Topcase mit Licht

Ihr habt Fragen , ob etwas verboten ist oder nicht ? Schaut rein !
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Lollipop
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Topcase mit Licht

Beitrag von Lollipop »

Also ich blicke da leider nicht ganz durch.


Wollte mir ein Topcase mit Licht zulegen.
An dem Koffer ist ein Schlußlicht Bremslicht und Blinker links recht dran.

Bild

Welches Licht ist dann jetzt verboten.
Bremslich, Schlußlicht oder Alles?

Weil es gibt ja auch 2te Bremslichter an Rollern die ja Original wohl erlaubt sind.

Oder kommt es auf die Bauart bedingte Anbringung an.

Oder soll ich es mal montieren und zum Tüf fahren und hören was die sagen?
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lzet
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Beitrag von lzet »

Meines Wissens ist alles nicht erlaubt.
Selbst mit den zusätzlichen Reflektoren am Koffer habe ich schon Trouble beim TÜV gehabt.

Beim Fuffie ist das ja eher kein Thema, aber lass die Leuchten weg.

Lars
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Grandma

Beitrag von Grandma »

Moin

Nein ist nicht erlaubt, kann auch beim Fuffie Probleme machen und du musst bei einer evtl. Kontrolle damit rechnen, dass du es abbauen musst und danach dem TÜV vorführen musst.

Gruß, Grandma
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mj-audio
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Beitrag von mj-audio »

Hallo Lollipop

es ist alles verboten aber sieht trotzdem gut aus. Ich bin auch am überlegen mir ein zusätzliches Bremslich in mein Case einzubauen!
Gruß aus der Domstadt Köln mj-audio / Michael
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Guck
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Beitrag von Guck »

Aussehen tut Dein Topcase einfach Klasse ! Leider sagen aber die rechtlichen Bestimmungen hier in Deutschland nein dazu ! :cry:
E10 ? Essen gehört auf den Tisch und nicht in den Tank !
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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

Na ja, ich habe ein zusätzliches Bremslicht an meinem Koffer.
In eine "allgemeine Verkehrskontrolle" bin ich auch schon geraten.
Die beiden Uniform-Träger interessierten sich aber weder für den Koffer, noch für die (sehr hohe) Frontscheibe, noch für meinen "sehr luftigen" Helm...

freut sich
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werner2112
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Beitrag von werner2112 »

Ich habe auch das zusätzliche Bremslicht eingebaut.
In eine Kontrolle bin ich bis jetzt noch nicht gekommen.
Aber wie es in Deutschland so ist.
Alles was einigermaßen nützlich ist muss erst vom Tüv abgenommen werden und was man nicht vergessen darf - es muss Geld kosten-
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Lollipop
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Beitrag von Lollipop »

Also ich bin ja kein Jurist und stelle mich eurem Urteil aber wenn man das so liesst ist es schon schwer zu deuten.
§53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler

Krafträder müssen mindestens eine Schlußleuchte haben. Sind am Kraftrad zwei Schlußleuchten angebracht, müssen diese symmetrisch zur Längsmittelebene des Kraftrades sein. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche muß mindestens 25cm über der Fahrbahn liegen.
An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte erlaubt. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche muß mindestens 35cm über der Fahrbahn liegen.
Kraftfahrzeug, die vor dem 1.1.83 zugelassen worden sind, dürfen anstelle einer roten auch eine gelbe Bremsleuchte haben.
Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur einen roten Rückstrahler.
Also ich lese das so das ich zwar keine 2te Bremsleuchte haben darf aber gegen ein 2tes Schlusslich kein Einwand zu sehen ist sondern da nur steht das man es nicht braucht.

Wieso hat dann der Kymco Spacer ORIGINAL ein 2tes Bremslicht im Gepaeckheck???

Bauartbedingt durch Tuefgutachten des Herstellers?
§22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile

Folgende Teile müssen, unabhängig davon ob sie an zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, einer amtlich genehmigten Bauart entsprechen, d.h., sie müssen eine Bauartgenehmigung haben:

* Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
* Begrenzungsleuchten
* Nebelscheinwerfer
* Rückfahrscheinwerfer
* Schlußleuchten
* Bremsleuchten
* Rückstrahler
* Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
* Beleuchtungseinrichtungen für amtliche Kennzeichen
* Lichtquellen für vorgenannte lichttechnische Einrichtungen
* Anhängekupplung
Heisst also nur ich kann zum Tuef gehen und mit Glueck ein ABE bekommen oder nicht!

Eher wohl nicht.

Naja noch kurz erwahnt, das Beispiel auf dem Bild ist nicht mein Roller aber so sieht der Koffer aus den ich kaufen will.

Evtll. nehme ich mal in Kauf das ich die Beleuchtung abschalten muss oder sogar vorfuehren, aber da mein Roller neu ist kann mir ja sonst nichts passieren gelle, ausser bei mehrmaligen erwischen evtll. ein Bussgeld.

Sollte ich ihn haben stelle ich Euch mal ein Bild rein.
:arrow:
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mj-audio
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Beitrag von mj-audio »

Ich gehe mal davon aus wenn 2 Bremsleuchten nicht zu weit auseinander liegen erlaubt sind. Bei meiner Suzuki habe ich 2 Rückleuchten und 2 Bremsleuchten serienmäßig die ca30 cm voneinander getrennt sind.
Gruß aus der Domstadt Köln mj-audio / Michael
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brumm-brumm Bär
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Beitrag von brumm-brumm Bär »

Das sieht super aus. :lol:

Schau dir die Honda Golgwing :P an,die fahren auch wie ein Weihnachtsbaum durch die Pärie .das stört auch keinen. Es kommt immer auf den Scheriff an an,der dich vom Bock holt.

Und wieviele Roller die man auf Treffen sieht dürften,dann auch nicht mehr fahren.

Gruß Michael :roll: :roll:
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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

Mein Reden...
Solange man sich nicht völlig daneben benimmt, und es mit den "Um-", oder "Anbauten" nicht völlig übertreibt - läßt auch ein äußerst schlecht gelaunter Polizist "mit sich reden"....(Eigene Erfahrungen)...

Wenn schon kein "geschmeidiger" TÜVer zur Hand ist, fährt mann eben ohne Topcase dahin...natürlich mit "vorschriftsmäßigem" Helm auf der Birne, und natürlich mit der serienmäßigen Frontscheibe...

grinst
der Ulrich
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Beitrag von Grandma »

Moin

Stimmt schon, wo kein Kläger da ist auch kein Richter. Wir hatten ja an der Yagerette auch ein zweites Rück- und Bremslicht am Topcaseträger. Hatte Jens mal installiert, beim TÜV gab es keine Probleme. Aber das ist wahrscheinlich immer Ermessenssache :roll:

Verboten ist es aber definitiv, obwohl es der Sicherheit dient :cry:

Lieben Gruß, Grandma
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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

Äh...ich komme jetzt mal "hinterhältig" - oder genau so bekloppt, wie´s der Gesetzgeber auch gern tut:

Wie ist das eigendlich?

Ein Topcase ist doch ein Behältnis, das der "ordnungsgemäßen" Ladungs-Sicherung dient.
Ein Topcase ist zwar "ordnungsgemäß" fest mit dem Fahrzeug verbunden, dennoch in Sekunden ohne Werkzeug lösbar....(demnach also kein Teil des Fahrzeugs)
Ich stelle mir nun eine "allgemeine Verkehrskontrolle" vor, bei der sich der Polizist über mein 2. Bremslicht im Topcase aufregt...:

Während der Uniformträger noch seine Rede hält, die mit "Unerlaubt..." begann, habe ich das Teil abgenommen, und ihm vor die Füße gelegt.

Frage: "Wovon sprechen Sie, Herr Oberförster?"

Sollte der das nicht glauben, behaupte ich, das er das selber mit gebracht hat. Das sei nicht meines, sondern seins...

Auf das Gesicht bin ich jetzt schon gespannt,

grinst
der Ulrich
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tomS
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Beitrag von tomS »

Und ich bin auf Dein Gesicht gespannt, wenn der Polizist "sein" Topcase einfach in den Streifenwagen legt und mitnimmt.
Dein Gesicht dann wäre zumindest mir mehr wert, als ein lächerliches Verwarnungsgeld zu erheben und sinnlose Diskussionen zu führen. :lol:

Wäre auch eine ganz einfache Lösung Deines Eskalationsversuches:
Ordnungsgemäßer Zustand an Ort und Stelle hergestellt.
Scheinbar eine Fundsache, wenn es Dir doch nicht gehört.
Vielleicht meldest Du den Verlust in den nächsten Monaten noch und holst es ab, sonst kommt es halt bei der Versteigerung weg.
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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

Lieber tomS:
Darauf brauchst Du nicht zu warten, denn mein Gesicht ist so schon spannend genug....
Im Übrigen wäre das kein Problem:
Das Teil hätte ich spätestens nach 3 Tagen wieder (mal abgesehen von dem 2. Topcase, das ich hier noch habe).

An der wichtigen Frage hast Du leider vorbei geschrieben...

Vielleicht bekomme ich ja von jemand anderem ´ne fundierte Antwort?

fragt
der Ulrich
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tomS
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Beitrag von tomS »

Ulrich hat geschrieben:An der wichtigen Frage hast Du leider vorbei geschrieben...
Vielleicht bekomme ich ja von jemand anderem ´ne fundierte Antwort?
Ob Du damit durchkommst, zu behaupten, es gehöre dem Polizisten?
Oder das es niemals angebracht worden wäre und schon immer am Boden lag?
Ansonsten siehe §49a StVZO
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
Hat das Topcase-Licht eine E-Nummer?
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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

Natürlich nicht, aber:
Da das Topcase mit dem Fahrzeug nicht "dauerhaft" verbunden ist (geschraubt, genietet, geschweißt, geklebt....), sondern ohne Werkzeug in Sekunden lösbar ist, stellt es doch kein "Teil des Fahrzeugs" dar - oder sehe ich das falsch?
Mir ist klar: Ohne "E" = Verboten.
Aber:
Widersprechen sich da nicht gewisse Vorschriften?
Ist dem so, dann würde ich das natürlich zu meinen Gunsten auslegen (im Zweifel für den Angeklagten), und hätte so bei geschickter Verhandlung mit dem Uniform-Träger gute Chancen...
Im Falle eines Falles hätte ich kein Problem damit, es auf einen Richterspruch ankommen zu lassen....

bohrt....
der Ulrich
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brumm-brumm Bär
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Beitrag von brumm-brumm Bär »

:oops: Habe heute in der Werkstadt den Tüv-Prüfer :oops: befragt zu diversen
Lampen,Rücklichtern,und das die Goldwing oder die Interstate auch sehr gut beleuchtet sind :idea: :idea: .

Der nette Herr,sagte nur was orginal ist,kommt den begehrten :roll: aufkleber.

es grüßt michael :wink:
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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

Mmmmhh....
Die Antwort des Kittelträgers (TÜVer) erscheint in soweit unbefriedigend, als das er sich

a) damit logischerweise auf der "sicheren Seite" hält, und
b) beweißt das, das der gute Mann auch nicht alle Vorschriften (und deren Ausnahmen) kennt. Muß er auch nicht...

Den enormen Wust von Vorschriften und deren Ausnahmen kann ein einziger Sachverständiger wohl kaum alle "auf der Kette" haben, daher spezialisieren sich die Jungs auf bestimmte Gebiete:
Der eine "kann" gut "GTI", der andere Motorräder (ohne "Goldwing"), wieder andere haben sich eben gerade die "Goldwing" oder "Harley" ausgeguckt...
Daher also kein Vorwurf an den Menschen mit dem wichtigen Stempel...

Weiterhin bin ich gespannt, auf weitere Beiträge...

Solche Sachen "jucken" mich einfach:
Wenn sich Vorschriften widersprechen...
Das untere Ende des hinteren "Schmutzfängers" bei Motorrädern - oder bei Rollern....
oder hier "die Sache mit dem Licht"...
Ist "Sicherheit" (gesehen werden) unerwünscht, weil irgendwelche Vorschriften geändert werden müßten (und man dafür "keine Zeit" hat)?

fragt
der Ulrich
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brumm-brumm Bär
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Beitrag von brumm-brumm Bär »

Hallo,Ulrich

Vor etlichen Jahren,ich meine 15.Habe ich mit meinen Kollegen unseren LKW etwas" gehübscht".Bei Mercedes SK 1735,konnte mann in den Blinkern Standlichtbirnen einbauen.Sah super aus .Doch der Hüter der Plketten,nickte quer.Allso Birnen raus und Stempel drauf.

Zwei Jahre später mußten alle neuen Brummis mit solcher Beleuchtung ausgestattet sein.

Da denkt mann doch,die spinnen die Römmer oder so.

es grüßt der michael
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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

Ok., da ist dann wohl mal ´ne Regel geändert worden...nach dem Motto:
"Was heute noch "Sünde" ist, kann morgen schon "Evangelium" sein.."

Was aber, wenn sich jetzt und hier die "Regeln" sich gegenseitig "ausknocken"?

fragt
der Ulrich
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punkerente
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Beitrag von punkerente »

Sich ausknockende Regeln? Kein Problem, Ulrich, die gibt es genug.

Aktuell denke ich an das Naturschutzrecht in Schleswig-Holstein - eines meiner dienstlichen Beschäftigungsfelder. Es sollte das neue Bundesrecht gelten, wenn nicht neueres (Landes-)Recht die Sache bewusst aushebelt (Art. 72 GG). Das tut das neuere Landesgesetz auch - leider nur manchmal mit Verweisen - manchmal auch ohne und nicht wirklich gut eingepasst. Schuld sind da kleine Anpassungen, die aus Fristgründen spontan eingeworfen wurden, nachdem der Hauptteil schon fast erlassen war.

Wir sind uns an z.T. wichtigen Stellen recht einig, dass sich hier ein Spielfeld für Verfassungsrichter auftut. Wir Ausführenden hingegen dürfen eine Rechtsquelle - also ein Gesetz, einer Verordnung usw. - jedoch nur in extremen Sonderfällen anzweifeln. Ansonsten wäre die schöne Gewaltenteilung hinüber, weil die Exekutive anfängt, die Maßnahmen der Legislative umzuändern.

Der TÜV-ler und der Polizist werden also schön das Gesetz umsetzen - und bei Unstimmigkeiten zwischen Normen gibt es meist Regelungen, die ein logisch Denkender von außen kaum nachvollziehen mag, weil sie theoretisch für ganz vieeeleeee Fälle gelten und daher im fraglichen Einzelfall oft schief aussehen.

Viele mitfühlende Grüße
Dieter
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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

@punkerente:
Gute Erklärung zum "Hintergrund"...
Der/die "Gestzgeber" sind auch nur Menschen, und machen so logischerweise auch Fehler.
Bis dahin "klingt" das zwar "komisch, ist aber so...".

Was aber nun?
Was sagen "Lollipop" oder ich denn nun dem Polizisten, der sich im Rahmen einer Kontrolle an der "Beleuchtung stößt"?

Ist denn nun ein Topcase "Teil des Fahrzeugs"?
Dann gibt´s keinen Zweifel: Beleuchtung verboten.

Und, wenn nicht?
Dann hätten "Lollipop" oder ich zumindest eine brauchbare "Verhandlungs-Grundlage" - so hätten wir die Chance, dem Polizisten (zumindest für den Moment) argumentativ den Boden unter den Füßen weg zu ziehen...

Ich denke mal, das ein TÜVer, ein Rechtsanwalt und ein Polizist hier sicherlich was beitragen können.
Leute, die einem dieser Berufe nachgehen, sind bestimmt unter uns - oder?
Hinzufügen möchte ich noch:
Auch, wenn ich mich häufig anders anhöre:
Ich bewundere Menschen, die einem der genannten Berufe nachgehen:

Den ersten, wegen seiner Sachkenntnis,
den zweiten, wegen seiner "Spitzfindigkeiten", und
den dritten, wegen seiner zumeist erstaunlichen "Ruhe" in schwierigen Situationen...


Sachdienliche Hinweise nimmt dankbar entgegen:
der Ulrich
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Beitrag von Scooter-Gay-CGN »

Also ... habe mir ein Bremslicht aufs case montiert und auch noch kein Ärger gehabt. Denke dient nur der Sicherheit ... und meinem gefallen :-)
Bild
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xxl
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Beitrag von xxl »

Hi,

vielleicht kann ich hier zur 'Erhellung' beitragen. Im neuen Louis Prospekt ist folgender Artikel erhältlich:

http://www.louis.de/_30137b9c5e02adeb0b ... r=10033923

Im Begleittext wird eine EU-Richtlinie erwähnt, nachdem 2 Rücklichter/Bremslichter pro Möp erlaubt sind. Für den Artikel liegt wohl auch eine ABE vor.

LG
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wir halten unser Wort
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dann halten wir sofort

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mj-audio
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Beitrag von mj-audio »

Hallo xxl,
ich habe an meiner Suzuki Burgman 400 auch 2 Rückleuchten und 2 Bremslichter. Alles seriemäßig und daher wohl legal.
Gruß aus der Domstadt Köln mj-audio / Michael
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2tes Bremslicht

Beitrag von Kimmy »

Hallo Rollerfreunde,

Ich fahre seit 2 Jahren mit einem zweiten Bremslicht (wie es in PKW verbaut wird sogar mit ABE) auf dem Topcase herum (nachdem mein letzter Roller zu Klump gefahren wurde, als ich an der Ampel stand).

Das Zweite Bremslicht hat bisher noch nie einen gestört, und wenn es so sein sollte, ist es mir auch egal, solange es meiner Sicherheit dient.

Mir reicht es einfach, das in diesem Land ständig auf den Kleinen (egal ob Mofa/Mopedfahrern oder Menschen mit wenig Geld) herumgehackt wird. Getreu dem Motto, wo kein Richter ist auch kein Kläger. Fertig ist.

Allerdings würde es optisch besser aussehen, wenn es auch endlich mehr Topcases geben würde mit eingebautem Bremslicht.
Grandma

Beitrag von Grandma »

Moin

Mein Roller hat von Hause aus auch 2 Rück- und Bremslichter.

Aber für alle die das mit dem zusätzlichen und eigentlich nicht erlaubten Zusatzbremslicht am Koffer, zu heikel ist, gucken mal hier > www.kfz-betrieb.vogel.de/motorradmarkt/articles/254311/

Leuchtet zwar nicht, aber reflektiert gut wohl und ist legal.

Lieben Gruß, Grandma
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Beitrag von Scooter-Gay-CGN »

Ja sehr geil ... das Topcase habe ich bereits im aktuellen Scootermagazin gesehen. Werde mir das Teil sicher bald holen.
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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

Dennoch:
Eine grundlegende Frage ist doch:

Ist denn nun ein TopCase "Bestandteil des Fahrzeugs" (damit wäre dessen Bremslicht eindeutig verboten) - oder eben nicht (weil ohne Werkzeug in Sekunden lösbar, also eine Art "Ladung")??

Dabei fällt mir ein, das "Ladung" ja im Dunklen mit Beleuchtung gekennzeichnet sein muß...
Da könnten wir ja auch noch Rückleuchten und Blinker einbauen...

Mit einer eindeutigen Antwort wäre das Problem doch ganz fix vom Tisch (auch, wenn das so manchem "Kojak" nicht gefällt...)...


Was denn nun...?
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Re: 2tes Bremslicht

Beitrag von Rainer d »

Kimmy hat geschrieben:...
Das Zweite Bremslicht hat bisher noch nie einen gestört, und wenn es so sein sollte, ist es mir auch egal, solange es meiner Sicherheit dient.

...
Mal schaun, wie lange es dir egal ist, wenn du jedesmal ein Ticket bekommst.
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Beitrag von Mutantin »

Ulrich: Wenn ein Topcase Ladung wäre und daher im Dunkeln mit Leuchten deutlich gemacht werden muss, müsste dies ja auch für Seitentaschen gelten, oder? Dann bräuchte auch jede Seitentasche ihr Rück- und Bremslicht. Und damit ließe sich sicher gutes Geld verdienen :-)
Außerdem ist meine Sitzbank auch mit zwei Schrauben abgemacht und wäre nach deiner Definition lediglich Ladung und kein Teil des Fahrzeugs.

Soweit ich weiß, ist alles, was fest (!) montiert ist und z. B. Ladung transportieren kann, ein sog. äußeres Fahrzeugteil. Und beleuchtet werden muss es nur, wenn es stark über die eigentliche Fahrzeuglänge hinausragt, extrem hoch ist oder die eigentlichen Brems- und Rücklichter verdeckt. Für ein Topcase brauchst du demnach auch keine ABE und musst es nicht in den Fahrzeugschein eintragen. Schau mal, irgendwo gibt es eine Richtlinie für Gepäckträger, ich finde sie gerade nicht, weil mein Internet mal wieder lahmt.

Daher sind meine Angaben vorerst ohne Gewähr.

Mutantin
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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

Nun ja...
Ich schrieb ja "eine Art "Ladung"...

Wichtig erscheint mir hier die Aussage:
"Ohne Werkzeug lösbar"

Dies gilt z. B. nicht für die von Dir angeführte Sitzbank, denn dafür braucht man einen Schraubendreher (also ein Werkzeug, im Gegensatz zum Fahrzeug-Schlüssel beim Topcase...).

Außerdem:
Auf Seitenkoffern könnte ich mir durchaus auch Blinker vorstellen...


Klar, für "Ladung" gibt´s ganz sicher genaue Vorschriften - der Gedanke an "Ladung" im Sinne von "Topcase" ist auch ein bischen weit her geholt...

Dennoch:
In einer (unnötigen) Diskussion, die mir ein "über-eifriger" Polizist aufzwingen "will", ist mir fast jedes Mittel recht...:
Je mehr das dann auch "Hand und Fuß" hat (und womöglich auch belegbar ist), umso besser - denn:
Ein gelungenes "Täuschungs-Manöver" ist bestenfalls ein "Punkt-Sieg".
Da bleibt immer ein schlechter "Nach-Geschmack"...
Eine sichere (hier: belegbare) Argumentation ließe sich jedoch (notfalls) gerichtlich durchsetzen...

Wohlgemerkt:
Mir geht´s nicht um "Polizisten-jagen"...
Üblicherweise entspanne ich ´ne Fahrzeug-Kontrolle mit freundlicher, bestimmter Sachlichkeit - gewürzt mit ein wenig Humor und...Menschlichkeit - - - zumeist klappt das dann auch mit der "Rennleitung"...

Was aber sage ich einem "ungehobelten Klotz in Uniform", der mir irgendwelchen "Unfug" erzählt - und dafür auch noch Geld verlangt?

...weil mein Fahrzeug auf ihn etwas "strange" wirkt...?

fragt
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TopCase Ladung oder Bauteil ?

Beitrag von Kimmy »

Naja, ich würde sagen, das Topcase zählt in dem Moment als Anbauteil, wo das Licht an die Rollerstromversorgung angeschlossen wird.

Denn wenn das anständig Verkabelt ist, ist es doch im Grunde ohne Werkzeug nicht zu beseitigen. So rein von der Logik her. Dazu kommt noch, das so manches TopCase fest am Roller verschraubt wird, um Gelegenheitsdieben die Arbeit etwas schwerer zu machen.

Allerdings ist es doch auch so, was bei dem einen erlaubt ist, muss bei dem anderen nicht verboten sein. Gibt doch inzwischen für fast jedes Gesetz ein Gegengesetz. Also warum weiter den Kopf drüber zerbrechen ? Gibt Wichtigeres.
tomS
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Beitrag von tomS »

Ihr kennt doch die Ladestationen für Rasierapparat oder schnurloses Festnetztelefon oder auch Wasserkocher.
Das gibt es auch für Topcase zu kaufen:
http://www.twistedthrottle.com/imagecat ... ew/92/417/
Ähnlich dem vielfältigem Schnickschnack für Zigarettenanzünder ist dieses Topcase mit Bremslicht also nur ein Zubehör ohne Festmontage.

Und schon gibt es keinen Grund mehr für blöde Diskussionen.
(Jetzt aber kein Blaulicht ans Topcase oder gar Laufschrift "Polizei - Bitte folgen", sonst geht's wieder los.)
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Beitrag von Kimmy »

Hab mir den Link mal angesehen. Grinz, genial einfach, oder einfach genial. Hätte ich auch drauf kommen können, als ich das Bremslicht an meinem TopCase montiert habe :)

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht :)
tomS hat geschrieben:Ihr kennt doch die Ladestationen für Rasierapparat oder schnurloses Festnetztelefon oder auch Wasserkocher.
Das gibt es auch für Topcase zu kaufen:
http://www.twistedthrottle.com/imagecat ... ew/92/417/
Ähnlich dem vielfältigem Schnickschnack für Zigarettenanzünder ist dieses Topcase mit Bremslicht also nur ein Zubehör ohne Festmontage.

Und schon gibt es keinen Grund mehr für blöde Diskussionen.
(Jetzt aber kein Blaulicht ans Topcase oder gar Laufschrift "Polizei - Bitte folgen", sonst geht's wieder los.)
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Re: Topcase mit Licht

Beitrag von dieter »

Lollipop hat geschrieben: Bild
netter + informativer Thread
Das Top Case sieht aus wie ein retuschiertes Mercedes Heck ohne Stern...... aber coll.
Gruss
Dieter
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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

Genau darum ging´s mir doch...
Die Kabelverbindung ist bei mir mit Stecker/Kupplung gemacht - also von Hand lösbar...

Demnach also ein legales Zubehörteil.

Demnach gibt´s also doch ein stichhaltiges Argument, mit dem man einem Polizisten die Sache erklären kann...

Reicht doch für´s erste....

grinst
der Ulrich
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Beitrag von TomBone »

Habe mir ebenfalls dieses Topcase zugelegt. Mal sehen wie die Vorbereitungen des Lichts aussehen.Wenn es dann hier ankommt werde den ganzen Lichterbaum mal anschließen und sehen was passiert. Pics werde ich dann hier reinstellen. Ist mir eigentlich Latte was die Rennleitung sagt. Mehr als eine Mängelkarte und Umrüstung auf Ori kann ja nicht passieren.
Grüße von der Küste

Thomas

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TopCase mit Beleuchtung

Beitrag von Kimmy »

Hallo Rollerfreunde,

habe mir auch das o.g. TopCase gekauft. Sieht zwar geil aus, ist aber leider so klein, das nicht mal mein Helm reinpasst (bzw. Helm passt schon rein, aber dann geht es nicht mehr zu). Darum sende ich es zurück. Auch wenn es gut aussieht..

Die Sache mit der Beleuchtung, weder auf der Rechnung, noch auf der Seite vom Verkäufe gab es nen Hinweis zur E Nummer bzw. zur nicht vorhandenen E-Nummer.

Für mein "altes" TopCase habe ich mir mal ein Bremslicht (sogar mit E-Nummer) gekauft und angeschraubt. Sieht leider nicht halb so gut aus, wie die andere Lösung, aber hat bisher keinen gestört. Mal sehen, hab gesehen von Givi gibt es teilweise TopCases mit Nachrüstbarer Zusatzbeleuchtung. Aber von E-Nummer stand da auch nicht.

Also doch selber bauen. Normal TC, Beleuchtung im PKW-Zubehör kaufen (alle mit E-nummer) und an- bzw. einbauen ? Müsste dann doch erlaubt sein. Deutsches Recht nervt, ständig macht man was verbotenes..
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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

Nein...
...man bewegt sich bestenfalls in ´ner "Grau-Zone", in der sich der Polizist auf der Straße eh nicht auskennt - und das zu "seinen Gunsten" versucht, aus zu legen, und Dir damit "am Zeug zu flicken"...

...und genau diese "Grau-Zone" nutze ich selbsverständlich zu meinen Gunsten aus, falls ich mal an so ´ne "Dumpfbacke" in Uniform treffe...

Nochmal: Ich bin kein "Polizisten-Jäger" - aber: Ich lasse mich auch nicht von einem schlecht gelaunten "Oberförster" drangsalieren...

"Butter bei die Fische":
Demnächst steht bei meinem GD der TÜV-Termin an...und so schaue ich mal neugierig, was passieren wird:
Ich fahre dahin (mit Top-Case), und riskiere mal eine "Wieder-Vorführung"...
Ich berichte weiter...,

verspricht
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Beitrag von Frank67 »

Es gibt doch von der DEKRA auch Downloadmaterial...

So nennt sich eine Broschüre "Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen". Die sagt ganz genau aus, was zulässig ist und wie was montiert sein muß. Sie bezieht sich in Kathegorien aufgeteilt auch auf Zweiräder, Autos, LKW usw.
Außerdem findet man diverse interessante Informationen, wie z.B. auch "Scheinwerfereinstellung" (mit Anleitung und Einstellwerten).

Also ich würde jetzt aus dem Stehgreif sagen, dass eine zusätzliche Bremsleuchte (mit e-Prüfzeichen) absolut kein Problem darstellen sollte.
Problematisch dürfte es wohl werden, wenn noch zusätzliche Rücklichter und Blinkleuchten dazu kommen würde.
Einziger Ausweg wäre: Die zusätzlichen Rückleuchten sind als rückwärtige Begrenzungsleuchten (rot) zugelassen und sind an den äußeren Kanten des Fahrzeugs angebracht.
Zusätzliche Blinkleuchten sollten seitlich und je nach Bauart auch nach vorne und/oder hinten abstrahlen.

Wie gesagt: die Broschüre gibt entsprechenden Aufschluß war wo wie montiert sein darf.
Gruß Frank

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Beitrag von Ulrich »

Interessant, werde ich mir mal "zu Gemüte führen"...
Hier geht´s jedoch nur um ein simples "Bremslicht im Top-Case".

Nächste Woche reite ich mal zum TÜV, und schaue einfach mal, was da abgeht...
Immerhin: Neben dem "grenzwertigen" Bremslicht habe ich ja auch ´ne Frontscheibe wie ein "Spinnaker-Segel"...

By the way:
Bei meinem Auto gibt´s heckwärts pro Seite eine einzelne "Funzel" (etwa 5 x 10 cm klein), und daraus leuchtet, bremst und blinkt es rot!
Serienmäßig und TÜV-gesegnet....

Soll keiner sagen das etwas "unmöglich" ist...

Last, not least, geht´s hier ja nur um ein sicherheits-relevantes Teil - und nicht um einen "Christbaum auf Rädern"...,

grinst
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Beitrag von Frank67 »

Gruß Frank

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Beitrag von Ulrich »

Hehehe...
das dürfte wohl das Ende der Diskussion sein...

Ich war heute mit dem Roller zur fälligen Haupt-Untersuchung - und zwar mit "unzulässig" großer Frontscheibe, und natürlich mit Top-Case und dessen selbst gebautem Bremslicht:

Auch, wenn es tomS nicht gefällt: Bestanden! Ohne "wenn" und "aber"...

Die Licht-Funktions-Prüfung fand in der Halle statt. Der Prüfer stand 3 Meter hinter dem Roller, das "Bremslicht im Top-Case" strahlte...
...und spätestens bei der Probefahrt zur "Rappelprüfung der Verkleidung"/Bremsenprüfung hätte dem Prüfer auch eine "zu hohe" Frontscheibe auffallen müssen...

Nichts dergleichen - der Prüfer zeigte sich begeistert, angesichts des (zwar schmutzigen..) guten Zustands des Fahrzeugs angesichts des Bj. 2003...

Nun ja, dann habe ich natürlich auch nachgefragt, angesichts der Diskussion hier.
Ergebnis: Der Prüfer sagte spontan: "Kein Problem, ist erlaubt, aber ich schaue sicherheitshalber noch mal nach."
Daraufhin blätterte er in seinem PC, und hat mir die Seite sogar ausgedruckt...
Dort steht eindeutig:

"Gefordert: 1, nach EU-Rili erlaubt 2, Anbringung mittig, nicht unter 250 mm über der Fahrbahn, und nicht über 1500 mm über der Fahrbahn..."

Dieses Schriftstück ist natürlich in meinem Fahrzeug deponiert.
Sollte also ein "übereifriger Jungspund in Förster-Verkleidung" sich an meinem
"Bremslicht im Top-Case" stoßen, dann kann er sicher sein, das ich ihm den Teppich unter den Füßen weg ziehe...

Auch in Sachen "Spinnaker-Segel" (also der sehr großen Frontscheibe) habe ich den Prüfer befragt. Auch hier sah der Mann kein Problem...

Damit sind wir hier also auf der sicheren Seite - und ich bin gespannt auf die nächste "allgemeine Verkehrs-Kontrolle" (und natürlich auch darauf, was tomS dazu zu sagen hat)...

Darauf freut sich
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Beitrag von Frank67 »

Was die Bremsleuchten angeht, hast du genau das gesagt und ausgedruckt bekommen, was im verlinkten Dokument "Lichttechnische Einrichtungen..." unter 2.7 "Bremsleuchten" zu finden ist.

Ich sage ja: Nachschlagen lohnt sich!
Gruß Frank

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Beitrag von Ulrich »

Stimmt,@Frank67...
Ich hatte jedoch nicht wirklich Zeit dazu, und der Termin stand an...

Also, alles auf eine Karte, und "volle Bude" mit dem Kopp gegen die Wand...
Und auf der anderen Seite besagter Wand stelle ich mit Erstaunen fest:
Der Kopp hat weder Delle, noch Beule davon getragen...
Kunststück: Die gruselig drohende Wand setzte keinen spürbaren Widerstand entgegen,

kichert
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