Ach , weißt du , das liegt daran , dass das Zweiradfahren in Deutschland verteufelt wird .
Klar , es ist gefährlicher als Autofahren ( Knautschzone fehlt , keine Airbags , Sicherheitszelle etc. ) , dazu kommt noch die Vermutung , dass man beim Führen eines Zweirads anscheinend andere Fähigkeiten haben muss , als wenn man einen Hummer fährt ...
Autofahren : Gut !
Zweiradfahren : Böse !
Hier noch ein Auszug aus einer mail , die ich letztens bekommen habe . Mal so als Gedankenansatz ...
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Jetzt zum Spaß mal so gedacht: Ich fahre morgens mit meinem Roller zur theoretischen Prüfung für den A-Schein und falle durch. Ich beweise also, dass mir die theoretischen Fähigkeiten fehlen, mit einem Bike am Straßenverkehr teilzunehmen. Dann gehe ich raus, setze mich auf meinen Roller und fahre heim - eine "lustige" Vorstellung über gesetzgeberische Auswüchse und Unsinn in Deutschland! Eine Theorieprüfung zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr für jemanden, der seit (Jahren) Monaten im öffentlichen Straßenverkehr Roller fährt und seit über 30 Jahren die Befähigung hat und ständig nachweist, dass er sich im Straßenverkehr zu bewegen weiß.
Aber der Gesetzgeber muss reagieren - aufgrund der EU-Richtlinie - und zwar (spätestens) bis 2013. ( Anmerkung MeisterZIP : Soweit ich weiß , ist dies schon 2011 der Fall ... ) Zu dieser Verpflichtung wird politisch nicht viel gesagt, vielmehr erwecken einige unserer Abgeordneten nach meiner Wahrnehmung den Eindruck, als wollten sie uns/der Bevölkerung großzügiger weise etwas Gutes tun.
Nein! Es ist die Verpflichtung aus der EU-Richtlinie, die in nationales Recht umgesetzt werden muss. Vielleicht ist sie Ihnen bekannt. Ich füge sie im Anhang auf jeden Fall einmal an.
Diese Richtlinie ist gut! Sie geht m. E. im Grunde von der Überlegung aus, dass jemand, der einen FS hat, der zur vollen Teilnahme im Straßenverkehr berechtigt, nur noch eine Befähigung nachweisen für bestimmte Fahrzeuge nachweisen muss, um (neben dem Führerschein) die Fahrberechtigung zu erhalten. Dieser Nachweis kann (so die nationalstaatliche Regelungsmöglichkeit) entweder über eine Prüfung oder über eine Schulung (also entweder - oder / nicht sowohl als auch) erworben werden.
Hier aber beginnt jetzt die Fummelei unserer Gesetzesschreiber. Da spricht man dann z. B. von einer nur noch "spezifischen Theorieprüfung"
und einer Prüfung (nach Schulung). Da spricht man von A1-FS-Inhabern und solchen die A1-berechtigt sind nach dem alten 3er.
Was ist das für ein Rechtsverständnis?
Bin ich nun als A1-Fahrer mit dem alten 3er A1-berechtigt oder nicht? Fahre ich gegenwärtig ohne A1-Berechtigung, obwohl die A1-Berechtigung in meinem FS steht. Fahre ich (und viele
andere) im Moment illegal oder halblegal?
Betrachtet man die Punkte 1 und 4 in der Gesetzesinitiative (s.
Scooter&Sport), dann wird in umformuliertem Wortgeschwafel zweimal das gleiche Erfordernis zum Erwerb der Fahrberechtigung aus dem alten 3er oder heutigen B-Schein nach 15 Jahren beschrieben. Ich halte vieles an den gegenwärtigen Gesetzesvorstellung für ein Täuschungsmanöver. Es liefe am Ende doch auf die übliche Regelung (Theorie/Schulung/Prüfung) hinaus. Deshalb appelliere ich an allen Stellen, sich die EU-Richtlinie anzusehen und auf deren Umsetzung (1:1) zu drängen. Diese Richtlinie erscheint mir vernünftig und als EU-weit einheitliche Regelung auch sinnvoll.
Noch ein kurzer Gedanke zum angeblichen "Sicherheitsbeitrag", der mit einem "ordentlichen" Führerscheinerwerb verbunden sein soll: Wer sich eine Maschine kauft und dafür viel Geld ausgibt, der setzt sich nicht drauf und stürzt sich, ohne das Fahrzeug zu beherrschen in den Verkehr.
Das Risiko und der möglicherweise wirtschaftliche Schaden wäre doch wohl zu groß.
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MeisterZIP