"Bei Rot hier halten"

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mopedfreak
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"Bei Rot hier halten"

Beitrag von mopedfreak »

Hallo Zusammen,

ich habe da mal eine frage:
Wie bindend ist das Verkehrsschild "bei Rot hier halten"? Wir haben im Nachbarort wegen einer Langjährigen Baustelle passend dazu eine 5-Minuten-Kaffee-Ampel. Wenn man nach Links der Hauptstraße folgen will, hält man bei Rot, klar. Alle die geradeaus wollen fahren einfach an der wartenden Kolonne und am besagten Schild daran vorbei.
Es gibt keine Haltelinie, o.ä.
Ist das nicht einem Rotlichtverstoß gleichzusetzen wenn man dieses Schild bei Roten Ampellicht ignoriert?
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Viele Grüße, Alex
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Comet
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Beitrag von Comet »

Ich würde sagen nein da das Schild ja nur für die Ampel zählt und damit nichts mit der rechten Straße zu tun hat.
RunnerMax

Beitrag von RunnerMax »

Hi Alex,
diesen Hinweis sieht man gelegentlich an solchen Stellen, wo halt die Gefahr besteht das bei roter Ampel anhaltende Fahrzeuge die einmündenden Straßen zustellen.
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mopedfreak
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Beitrag von mopedfreak »

Hi,

aber wird durch dieses Schild die Ampel nicht vorgezogen?

Viele Grüße, Alex
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RunnerMax

Beitrag von RunnerMax »

Sicher nicht, das ändert nichts an der StVO.
tomS
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Beitrag von tomS »

Das Schild ist rechtlich nur ein Hinweisschild und entfaltet keine eigenständige Wirkung, kann eine Ampel und den durch ihr geschützten Bereich nicht vorziehen.
Man hätte sonst auch ein Problem, wenn die Ampel gerade dann auf Rot umspringt, wenn man am Schild vorbei fährt (z.B. bei Bahnübergängen, bekanntlich ohne Gelbphase, langer Rückstau möglich).

In LG Berlin, 31.07.2000, 58 S 516/79, wird ein Fall besprochen, wo ein Motorradfahrer über die Wartelinie (verbindlicher als nur Hinweisschild!) vor der roten Ampel fährt und es zum Unfall mit Pkw aus der Seitenstrasse kommt: Kein Rotlichtverstoß.
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
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mopedfreak
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Beitrag von mopedfreak »

Hallo Zusammen,

Ok, dann weiß ich bescheid, vielen Dank für die hilfe.

Viele Grüße, Alex
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