Petition für 125 ccm

Ihr habt Fragen , ob etwas verboten ist oder nicht ? Schaut rein !
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ThomasUhe
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Petition für 125 ccm

Beitrag von ThomasUhe »

Hallo zusammen,
mir geht es schon eine ganze Weile auf den Senkel, das in Deutschland die Uhren anders ticken als im Rest der EU. So ist es hier nicht möglich einen Scooter mit 125 ccm zu fahren wenn man "nur" im Besitz der früheren Führerscheinklasse 3 (heute B) ist. In unseren Nachbarländern ist es etwas leichter und einfacher. Dort kann man (z.B. in Italien) mit dem normalen Autoführerschein ohne weiteres 125 ccm Motorräder und Scooter fahren. Weitere Infos dazu findet Ihr auf Meister ZIP`s Seite hier: http://www.zzip.de/html/unterschriftena ... r_fuh.html
Da es mit der ganzen Sache aber wohl irgendwie nicht richtig weitergeht, habe ich mich heute entschlossen, das ganze als Petition im Deutschen Bundestag einzureichen. Wenn die Petition im Net veröffentlicht ist, werde ich den Link dazu hier posten und hoffen, das ganze viele diese Petition unterstützen, damit diese Sperre für 125 ccm aufgehoben wird.

Gruß, Thomas
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propermr
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Beitrag von propermr »

Hallo,
da wünsche ich Dir viel Erfolg, habe auch schon beim " Meister " mit gemacht, bezweifele aber das sich da je was ändert.
Beim LKW KL.2 haben Sie ja sogar das Besitzrecht zu 2011 geändert, sodas jeder, der keine Weiterbildung macht, sein Kl.2 zum Gewerbsmäßigen (Trucker) gebrauch verliert.
__________

LG
Swen
Sanny
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Beitrag von Sanny »

Da bin ich auf jeden Fall bei.
Mich ärgert es ebenfalls gewaltig und ich hoffe, dass es hier auch bald soweit sein wird, dass man mit der guten alten Klasse 3 125ccm fahren fahren darf.

Viele Grüße
Sanny
...mein nächster wird ein Kymco!!
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ThomasUhe
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Beitrag von ThomasUhe »

...bei Meister mitgemacht habe ich auch. Nur ich weiß nicht, inwieweit eine "normale" Unterschriftenaktion Erfolg hat. Eine Petition geht direkt an den Bundestag. Sie wird online gestellt und kann dann von jedem Befürworter auch online unterstützt werden. Habe ich schon einmal (in Sachen Abmahnungen) mit Erfolgt praktiziert und hoffe, das es dieses mal auch den gewünschten Erfolg gibt. Dauert zwar alles etwas (wie in der Politik so üblich), aber wenn es was bringt, dann ist mir das egal. Immerhin dann noch besser als es gar nicht versucht zu haben ;-)
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Apfelkuchen
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Beitrag von Apfelkuchen »

Hallo

Ich habe vor einigen Jahren mal eine Petition bei der EU eingereicht ( Auto Bild berichtete). Ich habe mich auf "Diskriminierung aufgrund der Herkunft" berufen ( Andere Länder dürfen ja 125 ccm mit FS-Klasse B fahren.)

Die Petition wurde abgewiesen und ich an die Bundesrepublik Deutschland verwiesen. Der Petitionauschuß im Deutschen Bundestag lehnte auch ab mit der Begründung die Bundesregierung hat sich gegen eine Änderung der FS-Rechts entschieden.

Ich hatte damals ca. 3000 Unterschriften eingereicht.

Ich habe dann den Führerschein Klasse A gemacht :roll:


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Beitrag von garnele »

Hallo,

ich muss das Thema nochmal aufgreifen.

Als ich heute in der Werkstatt mit meinem Roller war und ich mich mit den Mitarbeitern unterhielt sagte einer, das es wohl im nächstem Jahr entschieden wird ob man mit dem FS Klasse 3 auch 125 ccm³ Roller fahren darf.

Habt Ihr davon was gehört bzw. könnt Ihr das bestätigen?

mfg
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Beitrag von tomS »

Ist denn schon wieder Sommerloch?
Die 3.EU-Fahrerlaubnisrichtlinie ist Anfang des Jahres verabschiedet worden und tritt zum 19.1.2013 in Kraft.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Thema jetzt (wo die BRD die von der EU gesetzten Fristen eingehalten hat) noch wichtig wäre.
Da gibt's andere Dinge in der EU wie Griechenland, Italien, ...
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Beitrag von MeisterZIP »

Ja, all die Mühen waren vergebens ... Wer also 125+ fahren möchte und noch kein alter Kacker ist :lol: , wird wohl entweder einen FS Klasse A oder mehr machen müssen , oder er wandert ins europäische Ausland aus , wo es ( mit einigen unwichtigen Ausnahmen ) überall erlaubt ist ...

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garnele
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Beitrag von garnele »

So wie ich hier meine Frage im Forum am 28.11.2011 stellte, schrieb ich per e-Mail parallel das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung an.

Heute kam eine Antwort:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat geschrieben:Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. November 2011.

Die Mitgliedstaaten der EG können für das Führen von Fahrzeugen in
ihrem Hoheitsgebiet festlegen, dass Leichtkrafträder bis 125 ccm (Klasse
A1) unter den Führerschein der Klasse B fallen. Dies folgt aus Artikel 5
Abs.3 b) der derzeit geltenden Richtlinie des Europäischen Rates vom
29.07.1991 über den Führerschein (91/439/EWG - 2.
EG-Führerschein-Richtlinie). Nur wenige Mitgliedstaaten haben aber
von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

In Deutschland hat man sich dafür entschieden, diese Möglichkeit im
Interesse der Verkehrssicherheit nicht in Anspruch zu nehmen. Hier
besteht seit dem 01.04.1980 die Regelung, eine speziell auf
Leichtkrafträder abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung und
Prüfung durchzuführen.

Frühere Untersuchungen zum Unfallgeschehen von Leichtkrafträdern hatten
gezeigt, dass auch eine langjährige Erfahrung als Autofahrer nicht
ausreicht, bei den heutigen Verkehrsverhältnissen sicher ein
Leichtkraftrad zu führen. Die Absolvierung einer zweiradspezifischen
Ausbildung ist daher unabdingbar zum Führen von Leichtkrafträdern.

In der neuen, 3. EG-Führerschein-Richtlinie (Artikel 6 Nr. 3 b) der
Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20.12.2006 über den Führerschein, die ab dem 19.01.2013 zur Anwendung
kommt, wird den Mitgliedstaaten das o. g. Wahlrecht ebenfalls
eingeräumt. Im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie hat sich der
Gesetzgeber nach intensiver Diskussion mit allen Beteiligten (Verbänden,
zuständigen Landesbehörden, Bundesanstalt für Straßenwesen) entschieden,
im Sinne der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer
Leichtkrafträder nicht unter die Fahrerlaubnis-Klasse B zu fassen.
Diese Entscheidung ist durch Beschluss zur Drs. 660/10 am 17.12.2010 vom
Bundesrat bestätigt worden.

Ebenso kann eine verkürzte praktische Ausbildung nach hiesiger
Auffassung eine vollumfassende Fahrschulausbildung nicht ersetzen.
Schlussendlich setzt die zu absolvierende praktische Prüfung eine
fundierte Ausbildung voraus. Insofern bitte ich um Verständnis, dass
eine Änderung der bestehenden Vorschriften nicht beabsichtigt ist.

Auch eine ungerechtfertigte Benachteiligung von Inhabern einer
deutschen Fahrerlaubnis gegenüber solchen aus anderen EG-Staaten besteht
hier nicht, da das EG-Recht eine unterschiedliche Praxis ausdrücklich
zulässt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beate Thielecke


Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: www.bmvbs.de
:cry:
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Beitrag von DirkDD »

hmmmm......

hat der Tiefensee in einem der letzten Interviews mit dem ADAC nicht etwas völlig anderes erzählt?

Ich meine da wäre noch etwas gewesen mit möglichst schneller Umsetzung usw....

Oder hab ich das geträumt?

Lg
Dirk
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Beitrag von MeisterZIP »

Geträumt . In D wird sich nichts zum Guten ändern ... Leider ...

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DirkDD
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Beitrag von DirkDD »

Moin moin Meister,

aber ich bin mir sicher das des in einer der 2011 ADAC-Motorwelt´s drinne stand.....

Und so verkalkt kann ich noch nicht sein....

*wunder*
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wavelow
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Beitrag von wavelow »

Gebt doch nicht so schnell auf :)

Natürlich legen sie es zu den Akten weil in Deutschland wieder die Mehrheit alles schluckt ohne aufzubegehren. So war es traditionell schon immer in Germanien. Sollte mal mit Schluß sein.
Leider machen oft die aktivsten Vorreiter dann doch resigniert den A Lappen und wieder ist ein Zugpferd weg, weil es den dann auch nicht mehr interessiert.

Der deutschen Regierung wurde durch die neuen Richtlinien in genau dieser Frage freie Hand gelassen. Jedes EU Land kann die Fahrerlaubnis Klasse B jederzeit NATIONAL auf 125cc Maschinen erweitern. Ob an Bedingungen geknüpft wie Fahrtrainings mit oder ohne Prüfungen oder ganz ohne weitere Bedingungen. Jedes Land hat hier völlig freie Hand. Denn diese Erweiterung im Lappen ist keine EU Führerscheinklasse, sondern eine rein nationale Geschichte. Die EU Länder können diese individuell untereinander anerkennen, da hat Brüssel dann aber nichts mit zu tun. Brüssel hat aber genau diesen Punkt explizit den Ländern überlassen. Eine Umsetzung wäre jederzeit ohne großen Aufwand möglich. Es muß nur ein Gesetz in Berlin erlassen werden, das war es schon.


Und da kommen wir an einen Punkt wo es grad spannend wird:

Österreichische 125er Piloten mit der sog. Code 111 Erweiterung (so nennt sich die Fahrerlaubniserweiterung dort) möchten in andere EU Länder fahren oder haben dies unwissentlich (wissentlich) der rechtlichen Lage auch schon oft getan. Unter anderem auch nach Deutschland. Und fragen sich nun warum müssen sie denn an der Grenze absteigen? Wie passt das denn mit einem "Europa ohne Grenzen" und Vereinfachungen im Straßenverkehrsrecht Europas zusammen? Ein wichtiger Punkt im EU Recht ist Diskriminierung. Mit diesem kann man viele nette Dinge im Recht aushebeln und auch Dinge erreichen die man nicht für möglich hält. Bei dem Thema zuckt jeder Beamte zusammen und wird z.B. sehr vorsichtig weil das ein ganz sensibles Thema ist.



Möglichkeiten:

Die Juristen des ADAC und des ÖAMTC können noch nicht mal wirklich konkrete Auskunft geben wie man das Problem mit den 125er Fahrern aus Österreich die nach Deutschland wollen, lösen kann. Sie wollen die Sache diskutieren und wollen/müssen eine Lösung finden die vor allem der deutschen Regierung vorgelegt wird.
Und genau hier müsste man nerven, nachhaken, nachbohren. Bei den Automobilclubs dessen Mitglieder ja das Problem betrifft. Sie sind ihren Mitgliedern ja auch in der Pflicht und haben auch die nötige Macht angehört zu werden.
Und wenn z.B. die deutsche Regierung hier den Fehler macht und es eine Regelung gibt, die österreichischen 125er Fahrern mit Code 111 erlaubt auf deutschen Straßen zu fahren haben wir eh schon gewonnen.
Dann müssen sie es auch deutschen B Klässlern erlauben eine Erweiterung ihrer Lizenz machen zu können. Oder es setzt schlicht ein Führerscheintourismus nach Österreich ein.


Noch bessere Möglichkeit:
Die zweite Möglichkeit wäre (wie oben erwähnt) auf den Joker Diskriminierung zu setzen. Das hat in der EU immer gute Chancen auf Erfolg. Und dazu habe ich mir ein Fallbeispiel konstruiert.


Die Semmel-Story
Ein Deutscher kommt auf eine tolle Idee: Er gründet einen Semmelbringdienst für die Menschen in der Region. Dieser schlaue Mann lebt dicht an der österreichischen Grenze in Bayern, direkt an der östereichischen Grenze, nennen wir ihn einfach Sepp. Als Auslieferungsfahrzeuge benutzt Sepp motorisierte Zweiräder weil die flinker sind.
Sepp sucht Mitarbeiter aber findet selten welche die eine A-Klasse Lizenz haben. Fast alle haben nur B oder BE. Also nutzt der kluge Sepp 50cc Fahrzeuge mit 45 km/h zum Semmeln liefern. Viele Kunden von Sepp leben in Österreich, die auch zuverlässig von Sepp's Leuten mit Semmeln beliefert werden. Das Geschäft floriert, Sepp ist zufrieden.

Toni wohnt in Österreich genau auf der anderen Seite der Grenze und bekommt mit, wie gut dieses Semmelgeschäft da drüben in Bayern funktioniert. Toni das Schlitzohr gründet auch so ein Unternehmen auf seiner Seite der Grenze - in Österreich. Auch Toni sucht Mitarbeiter und findet ebenfalls hauptsächlich nur B/BE Inhaber.
Da Toni ein Geschäftsmann ist, bezahlt er seinen Mitarbeitern die vorgeschriebene 6 stündige Praxis zum Erwerb des Codes 111. Ja er hat sogar Leute von Sepp abgeworben die aus Österreich kommen. Während die neuen Mitarbeiter von Toni auf dem ÖAMTC Gelände ihre Trainingskurven um die Pylonen kreisen, geht Toni schon einmal zum örtlichen Zweiradhändler und bestellt einige 125er Maschinen für seinen Semmelbringdienst.
Die Mitarbeiter haben nach den 6 Stunden ihre Code 111 Erweiterung erworben, holen sich den Eintrag in der Führerscheinstelle ab und beginnen mit dem neuen Job bei Toni.

Ab dem Tag hat Sepp aus Bayern nichts mehr zu lachen. Denn Tonis 125er Mannschaft ist schneller bei den Kunden, er kann das Liefergebiet sogar ausweiten und seine Leute brauchen nicht länger für die Touren. Sepp mit seinen 50cc Maschinen kann da nicht mithalten. Nach und nach geht sein Geschäft zugrunde und er kann nichts dagegen machen weil er keine Mitarbeiter einsetzen kann die ebenfalls 125er fahren dürfen.

Sepp wird durch diese unterschiedlichen nationalen Regelungen diskriminiert. Und genau das darf in der EU nicht passieren. Sepp geht zu einem Anwalt..... (Fortsetzung offen....)


Man muss was tun!
Ab hier wäre das ein Fall für einen auf EU Recht spezialisierten Anwalt. Aber es gibt für jedermann!!! auch die Möglichkeit eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einzulegen (habe ich schon einmal gemacht und da passiert tatsächlich etwas). Die Kommission prüft die Sachlage und hört die Betroffenen (also die Regierungen von Deutschland und Österreich).
Und mein erdachtes Fallbeispiel verstößt ganz klar gegen den europäischen Gedanken und verzerrt auch die Chancengleichheit zwischen Bürgern zweier EU Länder. Ein gerechter Wettbewerb ist nicht möglich. Da brauche ich nicht einmal einen Juristen zu fragen. Aber bisher ist noch niemand auf die Idee gekommen das Thema aus dem Privatbereich der Bürger in ein Geschäftliches zu rücken. Dann kommt nämlich der Faktor Wettbewerb innerhalb der EU zum Tragen.


Was könnte nun am Ende passieren? Zweierlei könnte am Ende herauskommen: Österreich kippt seine nationale Code 111 Regel (was sie nie tun werden, da es die schon ewig lange gibt) oder Deutschland führt sie ebenfalls ein (was einen minimalen Aufwand bedeutet das umzusetzen)

Eines von beiden MUSS passieren. Totschweigen geht dann nicht wenn die EU-Komissare erstmal dabei sind. Die sind tatsächlich fordernd und nervend. Denn genau das ist deren Job. Natürlich muss ein gewisser Druck von möglichst vielen aufrecht erhalten werden. Viel Medienrummel schadet bei diesem Thema auf keinen Fall. Einer allein kann da schon schnell resignieren und man muss ein wenig Durchhaltevermögen haben. Aber ich bin felsenfest überzeugt, daß das funktioniert.

Unwahrscheinlicher aber ebenfalls möglich wäre, daß Brüssel diese Regelung noch einmal überarbeitet und es eine EU weite Regelung gibt.

Man könnte sich bei der Beschwerdesetelle er EU beschweren. Da aber momentan kein geltendes EU Gesetz durch diese Regelungen der beiden Länder verletzt wird, wird das nicht viel bringen.

Also muß man ein anderes Grundrecht eines jeden EU-Bürgers nutzen:
http://www.europarl.europa.eu/aboutparl ... tions.html
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Beitrag von MeisterZIP »

Gute Idee !

Einziger Knackpunkt ist das Geld . Der Anwalt kostet . Er müsste von einem Verband wie dem IVM bezahlt werden , die haben mehr Kohle als eine Privatperson .

Aber das ist leider eine Utopie , weil wir Deutschen das Wehren schon lange auf gegeben haben ...

Nichtsdestotrotz würde ich mich sofort für so etwas engagieren , wie ich es ja schon getan habe ...
Habe damals auch die MOTORRAD kontaktiert ( immerhin die größte Motorradzeitschrift Europas ) , die hielten es nicht mal für nötig zu antworten .
Es spielt halt in Germanien immer der Sicherheitsaspekt die zentrale Rolle , hat der liebe Herr Bundesinkompetenzminister Ramsauer ja auch schon gesagt ...

MeisterZIP
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Beitrag von wavelow »

Ich wäre dabei dir zu helfen.

Auch wenn ich mich hier schon wieder etwas zurückziehe, da das mit dem Dink nun doch nichts wird... Unglaublich was ich in den letzten Wochen alles erlebt habe, nur weil ich ein simples 50er Fahrzeug kaufen wollte... Egal... Dieses Forum ist echt super und daher schau ich trotzdem immer mal wieder herein...


Zurück zur Sache:

Motorrad spezifische Institutionen hatte ich auch erst im Blick. Aber dann kam mir der Gedanke, daß die das nicht interessiert weil die alle selber schon den A haben "Was scheren mich die anderen" ist dann oft die Denke.

Interessanter sind evtl. Institutionen von Autofahrern. ADAC, AutoBild und solche Blätter die immer auf der Jagdt nach interessanten Stories sind. Denn deren Kunden interessiert dieses Thema.



Mir kam heute im Übrigen noch ein Gedanke der mir Rätsel aufgibt (das dürfte wiederum den ÖAMTC interessieren):

Wir Deutschen akzeptieren ohne Probleme z.B. einen Touristen aus den USA oder Kanada hier auf unseren Straßen. Der darf sogar mit seiner Maschine von drüben hier herumfahren. Mit seiner Driver License. Zwar nur höchstens ein Jahr bzw. so lang er sich eben hier aufhalten darf.... Aber er darf.
Im gleichen Zuge würde aber ein US oder Kanada Motorradschein hier aber nicht in eine deutsche Lizenz getauscht werden. Dazu müsste derjenige den A Lappen komplett neu machen. Hier werden aus diesen Ländern nur Autolappen akzeptiert. Drüben übrigens das Gleiche. Aber als Tourist darf er fahren. Soweit ja auch OK. Soll auch so bleiben.

ABER:
Einem österreichischen Touristen mit Code 111 im Lappen verwehren wir aber genau das Gleiche. Wir Deutschen verbieten denen hier mit ihrem Code 111 auf einer 125er herumzufahren. Auch im Urlaub.
Obwohl die 6 stündige Praxis dafür wahrscheinlich intensiver war als der Führerschein aus Wisconsin wo nur ein paar Fragen beantwortet wurden.

Bemerkt schon jemand was da nicht stimmt? Das ist ein Zustand der völlig unplausibel und schwachsinnig ist. Einem EU Nachbarn etwas zu verbieten was ein Nicht EU Mitglied aber bei uns darf ist völlig daneben.
Da sollte sich der ÖAMTC mal hinterklemmen, damit deren Mitglieder auch bei uns ihre Urlaubstouren machen... Ich hoffe da sehr drauf... denn dann kommt die andere Sache zum tragen: Führerschein Tourismus oder EU Beschwerde.

Und wenn man diese Ansätze nur etwas hartnäckig verfolgt kommen die Plauzen im Parlament nicht umhin, sich nochmal der Sache anzunehmen. Und den Amis werden sie niemals etwas verbieten *ggg* Bleibt nur die Ösis mit ihren 125ern ins Land zu lassen. Dann aber dürfen wir Deutschen auch.. erstmal über den Umweg "Austria Lizenz", dann wird es auch hier eingeführt weil es gar keine andere Lösung gibt. Außer es EU weit zu untersagen mit der 125er Sache und Klasse B.

In diesem Sinne... Lasst uns mal dran bleiben.
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Beitrag von tomS »

wavelow hat geschrieben:ABER:
Einem österreichischen Touristen mit Code 111 im Lappen verwehren wir aber genau das Gleiche. Wir Deutschen verbieten denen hier mit ihrem Code 111 auf einer 125er herumzufahren.
Das haben die Österreicher selbst so gewollt! Deswegen vergeben sie auch einen nationalen (3-stelligen) Code. Diese 3-stelligen Codes gelten eben nicht international, ist EU-Richtlinie.
Würden sie einfach A1 erteilen (wie Italien usw.), würde das hier (und in ganz EU) anerkannt.

USA-Führerscheine sind ein schwieriges Thema, weil jeder Bundesstaat dort seine eigenen Brötchen backt. Da gibt es auch mit EU vergleichbare strenge Prüfungen, so das jede Klasse problemlos umgeschrieben werden kann.
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Beitrag von MeisterZIP »

TomS , du hast es anscheinend nicht gelesen ...

Warum darf der amerikanische Tourist hier fahren , aber der östereichische Tourist nicht ? Und warum darf der Ösi dann in Italien / Frankreich / Benelux fahren ???

Ist schon komisch ...

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Beitrag von sasisoli »

In Italien ist der A1 nicht im Führerschein eingetragen!
Man darf halt auf nationaler Ebene den B auch als A1 nutzen, gilt aber nicht im Ausland, nicht mal in Österreich!
Nur die Franzosen erkennen das wohl an, weil es eben in F genauso ist.

Meine Tochter (16) macht gerade den A1, kostet hier rund 500€ und die theoretische Prüfung glit dann auch für den B in zwei Jahren.
Wenn man die Ersparnis beim B mal rausrechnet, kostet der A1 ca 200€ mehr als wenn man gleich den B macht, man darf aber schon 2 Jahre früher "motorino" fahren!
Das Problem in D sehe ich nicht mal darin, daß man den A1 nicht automatisch hat, sondern in dem unverschämt hohen Preis!
Beste Grüße aus dem schönen Südtirol

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Beitrag von MeisterZIP »

sasisoli hat geschrieben: Das Problem in D sehe ich nicht mal darin, daß man den A1 nicht automatisch hat, sondern in dem unverschämt hohen Preis!
DAS ist der Punkt !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Beitrag von tomS »

MeisterZIP hat geschrieben:Warum darf der amerikanische Tourist hier fahren , aber der östereichische Tourist nicht ?
Für die Amis gilt in Ermangelung anderer Regeln das alte Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr.
Die Österreicher wollten das nicht. Die Ösis kennen kein A1 und auch deutsche Jugendliche auf ihren 80km/h Möppis stehen dort ganz schnell vor dem Strafrichter.
Und warum darf der Ösi dann in Italien / Frankreich / Benelux fahren ???
Das frag die dortigen Rechtgelehrten.
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Beitrag von MeisterZIP »

tomS hat geschrieben: Die Ösis kennen kein A1 und auch deutsche Jugendliche auf ihren 80km/h Möppis stehen dort ganz schnell vor dem Strafrichter.
Na, das halte ich aber für ein Gerücht ...

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Beitrag von sasisoli »

MeisterZIP hat geschrieben:
tomS hat geschrieben: Die Ösis kennen kein A1 und auch deutsche Jugendliche auf ihren 80km/h Möppis stehen dort ganz schnell vor dem Strafrichter.
Na, das halte ich aber für ein Gerücht ...

MeisterZIP
Also ich habe fast mein ganzes Leben in Grenznähe zu Österreich verbracht (sowohl an der deutschen als auch an der italienischen Grenze) und mir ist kein Fall bekannt, in dem es da Probleme gab.

Ich habe mal ausdrücklich beim BMVIT (Verkehrsministerium in A) angefragt, da meine Frau nur den B hat und ob sie eben damit in A auch 125er fahren darf. Nein, so die Antwort, sie muß mindestens den ital. A1 machen! Also scheinen die Ösis den A1 anzuerkennen, auch wenn es ihn dort nicht gibt.
Ist zwar völliger Quatsch, denn der Verkehr in Wien ist nicht gefährlicher als der in Rom...ist aber so. Dafür sind die Eier und Gurken EU-weit genormt! Man kann nicht alles haben... :wink:
Beste Grüße aus dem schönen Südtirol

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Beitrag von tomS »

MeisterZIP hat geschrieben:
tomS hat geschrieben: Die Ösis kennen kein A1 und auch deutsche Jugendliche auf ihren 80km/h Möppis stehen dort ganz schnell vor dem Strafrichter.
Na, das halte ich aber für ein Gerücht ...
Lass es Deine Kinder ausprobieren. :roll:

Wie Saisoli schrieb: bei Erwachsenen ist's kein Problem. Aber ich schrieb ja Jugendliche.
Fahrerlaubnisse müssen erst ab 18 Jahren EU-weit anerkannt werden.
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Beitrag von MeisterZIP »

Ne, die sind noch zu jung ...

Aber was deine Aussage angeht :
Müssen nicht heißt ja nicht , dass es so ist ...

Ist es denn so oder denkst du das nur ?

MeisterZIP
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Beitrag von tomS »

Ich kann nicht für jeden der zigtausend Kiwaras sprechen (ob die jetzt und hier eine Strafanzeige schreiben oder beide Augen zudrücken), aber guck mal hier: http://news.orf.at/stories/2067043/2067056/
Es soll erst künftig erlaubt werden (die Klasse A1 wird dann nämlich zur homologierten EU-Fahrerlaubnis-Klasse, d.h. muß anerkannt werden).
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Beitrag von sasisoli »

Hab jetzt mal etwas mit den österreichischen Behörden telefoniert...

Fakt ist, es weiß keiner genau Bescheid!
Es "müsste" anerkannt werden, auch bei Jugendlichen. Aber der Chef ist nicht da, ruft mich aber morgen zurück...
Ab 19.01.2013 tritt in A ein neues Führerscheingesetz in Kraft, dann ist es in jedem Fall erlaubt.

Edit: Der Tom war schneller...melde mich nochmal wenn ich die Antwort habe
Beste Grüße aus dem schönen Südtirol

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Beitrag von tomS »

sasisoli hat geschrieben:Hab jetzt mal etwas mit den österreichischen Behörden telefoniert...
Fakt ist, es weiß keiner genau Bescheid!
Typisch Behörde! :lol:
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Beitrag von wavelow »

Das haben die Österreicher selbst so gewollt! Deswegen vergeben sie auch einen nationalen (3-stelligen) Code. Diese 3-stelligen Codes gelten eben nicht international, ist EU-Richtlinie.
Würden sie einfach A1 erteilen (wie Italien usw.), würde das hier (und in ganz EU) anerkannt.
Das stimmt. Gewollt ist so eine Sache. Nach den EU Richtlinien darf der A1 nicht einfach ohne Prüfung ausgestellt werden. Darum steht der A1 bei den Italienern auch nicht im Führerschein drin. Das wäre auch zu schön: 186 Tage nach Italien ummelden, dort den Italoführerschein beantragen und wieder heim nach Germany... Als Mitbringsel den A1 in der Tasche... Schön wärs.

Es sieht so ein bisschen wie ein Zickenspiel zwischen Ö und D aus. Die Ösis können die deutschen Jugendlichen abkassieren die es wagen mit A1 und Moped die Grenze zu passieren.
Im Gegenzug dürfen überhaupt keine Ösi mit ihrem Code 111 bei uns rein. Und Italiener mit 125er Bike und B Schein schon mal gar nicht.
Für einen Österreicher, Italiener usw. lohnt es sich gar nicht den A1 zu machen... Wofür? Um ab und zu mal über die Grenze fahren zu dürfen?


Aber warum werden Führerscheine dann von außerhalb der EU toleriert? Das begreife ich eben nicht. Der Ami, der Russe usw... die dürfen rein, null Problem. Als Tourist oder Pendler. Selbst wenn der sich dann in der EU niederlässt kann er noch mind. ein halbes Jahr damit fahren, auf Antrag auch ein Jahr. Niemand hier weiss überhaupt wie die zu ihrem Schein gekommen sind.
Da widersprechen sich doch zwei Aussagen im Gesetz. Österreich ist nach wie vor für Deutschland doch auch Ausland.
http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/anerkennung.php
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sasisoli
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Beitrag von sasisoli »

Also, hab nun Rückruf bekommen, von der Direktion der Landespolizei Innsbruck.
Leider lautet die Antwort nicht so, wie ich mir erhofft habe...der A1 wird bei unter 18-jahrigen in A nicht anerkannt.
Interessanterweise sind die Ösis da wohl recht pragmatisch, denn auf meine Frage hin, was denn passiert, wenn meine Tochter zum Einkaufen nach Innsbrück fährt, meinte man, daß die Jungs im Streifendienst das nicht extra ahnden, eben weil sie um die Problematik wissen (sollten!).
Solange die Kids nicht "auffallen", z.B. durch zu schnelles Fahren, wird wohl nicht extra Jagd auf sie gemacht. Speziell im grenznahen Gebiet zu Südtirol drücken die Kieberer da wohl beide Augen zu...
Naja, ob man sich da drauf verlassen sollte? Meine Tochter ist zumindest mal blond und hat blaue Augen, und beherrscht den typischen Augenaufschlag mit dem sie Ihren Vater regelmäßig um den Finger wickelt...:wink: ...bei unseren Carabinieri funktioniert das hervorragend, aber bei den Ösis?

Mal noch ne Frage an Tom, der sich ja scheinbar gut auskennt: Dürfte mein Töchterchen denn in D mit ihrem ital A1 und ungedrosselten Roller fahren? Die 80km/h-Drosselung gibts hier ja nicht...und zur Not kommt sie ja auch durch die Schweiz nach D, oder riskiert es eben durch Tirol...
Beste Grüße aus dem schönen Südtirol

Sascha

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Beitrag von tomS »

Der Gesetzes-Flickenteppich bzgl. der Klasse A1 wird mit 19.1.2013 abgeschafft. Bis dahin 80km/h (Fzg. durch die Bauart bedingt, einfach langsamer fahren reicht nicht).


@wavelow

Der "Zickenkrieg" findet nicht nur auf dem Land statt.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie Österreich auch bei Flugausbildungen einen nationalen Sonderweg einschlug (anstatt internationalen Gepflogenheiten zu folgen), Deutschland die österreichische Lizenzen nicht anerkannte und daraufhin Österreich die Anerkennung deutscher Lizenzen wieder annulierte und deutsche Flieger überrascht vor dem Richter standen.

Das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr habe ich ja schon erwähnt. Wichtig für Nicht-EU-Führerscheine.
Überraschenderweise hält sich die k. u. k. Nachfolgeregierung ohne irgendwelche Sperenzchen daran. Liegt vielleicht daran, dass zu den Vertragspartnern auch USA, Rußland & Co gehören. :roll:
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wavelow
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Beitrag von wavelow »

@tomS: Das Wiener Übereinkommen... betrifft das nun nur Österreich? Habe ich selber noch nie von gehört, bitte kläre mich auf.

Nächste Frage: Was macht ein Ösi, der in der Heimat und Italien mit seinem Code 111 herumbrausen darf wenn er nach Deutschland z.B. in den Urlaub fahren will?
Er muss einen A1 Schein machen nur um über die Grenze fahren zu können? Wer wird das machen? Das ist doch Irrsinn.

Und ich fühle mich als EU Bürger in noch einem wesentlichen Punkt als Deutscher diskriminiert:
Wenn ich hier die 45 km/h Marke überschreite und mit Goodwill des Richters sind das 49,5 km/h gelte ich sofort als Straftäter. Es wird nicht differenziert zwischen ein bisschen schneller oder irrsinnig schneller. Das stört mich schon mal alleine. Während bei normalen Tempoverstößen differnziert bestraft wird. Ein bisschen schneller ist dann nicht so schlimm, irre Raser werden höher bestraft. So ist das OK.
Bei der 50er gibt es diese Übergänge aber nicht mehr. Da gehts Zack, Pech gehabt du Idiot.
Die Strafmaße sind übrigens noch Sache der einzelnen EU Länder. Hier hätte Deutschland auch andere Methoden anwenden können, nämlich differenzierte Strafen... Nun ist man A der Willkür bzw. der Laune eines Polizisten ausgeliefert ob er 49,5 oder 49,6 noch durchgehen lässt oder nicht... OK. Dann kommt noch der Gutachter, aber der ist neutral und stellt nur fest. Wenn der nun 49,4 misst hat man Glück gehabt. Falls nicht, sitzt man vor dem Kadi mit den üblen Folgen eine Straftat begangen zu haben. Das ist komplett irrsinnig.

Ich soll als Normalbürger mit meinen Mitteln wie Chinatacho etc. feststellen können ob mein Hobel exakt 45 läuft während aber für die EU Zulassung irre, aufwändige Tests nötig sind um die Geschwindigkeit von neuen Fahrzeugen zu ermitteln. Und selbst diese Tests, obwohl mit superteuren Equipment gemessen dürfen laut EU Richtlinie 5% Toleranz aufweisen. Ich aber muss das ohne Toleranz im Alltag messen können. Sehr witzig.

Dann heisst es noch: Ich muss "Maßnahmen ergreifen" um das Tempo zu drosseln. Und wenn ich diese Maßnahme ergreife? Sind das nicht dann bauliche Veränderungen am Fahrzeug? Wer trägt mir das denn ein? Was mache ich denn nun mit einem werksmässig zu schnellen Roller? Beides ist gegen das Gesetz: ihn so zu lassen oder etwas einzubauen was ihn langsamer macht.

Darum will ich eine Fahrerlaubnis, egal wie die hier dann genannt wird, die höheres Tempo erlauben würde. Ich will die gar nicht nutzen, ich will aber kein Straftäter sein aufgrund dieser völlig schwachsinnigen Gesetzgebung.
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Beitrag von tomS »

wavelow hat geschrieben:@tomS: Das Wiener Übereinkommen... betrifft das nun nur Österreich? Habe ich selber noch nie von gehört, bitte kläre mich auf.
http://lmgtfy.com/?q=wiener+%C3%BCberei ... senverkehr
Gefällt Dir Google oder Wikipedia nicht? In der Universitätsbibliothek steht's bestimmt auch.
Nächste Frage: Was macht ein Ösi, der in der Heimat und Italien mit seinem Code 111 herumbrausen darf wenn er nach Deutschland z.B. in den Urlaub fahren will?
Er muss einen A1 Schein machen nur um über die Grenze fahren zu können? Wer wird das machen? Das ist doch Irrsinn.
Da siehste mal, was für ein Quatsch der B111 ist! :wink:
...

Ich aber muss das ohne Toleranz im Alltag messen können.
Google nach dem Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat. Und Gewaltenteilung.
So sind halt die Gesetze und jeder (wahlberechtigte) Bürger kann über die Wahlen einen (klitzekleinen) Enfluß nehmen.

Und dann bleib einfach bei Mopeds mit Vmax lt. Tacho<=45km/h, damit ist es bestimmt legal (für Klasse M). Oder nimm was mit mehr als 2 Rädern (für Klasse B).
Darum will ich eine Fahrerlaubnis, egal wie die hier dann genannt wird, die höheres Tempo erlauben würde.
Oder mach den passenden Führerschein. Dafür gibt es Fahrschulen.
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wavelow
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Beitrag von wavelow »

Ich bin tatsächlich zu faul alles zu googlen.... Danke für die Hilfe mit dem Google Link. Viel schlauer bin ich dadurch auch nicht.. viel steht da nicht über das Abkommen, interessiert mich auch nicht so wirklich in diesem Falle.

Mach den Führerschein... Könnte ich, will ich aber vielleicht ja gar nicht. Ich wil aber auch meine 45 ausnutzen....
jeder (wahlberechtigte) Bürger kann über die Wahlen einen (klitzekleinen) Enfluß nehmen
Das tue ich. Reicht aber wohl nicht mein eigenes kleines Kreuzchen. Weil ich leider in einem Land voller Duckmäuser und Obrigkeitshörigen lebe.
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Beitrag von tomS »

wavelow hat geschrieben:
Mach den Führerschein... Könnte ich, will ich aber vielleicht ja gar nicht. Ich wil aber auch meine 45 ausnutzen....
Na dann fahr 45. Wo ist das Problem?
Weil ich leider in einem Land voller Duckmäuser und Obrigkeitshörigen lebe.
Dann laß Dich wählen! Mache Dir die Heerscharen von Obrigkeitshörigen zu Nutze.
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Beitrag von redzip »

Hallo, eigentlich hoffte ich auf die 125er Regelung mit dem PKW-Schein. Da ich dieses schon seit Jahren verfolge und die Bundesrepublik Deutschland weigert mir die gleichen Führerscheinrechte wie Österreicher oder Italiener zu geben, entschied ich mich einfach dafür ein Quad zu kaufen. Da meine Kymco Maxxer nur bis 83km/h als VKP zugelassen ist ist diese natürlich nicht so schnell wie eine 125er Maschine / Roller. Natürlich gibt es hier für mehr Leistung noch die LOF-Zulassung die mir die Möglichkeit gibt mit dem PKW-Schein schneller als 83 km/h zu fahren. Aber ich bereue nicht diesen Schritt gewagt zu haben, da ich hier nun auf legaler weise mit meinem PKW-Schein fast Motorrad feeling habe. Kauf euch einfach ein Quad und fahrt legal schneller als 45 km/h und es macht echt Spaß. Gruß Chris :D
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