Regelungen für 50er-Roller bei Auslandsfahrten

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Longrider
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Regelungen für 50er-Roller bei Auslandsfahrten

Beitrag von Longrider »

Hi,

welche Regelungen/Bestimmungen/Vorschriften für 50er-Roller gelten für Fahrten ins Ausland? (insb. Versicherung, Versicherungskennzeichen, evtl. "grüne Versicherungskarte", sonstiges)
Innerhalb der EU: Gibt es unterschiedliche Vorschriften?
Wie ist es außerhalb der EU, z.B. Kroatien?
Weiß jemand Bescheid über "Tender To" bei Yachten?
Gibt es für diese Themen ein (gutes) Internetportal?

Gerne auch Erfahrungsberichte...

Gruß Longrider
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Claus
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Beitrag von Claus »

Hallo Longrider,

ich würde mich da mal beim ADAC informieren. Grad in speziellen Fragen habe ich dort immer kompetente Beratung erfahren.
Bild Gruß Claus
theroof
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aw

Beitrag von theroof »

hallo,

ich befasse mich auch grad mit diesem thema. würde nämlich gern mal mit meiner 50er people (b-schein) nach ungarn oder tschechien fahren.

ich werde wahrscheinlich beim öamtc anrufen, weil im web findet man dazu nur sehr dürftige infos...
theroof
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aw

Beitrag von theroof »

so...

jetzt habe ich schon weitere infos (falls es jemanden interessiert :lol: )

will man mit einem fuffi-roller nach tschechien oder in die slowakei fahren, so wird ein A-Schein (Motorradschein) benötigt. Nur mit dem B-Schein darf man mit dem Fuffi nicht in Tschechien und der Slowakei fahren.
(Quelle: http://www.oeamtc.at/reise/laender/)

Werde aber noch weiterrecherchieren und die Infos dann hier bekanntgeben
tomS
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Beitrag von tomS »

Super Link! Danke!
Zeigt übrigens den Deutschland-Kritikern, daß es auch noch strenger zugehen kann. Die einen erlauben 125er, die einen nicht einmal 50er.
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theroof
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aw

Beitrag von theroof »

In Ungarn darf mit gültigem B-Führerschein ein 50 ccm Roller gefahren werden.

Zudem benötigen Fuffis in Ungarn auch kein Pickerl (TÜV sagt man in Deutschland dazu?) und kein Kennzeichen :shock: .
Ich frage mich jetzt nur, ob mit meinem Fuffi und abgelaufenem Pickerl (bin schon in der 4 monatigen "Toleranzfrist") in Ungarn trotzdem bestraft werden kann :?: Wahrscheinlich schon :roll:
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yager200
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Beitrag von yager200 »

hi,

wie was in österereich braucht braucht ein fuffi tüv???

und wenn in ungarn kein tüv und kein nummernschild brauchst
interresierts doch keinen, ob es bei dir abgelaufen ist.
gegebenenfalls einfach abschrauben,oder zukleben.

gruss yager200
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Beitrag von theroof »

wie was in österereich braucht braucht ein fuffi tüv???

in DE etwa nicht? Müsst ihr eure roller nicht alle zwei Jahre auf Verkehrssicherheit überprüfen lassen?? habe ich zumindest einmal gehört.

bei uns fällt diese überprüfung halt jährlich an, auch bei fuffis.
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yager200
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Beitrag von yager200 »

hi,

mit dem kleinen nummerschild geht bei uns niemand zum tüv.

in deutschland haben wir nur eine betriebserlaubnis.und wenn

zu viel getunt wurde und die rennleitung erwischt dich,muß

man zurück bauen und dann beim tüv vorreiten.

gruss yager200
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Longrider
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Re: aw

Beitrag von Longrider »

theroof hat geschrieben:so...

jetzt habe ich schon weitere infos (falls es jemanden interessiert :lol: )

will man mit einem fuffi-roller nach tschechien oder in die slowakei fahren, so wird ein A-Schein (Motorradschein) benötigt. Nur mit dem B-Schein darf man mit dem Fuffi nicht in Tschechien und der Slowakei fahren.
(Quelle: http://www.oeamtc.at/reise/laender/)

Werde aber noch weiterrecherchieren und die Infos dann hier bekanntgeben
Wird die Klasse M in D bei Klasse B nicht automatisch mit eingetragen?
Wie ist das mit der alten Klasse 3?
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Beitrag von tomS »

Ja, in Deutschland ist Klasse M normalerweise automatisch bei B dabei, oder bei Umschreibung des alten 3er.
Es kann (selten) vorkommen, daß Klasse B ohne Klasse M erteilt wurde (z.B. Behinderte die sich zwar alleine vom Rolli in den Fahrersitz heben können, ein Möppi aber dann doch zu labil wäre).

Jetzt kenne ich die Regeln in CZ nicht.
Möglicherweise kennen die gar keine Klasse M (müssen die auch nicht, ist keine Basis-Fahrerlaubnisklasse), so wie z.B. Österreich keinen A1 kennt.
Dann müssten Tschechen in ihrer Heimat den Motorradführerschein machen.

Sollten die aber ähnliche Regeln wie in D haben (FeV §28 (1)), so wäre es Touristen trotzdem möglich, dort von ihrer Klasse M Gebrauch zu machen.

Doch auch hier Vorsicht: Die Anerkennung kann wiederrum auf Volljährige beschränkt werden, wie es Österreich mit dem ausländischen A1 macht.
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Beitrag von Cityuser »

Ah dazu gerade eine Frage: Wenn ich den A1 habe, darf ich dann eigentlich mit dem fuffie nach Österreich? Und sind die nicht theoretisch verpflichtet die Scheine anzuerkennen?
Agility City 50- einfach fahren ;)
tomS
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Beitrag von tomS »

Cityuser hat geschrieben:Ah dazu gerade eine Frage: Wenn ich den A1 habe, darf ich dann eigentlich mit dem fuffie nach Österreich? Und sind die nicht theoretisch verpflichtet die Scheine anzuerkennen?
Österreich erkennt den A1 bei Minderjährigen nicht an. A1 ist keine homologierte Klasse, deswegen keine Verpflichtung. Die Ösis haben stattdessen nur "B 111".
Da Du mit dem A1 aber auch Klasse M mitbekommen hast und M anerkannt wird, darfst Du dort mit dem Fuffie fahren.
Aber nicht mit dem 125er! Erst ab 18 Jahre.
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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

Na ja, ist ja ein alter Hut:
Die spinnen, die Ösi´s...

...und deren brutales "Abzock-Verhalten" besonders Gästen gegenüber ist ja nun hinlänglich bekannt.

Ich muß da nicht hin, und auch nicht durch fahren:

1.) ...fahre ich lieber einen Umweg, und
2.) ...na ja, so toll ist das da nicht wirklich: Kann ich gut darauf verzichten!

"Ösi´s" halt...

zuckt die Schultern
der Ulrich
2003er GD125, 2015er Xciting 400
____________
Carpe noctem...
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Beitrag von h0lzfaeller »

Ulrich hat geschrieben:Na ja, ist ja ein alter Hut:
Die spinnen, die Ösi´s...

"Ösi´s" halt...

zuckt die Schultern
der Ulrich
Dankeschön :shock:

So, mal ne andere Frage.
Ich als "EXILÖSI" hab natürlich meinen Führerschein hier in D gemacht.
Besteht für mich die Möglichkeit in Österreich den Befähigungsnachweis ab zu legen und dann dort 125er zu fahren.
Oder müßte ich dort trotzdem den Motorradlappen machen?

War zwar schon mal mit meinem 50er in Austria aber man wäre mit einem 125er dort doch etwas mobiler was die Fahrten auf Autobahnen angeht.
tomS
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Beitrag von tomS »

h0lzfaeller hat geschrieben:Dankeschön :shock:
Ist halt ein Piefke. :wink:

Für den Führerschein gilt das Wohnortprinzip. Wo man wohnt (mind. 185 Tage), macht man den Führerschein. Du müsstest den also in Deutschland machen.
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