Führerschein , das alte Thema ..Neue Ideen der Politik ...

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MeisterZIP
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Führerschein , das alte Thema ..Neue Ideen der Politik ...

Beitrag von MeisterZIP »

Neu und toll für alle alten Säcke :wink:

Wenn man seinen Autolappen ( und/oder Klasse 4 für 50er !!! ) vor dem 01.04.1980 gemacht hat , kann man in Zukunft ( nach dem 18.01. 2013 ) nach einer praktischen Prüfung auch Motorräder bis 48PS fahren ... ( Klasse A2 )

Alle anderen mit dem Nachteil der späten Geburt müssen weiterhin brav den Weg durch die Fahrschulen gehen , locker 1500.- für einen Lappen zahlen ...

Inwiefern man damit auch im Ausland Motorrad fahren darf , kann ich allerdings nicht sagen ....

MeisterZIP
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rayman282
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Beitrag von rayman282 »

Rechtslage in den Niederlanden ist immer noch nicht geklärt!
Selbst 125 ccm Fahrer,die den "alten Lappen" besitzen rikieren eine Anzeige wg Fahren ohne Führerschein!
Wird mann in der Grenzregion Belgieens in den Niederlanden erwischt,Gibts Garantiert eine anzeige(die "Rennleitungen"wissen dort bescheid)
An der Grenze D/Nl Drücken viele ein Auge zu,da die die Rechstlage selbst nicht richtig verstehen.
Dies ist aber Kein Freifahrt schein!
Beim Unfall könnte es erhebliche Probleme geben!

Gruß Raymond
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rayman282



Stehle Besser Nicht!!!Der Staat Duldet keine konkurrenz!
Mann legt sein Auto Tiefer....aber nicht sich selbst!
tomS
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Beitrag von tomS »

Die autom. A1-Berechtigung für Pkw-Führerschein-Besitzer vor 1.4.1980 ist im "Grauen Lappen" nirgends eingetragen. Da kann es schon mal passieren, dass ein ausländischer Polizist nicht über alle Feinheiten des deutschen Fahrerlaubnisrechts Bescheid weiß.
Man müsste sich ein neues Führerscheinkärtchen ausstellen lassen, dann steht's drin.
Aber dürfen tun sie, die Grauen Herren mit Klasse 3 < 1.4.1980. Die Rechtslage ist auch in Belgien geklärt, gehört ja zur EU. :roll:

Die Klasse A2 wird dann jedenfalls im neuen Führerscheinkärtchen eingetragen.

Darum ja auch die ganzen schrittweisen Vereinheitlichungen des EU-Fahrerlaubnisrechts!
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
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Dirk
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Beitrag von Dirk »

tomS hat geschrieben: Aber dürfen tun sie, die Grauen Herren mit Klasse 3 < 1.4.1980.
Was darfst du dann mit deinen 101jährigen "Eisgrauen" fahren? Bis 500PS?
:D :D Man beachte dein Alter links im Profil...
Grüße vom Bodensee! Dirk
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rocket
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Beitrag von rocket »

lässt man sich einen neuen Schein ausstellen wird alles eingetragen was man fahren darf. Somit wäre das dann mit den Holländern usw. auch erledigt......
Gruss Gerhard
AddiB

Beitrag von AddiB »

Na toll, und ich muss meinen A-Schein spätestens 2012 machen, sonst muss ich 2 Prüfungen machen, wenn ich ihn vor meinem 25. machen will.
Wo bleibt hier die Gerechtigkeit der Jugend gegenüber?

Gruß Adrian
tomS
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Beitrag von tomS »

AddiB hat geschrieben:Wo bleibt hier die Gerechtigkeit der Jugend gegenüber?
GG Art.3 hat geschrieben:(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wo steht da was vom Alter? :roll:
Diskriminierung der Jüngeren wird vom Grundgesetz erlaubt! :twisted:
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AddiB

Beitrag von AddiB »

So hab ich das ja noch nie gesehen :lol:
Danke dafür...

Gruß Adrian
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rayman282
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Beitrag von rayman282 »

tomS hat geschrieben:Die autom. A1-Berechtigung für Pkw-Führerschein-Besitzer vor 1.4.1980 ist im "Grauen Lappen" nirgends eingetragen. Da kann es schon mal passieren, dass ein ausländischer Polizist nicht über alle Feinheiten des deutschen Fahrerlaubnisrechts Bescheid weiß.
Man müsste sich ein neues Führerscheinkärtchen ausstellen lassen, dann steht's drin.
Aber dürfen tun sie, die Grauen Herren mit Klasse 3 < 1.4.1980. Die Rechtslage ist auch in Belgien geklärt, gehört ja zur EU. :roll:

Die Klasse A2 wird dann jedenfalls im neuen Führerscheinkärtchen eingetragen.

Darum ja auch die ganzen schrittweisen Vereinheitlichungen des EU-Fahrerlaubnisrechts!
Danke TomS
So ist es !
Nach einem telefonat zur "Rijkswacht" riskiert jeder der kein gültigen Führerschein vorzeigen kann, leider eine Anzeige!



Gruß Raymond
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Beitrag von MrSakamoto »

rayman282 hat geschrieben:...Nach einem telefonat zur "Rijkswacht" riskiert jeder der kein gültigen Führerschein vorzeigen kann, leider eine Anzeige!...
Moin Raymond,
und da nimmst Du uns "alte Säcke" immer mit ins Land der Tulpenzwiebeln und Käselöcher? Wieviel Provision bekommst Du von der Rijkswacht? Schäm Dich! :roll:
Gruß aus dem südlichen Münsterland
Holger

Beatus pauper spiritu

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Beitrag von Ulrich »

@ Meister Zip:
Das mit dem "Sack" nehme ich hin, das "alt" kannst Du wieder haben:
Ich werde nicht alt - ich werde besser...

Natürlich ist mir die Problematik bei den Jüngeren klar:
Dem "Nachwuchs" wird es schwer/teuer gemacht, was sich letztendlich auch auf die "Schrauberbuden" auswirkt...

Allerdings bin ich auch bestimmt nicht der einzige "Sack" ("friedhofs-blonder"), der sich nach jahrelanger 125er-"Quälerei" auf der BAB nicht etwas mehr Dampf wünscht - da liegt bestimmt eine Menge Potential drin...
...und 48 PS sind doch schon mal ´ne Ansage, die den meisten "Betroffenen" völlig ausreicht...

@all:
Klar, die jüngeren Piloten haben da die "A....-Karte" gezogen, aber:
Mich, z. B., hat´s bei der Rente "erwischt":
Ich habe all die Jahre meine Beiträge versteuert, und darf auf meine Rente auch noch Steuern zahlen. Das wird bestimmt teurer, als ein "vollständiger" A-Schein...

Sollte ich also zu einem Bruchteil der Kosten eine A2-Lizenz bekommen können, kommt es mir auf die paar € für ´ne neue Karte (in der das dann auch steht) bestimmt nicht an.
Dann sind auch die "Tulpen-knickenden" Freunde und Helfer zufrieden...,

meint
der Ulrich
2003er GD125, 2015er Xciting 400
____________
Carpe noctem...
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rayman282
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Beitrag von rayman282 »

MrSakamoto hat geschrieben:
rayman282 hat geschrieben:...Nach einem telefonat zur "Rijkswacht" riskiert jeder der kein gültigen Führerschein vorzeigen kann, leider eine Anzeige!...
Moin Raymond,
und da nimmst Du uns "alte Säcke" immer mit ins Land der Tulpenzwiebeln und Käselöcher? Wieviel Provision bekommst Du von der Rijkswacht? Schäm Dich! :roll:
Wieso Holger,ich war doch immer wieder Da um dich aus'm "Loch" zu holen! :roll:
Und Ausserdem hast du ja wärendessen immer den Jungs von der "Rijkswacht" das Mittagessen Weggefuttert :twisted:
Glaubst Du ,da war von meiner "Provision"noch was Übrig :roll: :?:

Du weisst doch das das "Tulpenknicken" den Niederländern vorbehalten ist,aber Nein.......ich muss es dir immer wieder sagen!
:roll:

#Kopfschüttel# Raymond
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Beitrag von MrSakamoto »

Moin Raymond,

ja, ich vergaß. Entschuldigung. Man wird halt alt. ;-) :-D
Gruß aus dem südlichen Münsterland
Holger

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Beitrag von Peter-Otto »

MrSakamoto hat geschrieben:Moin Raymond,

ja, ich vergaß. Entschuldigung. Man wird halt alt. ;-) :-D
ich nicht ich werde immer besser, ich brauch nur rufen und schon is er da :lol: :lol:
Gruß Peter

Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen.
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Beitrag von Angel II »

Nun ich besitze auch noch einen antiquarischen Führerschein, ursprünglich in dem dezenten Grau, später gewechselt ins schweinchenrosa, der sollte ja damals der neue Eu-Führerschein werden.

Da ich immer viel in Holland war und bin, wurde mir damals dazu geraten den Schein umschreiben zu lassen, der graue Schein sei nicht gern gesehen in den NL.

Nun wurde in dem neuen "Eu-SChein" zwar eingetragen,daß ich den Führerschein schon vor ewigen Zeiten gemacht hatte, aber nicht korrekt das mit den 125iger, da war in der Spalte für die 125iger auch eine Beschränkung auf 80 km/h beschrieben.
Allgemein muß es da noch einen Zusatzeintrag auf der Rückseite gegeben haben, der leider bei mir versäumt wurde. Was ich damals auch nicht für wichtig hielt.

Mit meinem 50iger Roller war das der Führerschein kein Problem in NL, auch nicht bei einem Crash.

Aber als ich mir dann den 125iger Roller zulegte, wollte ich es doch genau wissen. Selbst bei unserer Polizei war keine genaue Aussage zu bekommen, lediglich der Hinweis, die Führerscheinstelle zu befragen.
Nun dort wurde mir das natürlich versichert, daß es richtig ist und, daß ich den 125 fahren darf.
Aber nachdem selbst unsere Schupos da unsicher waren, habe ich mir dann zu dem neuen Roller ein neues Führerscheinkärtchen gegönnt.

Somit bin ich auf der sicheren Seite und genieße schöne Touren mit meinem Sohn, auch in den Niederlanden.
Dort wird mein Sohn bestaunt, daß er so einen "großen" Roller schon fahren darf, im Moment noch auf 80 gedrosselt, aber diesen Monat wird er 18.

LG
Angel
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