

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Beitrag von mopedfreak »

Hi,

da habe ich aber was ausgelöst.
Jetzt nochmal für mich zum mitschreiben: Ein Tempolimit gilt solange bis es durch die Beschilderung aufgehoben wird, Richtig?

Das Tempolimit gilt aber nur bis zur nächsten Krezung wo die Vorfahrtsstraße aufgehoben wird, richtig?

Viele Grüße, Alex
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Beitrag von Cityuser »

Lustigerweise kenne ich Baustellen, an denen das Schild nicht angebracht wurde. So in dem Fall mit den 11km.

Es gibt auch Bahnübergänge wo ein einfaches 40er Schild steht, danach aber nicht aufgehoben wird. Da fahr ich dann auch nicht ewig mit 40 weiter.

@tomS: Wenn es vor einer Baustelle, auch ohne extra Markierung, steht: Nö. Wenn es normal da steht: Ja.

Oder zählt es etwa auch als Zusatzschild, wenn es einzeln oder als diese kleinen Pyramiden am Straßenrand steht? Dann entschuldige ich mich.
Aber ich erinnere mich grob, dies als Prüfungsfrage gehabt zu haben, und dass da die korrekte Antwort war, dass es an der nächsten Einmündung aufgehoben ist (Hatte leider diese I-net Bögen und kann nicht mehr darauf zugreifen).

Und ich habe den Gesetzestext gelesen und verstanden, aber siehe oben.


Ich bin zwar erst 17 aber weder blöd noch blind! Und wie gesagt sonst kann ich ja immer noch aus einer der Einmündungen gekommen sein ;) -->Schwachsinn. Hinter einer Kurve fährt mir einer also mit 100 hinten rein weil ich 30 fahre und er aus einer Einmündung kam und kein Schild hatte? Bin ich dann im Ende auch noch Schuld? Woher soll man wissen, ob der andere Ortskundig ist?

@UweF: Ich habe gelernt, was ich brauchte, schließlich habe ich meinen Führerschein. Auch wenn man sich mit den Baustellen nicht extrem beschäftigt.
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Beitrag von UweF »

Cityuser hat geschrieben:@UweF: Ich habe gelernt, was ich brauchte, schließlich habe ich meinen Führerschein. Auch wenn man sich mit den Baustellen nicht extrem beschäftigt.
Oh Sorry, habe vergessen, daß du jetzt ja alles weißt und auch alles verstanden hast, nachdem du die Prüfung bestanden hast. :roll:
Gruß Uwe

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Beitrag von Acki »

@ UweF und tomS:

Ich habe eure Links gelesen. Da steht es tatsächlich anders.
Es ist aber tatsächlich so, dass ich es in der Fahrschule anders gelernt habe.
Ich habe mich heute auch mit Leuten darüber unterhalten die ungefähr zur gleichen Zeit ihren Führerschein gemacht haben wie ich.
Alle waren der gleichen Meinung wie ich.
Meine Frau wurde sogar während ihrer Fahrprüfung durch den Prüfer darauf hingewiesen, dass innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeitsbegrenzung nach Kreuzungen und Einmündungen aufgehoben ist.
Es sei denn man befindet sich in einer 30er Zone.
Kann es vielleicht sein, dass sich die Regelung diesbezüglich in den letzen Jahren mehrmals geändert hat?
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Beitrag von UweF »

Hallo Acki,

nein das war schon immer so, es ist nur die fälschliche landläufige Meinung. Aber das komische daran ist, dases gerade bei uns in Deutschland wo eigentlich alles bis ins Kleinste geregelt ist, es solche schwammigen Bestimmungen gibt, daß selbst Gerichte unterschiedlich urteilen. Wenn du im Internet etwas stöberst, findest du Urteile wo dies bestätigt wird und welche in denen es anders gesehen wird
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Beitrag von Cityuser »

UweF hat geschrieben:
Cityuser hat geschrieben:@UweF: Ich habe gelernt, was ich brauchte, schließlich habe ich meinen Führerschein. Auch wenn man sich mit den Baustellen nicht extrem beschäftigt.
Oh Sorry, habe vergessen, daß du jetzt ja alles weißt und auch alles verstanden hast, nachdem du die Prüfung bestanden hast. :roll:
Und ich habe wohl vergessen, dass die Menschen zwar älter, aber nicht unbedingt weiser werden. :wink:

Ich habe es jedenfalls so in der Fahrschule gelernt und es stand auch so in meinen Prüfungsbogen (an die ich mich noch grau erinnere), also warum sollte ich mich anders, wohlmöglich gefährdend, verhalten?
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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

....und nach UweF´s Recherche im Netz sind sich offensichtlich nicht mal die Gerichte einig...

Interessant...

Demnach fährt also nach einer Einmündung/Kreuzung oder Baustelle jeder so, wie er´s für richtig hält...?

Der nächste "übereifrige Dorfsheriff" verhaftet mich, wenn ich ihm das zu erklären versuche...,

ist sich sicher
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JTH
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Beitrag von JTH »

mopedfreak hat geschrieben:Hi,

da habe ich aber was ausgelöst.
Kein Problem
mopedfreak hat geschrieben:Jetzt nochmal für mich zum mitschreiben: Ein Tempolimit gilt solange bis es durch die Beschilderung aufgehoben wird, Richtig?
Richtig
mopedfreak hat geschrieben:Das Tempolimit gilt aber nur bis zur nächsten Krezung wo die Vorfahrtsstraße aufgehoben wird, richtig?
Falsch
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Beitrag von Shadowman »

@ all,

im Grunde ist die Sache recht eindeutig. Für die StVO gilt eine Verwaltungsvorschrift, darin steht:

"Die Zeichen 274, 276 und 277 sollen hinter solchen Kreuzungen und Einmündungen- wiederholt werden, an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist. Wo innerhalb geschlossener Ortschaften durch das Zeichen 274 eine Geschwindigkeit über 50 km/h zugelassen ist, genügt dagegen dessen Wiederholung in angemessenen Abständen."

Machen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden alles richtig, stehen hinter der Kreuzung/ Einmündung wiederholt Zeichen.
Ist dem nicht so, trotz des bindenden Charakters, wird sich der geneigte Leser nicht die Fehlerhaftigkeit in der Umsetzung der VwV-StVO bei eigenem Fehlverhalten zu nutze machen können. Der Vorschrift immanent ist das vom Verkehrsteilnehmer erwartete Verhalten.

Erstaunlich finde ich, dass hier Führerscheinneulingen eine völlig falsche Rechtsauffassung gelehrt wird. Dazu kommt dann noch der Prüfer, der es auch nicht besser weiß.
Grüße aus Berlin

Frank
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Beitrag von brumm-brumm Bär »

@alle

Bei uns im Nachbarort ist eine 30 km/h zone für Lkw.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung für Lkw (mit Zusatzschild)wird hinter jeden Vorfahrtsschild erneuert.

Nach 4 Vorfahrstschildern steht dort kein 30 er Schild mehr.??
Danach kommt eine starke Steigung.Ohne Schwung,und einen Gang runter und ein tritt auf das rechte Pedall ist auf halber Strecke die Luft raus.



Da ich dort auch mal löhnen mußte,werde ich mich mal bei der zuständigen
Polizeistation erkundigen.


Denn das Startgeld kann ich besser in Benzin für Touren investieren.


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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

Na ja - was in der Fahrschule so gelehrt wird:

Das an den meisten Ampeln inzwischen Induktions-Schleifen in der Fahrbahn sind, weiß (fast) jeder.
Warum stehen Fahrschul-Wagen "immer" 5 m vor dem Haltebalken?
Wieso steht ein Fahrschul-Fahrzeug vor der kurzen Links-Abbieger-Spur mit gesetztem Blinker (links) ganz rechts - und blockiert somit die Geradeaus-Fahrer?
Was hat ein Fahrschul-Fahrzeug auf dem "Beschleunigungs-Streifen" einer BAB stehend zu suchen?

Das alles (...und noch viel mehr) erlebe ich hier täglich...

Ich vermute:
1.) Lehrer hals-starrig, kann nicht rechts aus dem Fenster gucken...
2.) Lehrer ist "mal gerade Brötchen holen"...
3.) Lehrer hat noch nie ´ne BAB gesehen...

Ich habe das mal ganz bewußt karikiert - aber:
Sorry, das mußte mal raus...

Dabei ist mir noch was eingefallen:
"Verbrauchs-bewußtes Fahren"...., Hallo..! Dafür gibt´s im Fußraum unten rechts ein Pedal...
Damit kann man den Verbrauch "einstellen"...
Das funktioniert bestens mit ´nem automatischen Getriebe - Hirn eingeschaltet, klappt das sogar mit ´ner altmodischen manuellen 6-Gang-Schaltung...

schüttelt den Kopf
der Ulrich
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Beitrag von mopedfreak »

Hallo Ulrich,

habe hier noch nie ein Fahrschulfahrzeug gesehen was sich artfremd im Verkehr bewegt. Und dafür das der Fahrzeugführer sich manchmal etwas ungeschickt anstellt, haftet ein "Fahrschule"-Schild auf´m Dach.

Zur BAB: Das verhaltten wird so gelehrt. Hoffentlich bekomme ich das noch so zusammen. Wenn man wegen zu viel Verkehr nicht innerhalb des Beschleunigungsstreifens auf die BAB kommt, so soll (muss) man nach 2/3 weg des Beschleunigungsstreifens anhalten und auch eine lücke warten.
Das anfahren, harte Beschleunigen mit manuellen Wechselgetriebe und damit Fahrzeug auf "Rechte-Spur-Geschwindigkeit" bringen, fällt aber einem FS bestimmt sehr leicht. Ich selber praktiziere das nicht, wenn ein Pannenstreifen vorhanden ist, wird der für solche zwecke zweckentfremdet.

Viele Grüße, Alex
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Beitrag von UweF »

Doch Alex,
ich sehe auch oft genug Fahrschulfahrzeuge wo ich mir denke, warum zeigt der Fahrlehrer dem Jungen oder Mädl nicht wie es richtig geht. Zu meiner Fahrschulzeit war bestimmt noch etwas weniger Verkehr als jetzt, aber unser Fahrlehrer ist mit jedem erst einmal auf ein großes freies Gelände gefahren und hat geschaut in wie weit einer mit dem Fahrzeug überhaupt umgehen kann ( anfahren schalten lenken usw.) wenn das einer nicht richtig konnte wurde das erst einmal geübt bevor er auf den Verkehr losgelassen wurde. Heute sieht man leider häufig, daß die Ärmsten total überfordert sind sich auf das Auto und den Verkehr zu konzentrieren. Das soll jetzt kein Vorwurf an die Fahrschüler sein (jeder muss erst lernen), sondern an die Fahrlehrer.
Gruß Uwe

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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

Ja,aber...:
Das Ding heißt "Beschleunigungs-Streifen", und die Dinger waren früher (als die Autos noch lahmten) viel kürzer, als heute - daher:

VOLLES ROHR!!!

Die modernen Fahrzeuge "springen" zumeist in 8 sec aus dem Stand auf 100... - und die meisten haben schlicht "Schiß", drauf zu treten..., und das obwohl die modernen Fahrzeuge nicht mal mehr ihre Stimme erheben...

Da bin ich anderes gewohnt:
Der Motor brüllt auf, alles vibriert (Schlag! Die Karre hat geschaltet), und ich muß bremsen - um nicht auf den Vordermann in der rechten Spur auf zu laufen...
Oh..., auf der rechten Spur werden zumeist ja nur 90 - 100 km/h gefahren...

Das schafft ein moderner Kleinwagen im 2. Gang...

So what..?

fragt
der Ulrich
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Beitrag von MrSakamoto »

Ulrich hat geschrieben:...Das Ding heißt "Beschleunigungs-Streifen", und die Dinger waren früher (als die Autos noch lahmten) viel kürzer, als heute...
Moin Ulrich,

ich danke Dir für die Aufklärung, das war mir nicht bewußt. Aber somit weiß ich jetzt, warum 99,9% der AutofahrerInnen bereits nach 5 Metern auf dem Beschleunigungsstreifen auf die rechte Fahrspur wechseln und einen zum Bremsen nötigen, obwohl hinter einem alles frei ist: die sind noch die "Kurzen" gewohnt... :twisted: :twisted: :twisted:
Gruß aus dem südlichen Münsterland
Holger

Beatus pauper spiritu

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Beitrag von Ulrich »

Dafür gibt´s doch die "Ulrich-Lösung":
Rechts bleiben, "Volles Rohr" am Hindernis vorbei, einordnen - und gut...,

grinst
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Beitrag von JTH »

Ulrich hat geschrieben:Ja,aber...:
Das Ding heißt "Beschleunigungs-Streifen",
Aber auch nur im gewöhnlichen Sprachgebrauch. Die offizielle Bezeichnung ist Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen.
RomanL
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Beitrag von RomanL »

Zur Auslegung der §§ schaut mal in aktuelle Urteile: §41 Abs.7 gibt die Handlungsmöglichkeiten her, auf die man sich berufen kann. Und der Rest ist einfach nur Auslegungssache (leider wie so oft in unserem Rehtsstaat).

Es gibt u.a. zwei anhängige Verwaltungsklagen aus 2010 und 2011, die zweifelsfrei zeigen, daß hier in einer deutschen Gesetzesvorschriift in ein und demselben Paragraphen eine mißverständliche und teilweise sogar offensichtlich widersprüchliche Rechtsauslegung zum selben Sachverhalt vorgeschrieben ist.

Insofern ruhig Blut, bei einem "Verstoß" ist immer erst mal die Frage zu klären, ob denn hier tatsächlich eine eindeutige (!) Rechtsauslegung möglich ist (z.B. eine klare Erkennbarkeit des Wilens des die Begrenzung Verfügenden).

Die Spruchpraxis der letzten Jahre zeigt recht gut die Tendenz: Freispruch für den Delinquenten...in so gut wie allen Fällen mangelhafter Ausschilderung.

Gruß
Roman


PS: Die Auffassung, daß nach der nächsten Einmündung auf der eigenen Fahrbahnseite die Schilder aufgehoben sind, ist durchaus berechtigt weil korrekt erlernt - zumindest, wenn man seinen Führerschein schon 20 Jahre hat ;-) Nur ist sie zwischendurch schon mal etwas aufgeweicht worden, weil Kommunnen kein Geld für Schilder ausgeben aber welches für Bußgelder einnnehmen wollten... Klarer Fall von kaputtrepapriertem Gesetz **gg**

PS2: Was jetzt noch lustiger wird, ist die Tatsache, daß ja seit Anfang der 2000er auch das zu langsame Fahren als Verkehrsstörung bestraft werden kann. Wer also offensichtlich ungerechtfertigt mehr als 20km/h zu wenig auf dem Tacho hat (also 20km/h unter der zulässigen vmax), kassiert im E-Fall ebenfalls ein Bußgeld...
Also hat man die Wahl: entweder 20km/h zu schnell, weil §41, 1 nicht beachtet oder halt mit 28km/h durch die "50er" Ortsdurchfahrt - als Verkehrsstörer **gg** Deutsche Gesetze in Reinkultur!
3x DJ50 oldschool, 1x Hyosung SF50, Rest Pkw und Bulli...
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comodo
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Beitrag von comodo »

Allen Gesetzestexten zum Trotz wurde Anno 2010
in der Fahrschule mein Wissen wie folgt aufgefrischt:

....die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h
wie auf dem Foto zu sehen endet an der nächsten
Kreuzung oder Einmündung!

Also in diesem Falle: 30 km/h gelten meiner Meinung
nach bis zum Kreisverkehr.
Aber schaut euch mal die Gegenrichtung an - dort beginnt
der 30er Bereich erst an der Verkehrsinsel und nicht bereits
am Kreisverkehr in Richtung Unterführung.

Das würde bedeuten das in Richtung Kreisverkehr die 30er
Begrenzung bereits an der Einmündung der Einbahnstraße
Hofmühlenstraße beendet ist!
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DirkDD
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Beitrag von DirkDD »

"""....die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h
wie auf dem Foto zu sehen endet an der nächsten
Kreuzung oder Einmündung! """

genau so isst es.Lasst es euch von einem Servicetechniker Fachrichtung Strassenverkehrstechnik sagen....


Wenn also nach der nächsten Einmündung kein weiteres 30.er Zeichen (Zeichen 274 ) steht dann darf in geschlossener Ortschaft wieder 50km/h gefahren werden.

Mfg
Dirk
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AlecTron
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Beitrag von AlecTron »

Ulrich hat geschrieben:Ja,aber...:
Das Ding heißt "Beschleunigungs-Streifen", und die Dinger waren früher (als die Autos noch lahmten) viel kürzer, als heute - daher:

VOLLES ROHR!!!

Die modernen Fahrzeuge "springen" zumeist in 8 sec aus dem Stand auf 100... - und die meisten haben schlicht "Schiß", drauf zu treten..., und das obwohl die modernen Fahrzeuge nicht mal mehr ihre Stimme erheben...

Da bin ich anderes gewohnt:
Der Motor brüllt auf, alles vibriert (Schlag! Die Karre hat geschaltet), und ich muß bremsen - um nicht auf den Vordermann in der rechten Spur auf zu laufen...
Oh..., auf der rechten Spur werden zumeist ja nur 90 - 100 km/h gefahren...

Das schafft ein moderner Kleinwagen im 2. Gang...

So what..?

fragt
der Ulrich
Wenn sich denn die Fahrer der anderen "modernen Wagen" an 3 einfache Regeln, die man auch in der Fahrschule lernt, halten würden, wäre das durchaus Möglich:
1. entsprechend Sicherheitsabstand zum Vordermann halten, um auch ein einfädeln zu ermöglichen.
2. Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten, insbesondere an Auf- und Abfahrten, so wie Einmündungen auf Landstraßen
3. Konstant die Geschwindigkeit halten und nicht aus gut gemeinter Hilfsbereitschaft langsamer oder schneller werden um eine Lücke zu schaffen.
Ersteres verhindert nämlich, selbst bei noch so präzise angeglichener Geschwindigkeit, dass man in den fließenden Verkehr einfädeln. Letzteres Verhalten birgt eine 50/50 Chance, dass ich das gleiche mache und dadurch meine auserkorene Lücke geschlossen wird.
Im übrigen kann ich aus eigener Erfahrung berichten, dass die Leistung eines heutigen Kleinwagens mit nichten immer ausreicht um auf Nenngeschwindigkeit zum einfädeln zu kommen... insbesondere wen Punkt 2 nicht befolgt wird. Einer der vielen Gründe, warum ich den Twingo meiner Freundin eher ungerne fahre. :oops:
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koenigsbussard
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Beitrag von koenigsbussard »

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