25 km/h mit Beifaher offene Fragen
Verfasst: 28.06.2017, 19:54
Hallo,
Ich fahre einen DJ50s der später gedrosselt wurde mit einer mechanischen Drossel von Alpha Technik und mein Bruder den selben aba der war direkt von Kymco schon auf 25. Nun wurde mir von einem Bekannten gesagt ich dürfte noch jemanden hinten drauf nehmen. Glauben wollt ich das jetzt nicht. Beim TÜV sagte man ja aber die Betriebserlaubnis muss von 1 Sitzer auf 2 Sitzer geändert werden. Ich sollte bei der MSA fragen ob es für den Wecksgedrosselten Roller eine neue Betriebserlaubnis gibt wie auch ein neues Gutachten von Alpha Technik für den anderen dann könnte man das kostengünstig ändern. Die alternative wäre ein komplett neues Gutachten für 150 Euro pro Roller.
Fix bei Alpha Technik angerufen und diese Auskunft bekommen. Es gibt kein neue Gutachten und wird es auch nicht geben da der einzitzer aus §4 der FeV gestrichen wurde dürfte man auch mit zwei Personen fahren auch wenn in der Betriebserlaubnis steht 1 Person da sich nur das Gesetzt geändert hat.
Bei der MSA sagte man mir am Telefon das dennen das nicht bekannt ist diese Änderung im Gesetz und ich sollte mich an einen Händler wenden oder TÜV.
Polizei und Strassenverkersamt haben keine Auskunft gegen soll Hersteller fragen.
Nun hat der Kumpel von meinen Bruder einen neuen Roller bekommen (Marke unbekannt erinnert an einen REX 450) der schon von Werk auf 25 gedrosselt ist und bei ihm steht drin das 2 Personen mit dem Teil fahren dürfen.
Hier heisst es nicht mehr einsitzig
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html
https://www.buzer.de/gesetz/9545/al57879-0.htm alte und neue
Muss ich das jetzt ändern und geht das wirklich nur über den TÜV ?
Brauch ich jetzt überhaupt noch diese Mofatasche ?
LG Dennis
Ich fahre einen DJ50s der später gedrosselt wurde mit einer mechanischen Drossel von Alpha Technik und mein Bruder den selben aba der war direkt von Kymco schon auf 25. Nun wurde mir von einem Bekannten gesagt ich dürfte noch jemanden hinten drauf nehmen. Glauben wollt ich das jetzt nicht. Beim TÜV sagte man ja aber die Betriebserlaubnis muss von 1 Sitzer auf 2 Sitzer geändert werden. Ich sollte bei der MSA fragen ob es für den Wecksgedrosselten Roller eine neue Betriebserlaubnis gibt wie auch ein neues Gutachten von Alpha Technik für den anderen dann könnte man das kostengünstig ändern. Die alternative wäre ein komplett neues Gutachten für 150 Euro pro Roller.
Fix bei Alpha Technik angerufen und diese Auskunft bekommen. Es gibt kein neue Gutachten und wird es auch nicht geben da der einzitzer aus §4 der FeV gestrichen wurde dürfte man auch mit zwei Personen fahren auch wenn in der Betriebserlaubnis steht 1 Person da sich nur das Gesetzt geändert hat.
Bei der MSA sagte man mir am Telefon das dennen das nicht bekannt ist diese Änderung im Gesetz und ich sollte mich an einen Händler wenden oder TÜV.
Polizei und Strassenverkersamt haben keine Auskunft gegen soll Hersteller fragen.
Nun hat der Kumpel von meinen Bruder einen neuen Roller bekommen (Marke unbekannt erinnert an einen REX 450) der schon von Werk auf 25 gedrosselt ist und bei ihm steht drin das 2 Personen mit dem Teil fahren dürfen.
Hier heisst es nicht mehr einsitzig
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html
https://www.buzer.de/gesetz/9545/al57879-0.htm alte und neue
Muss ich das jetzt ändern und geht das wirklich nur über den TÜV ?
Brauch ich jetzt überhaupt noch diese Mofatasche ?
LG Dennis