HU-Termin vorziehen?

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Acki
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HU-Termin vorziehen?

Beitrag von Acki »

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich in der richtigen Kategorie gelandet bin.
Ist es grundsätzlich möglich den Termin für die HU vorzuziehen?
Mein Like hat noch bis Februar TüV.
Jedoch habe ich nächste Woche Urlaub. Da ich eh noch mein Fabbri-Windschild eintragen lassen möchte, wollte ich auch gleich die HU vorziehen.
Außerdem weiß ich nicht wie im Februar das Wetter sein wird.
Die letzen beiden Winter waren ja etwas schneereicher als sonst.
Müsste ich eventuell auch ein Bußgeld zahlen wenn ich erst im März zur HU fahren würde?
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UweF
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Beitrag von UweF »

Hallo Acki,

also vorziehen dürfte kein Problem sein, aber du bekommst dann die Plakette auch von dem Zeitpunkt ab für zwei Jahre und nicht mehr bis Februar. Wegen einem Monat überziehen kommt es darauf an, wenn dich die Polizei erwischt wie kleinlich der Beamte ist- Beim TÜV, DEKRA oder anderen Sachverständigen dürfte nichts passieren, allerdings bekommst du dann die Plakette aber auch wieder nur bis Februar, anders als wenn du zu früh gehst.
Gruß Uwe

Ich wurde gut erzogen……keine Ahnung was dann passiert ist……!
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Laser14
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Beitrag von Laser14 »

Die ersten zwei Monate TÜV überziehen sind nicht Bußgeldbewährt. Nicht etwa, daß es "erlaubt"wäre - es kostet nur nichts.

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Achmed the dead Terrorist
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Beitrag von Achmed the dead Terrorist »

...der TÜV o.ä. tut Dir wegen Überziehens nichts. Ich hatte mal die HU meines alten Gartenanhängers um 1,5 Jahre überzogen. Der TÜV Mensch war dann sogar so freundlich mir statt des restlichen halben Jahres gleich einen neuen 2-järigen zu geben. Daher denke ich nicht, dass es ein Problem ist, früher hinzufahren. Du bekommst aber dann auch nicht mehr als 2 Jahre, verlierst dann sozusagen die Differenz.

--Achmed the dead...
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Acki
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Beitrag von Acki »

Danke erstmal für die vielen Antworten.
Vielleicht mache ich für nächste Woche mal einen TÜV Termin. Wie gesagt muss ich ja eh noch wegen dem Windschild hin.
Außerdem hätte ich dann die Möglichkeit, falls der TÜV etwas findet, es vielleicht noch über die Gewährleistung zu regulieren.
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mj-audio
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Beitrag von mj-audio »

UweF hat geschrieben:..also vorziehen dürfte kein Problem sein, aber du bekommst dann die Plakette auch von dem Zeitpunkt ab für zwei Jahre
Ich war im September beim Tüv. Vor mir war einer der hatte den "TÜV" um 2 Jahre überzogen da sein Motorrad nicht benutzt und in der Garage stand. Der sollte auch das 2 fache zahlen damit er eine neue Plakette bekommt, einmal für den Zeitraum den er "vergessen" hatte, die 2. Gebühr für die nächsten 2 Jahre die bevorstehen.
Gruß aus der Domstadt Köln mj-audio / Michael
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Laser14
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Beitrag von Laser14 »

Ja, soetwas hatte ich auch mal - mit meinem Anhänger. Allerdings hat der TÜV-Prüfer nur ein bischen geschmunzelt über den seit zwei Jahren fälligen TÜV. Ich habe dann zurückgeschmunzelt und habe natürlich nur einmal gelöhnt. Schließlich hat der TÜV-Prüfer auch nur einmal seine Arbeit geleistet - warum sollte ich dann zweimal bezahlen?!?

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Beitrag von tomS »

Laser14 hat geschrieben:Schließlich hat der TÜV-Prüfer auch nur einmal seine Arbeit geleistet - warum sollte ich dann zweimal bezahlen?!?
Das ist ein Teil des Deals - der TÜVler verzichtet auf eine Anzeige, Du bezahlst als ob Du regelkonform zum TÜV gekommen wärst.
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Waschtel
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Beitrag von Waschtel »

Ab nächstem Jahr wird auch nicht mehr zurückdatiert wie bisher,sondern ab TÜV Prüfung 2 Jahre egal wie lange man überzogen hat.

Ergo warten bis der Schnee weg ist nächstes Jahr. :twisted:
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bobbyt
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Beitrag von bobbyt »

Achtung Waschtel,

an der polizeilichen Ahndung überzogenen TÜV's ändert sich aber nix.
Also, nach 2 Monaten koschts... :wink:

Gruß Peter
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Beitrag von UweF »

Waschtel hat geschrieben:Ab nächstem Jahr wird auch nicht mehr zurückdatiert wie bisher,sondern ab TÜV Prüfung 2 Jahre egal wie lange man überzogen hat.

Ergo warten bis der Schnee weg ist nächstes Jahr. :twisted:
Das ist von Bundesland zu Bundesland im Moment noch unterschiedlich geregelt und soll nächstes Jahr geändert werden. Quelle http://www.autokiste.de/psg/1110/9722.htm

Wer bisher sein Fahrzeug zu spät zum Prüftermin vorführt, wird oft so gestellt, als hätte er die Frist nicht überzogen, damit diese Vorgehensweise, die möglicherweise Sicherheitsrisiken birgt, keine Vorteile verspricht. Wer also sein im Mai 2011 fälliges Auto erst im Oktober bei einer Prüforganisation vorführt, bekommt keine Plakette bis Oktober 2013, sondern bis Mai 2013.

Diese Rückdatierung entbehrt aber natürlich jeglicher technischer Begründung: Die Gültigkeit einer bestandenen Hauptuntersuchung ohne gravierende Mängel und deren Aussagekraft kann nicht vom Zeitpunkt der Vorführung eines Fahrzeuges abhängig sein. Aus diesem Grund fordert nicht nur der ADAC seit langem die Rücknahme dieser Regelung.

Dies könnte nun zum 1. April 2012 oder früher der Fall sein, da der Gesetzgeber nach Angaben des Clubs plant, die Rückdatierung bundesweit entfallen zu lassen. Um das Ziel des Nichtlohnens einer Fristüberziehung gleichzeitig beizubehalten, sieht der Gesetzesentwurf laut ADAC bei Überziehung um mehr als zwei Monate eine "Ergänzungsuntersuchung" mit 20 Prozent höheren Kosten vor. Bisher wird das Überziehen um bis zu zwei Monate gar nicht, um bis zu vier Monate nur mit 15 und um vier bis acht Monate nur mit 25 Euro sanktioniert. Warum diese Sätze auf Falschparker-Niveau nicht einfach erhöht wurden, bleibt ein Geheimnis der Politik.

Schon seit geraumer Zeit ist die Verwaltungspraxis in den Ländern uneinheitlich. Während einzelne Bundesländer wie Hessen und das Saarland generell auf die Rückdatierung verzichten, entfällt diese in anderen Ländern nur bei extremer Überschreitung der Fälligkeit. Mittlerweile gibt es selbst innerhalb eines Bundeslandes verschiedene Vorgehensweisen, die von Region zu Region und von Prüforganisation zu Prüforganisation unterschiedlich sind.

Der ADAC appellierte in diesem Zusammenhang an die Bundesländer und die Prüforganisationen, bereits ab sofort auf die in der StVZO festgeschriebene Rückdatierung zu verzichten. "Ein Festhalten an der technisch unsinnigen Rückdatierung für ein paar Monate bis zur Gesetzesänderung ist nicht hinnehmbar und geht nur auf Kosten der Autofahrer", hieß es.

und dies hier zu den Strafen. Quelle http://www.tuev-nord.de/de/FAQ_2971.htm ... _berziehen

Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:

Zwei bis vier Monate : € 15,--
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die einmonatige Nachprüffrist überschreiten, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.
Bei TÜV NORD Mobilität wird eine Überziehung des HU-Termins selbstverständlich nicht bestraft. Allerdings müssen wir den neuen HU-Termin auf den ursprünglichen Fälligkeitsmonat zurückdatieren.
Gruß Uwe

Ich wurde gut erzogen……keine Ahnung was dann passiert ist……!
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Beitrag von Waschtel »

Hm,8 Monate länger TÜV und dann max. 40 Euro und 2 Punkte........das wäre es mir wert,hehehehehe. :lol:


Gruss
Grand Dink 50s,People 50
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