Rückbank als Rückenlehne

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Rückbank als Rückenlehne

Beitrag von RessiX »

Hey leute, ich hab heute mal 2 fragen zur rechtlichen situation:

1.:

Bei meinem 50er Agility kann man den hinteren teil der rückbank nach vorne hochklappen, darunter versteckt sich u.a. der tankdeckel. Das schanier macht mir nen recht stabilen eindruck, und die hochgeklappte rückbank könnte man so als rückenlehne verwenden. ist das erlaubt?

2.:

bei einem kleineren sturz ist mir letztens der rechte aussenspiegel abgebrochen. wie ist das rechtlich? sind 2 aussenspiegel pflicht, oder reicht (wie beim auto ja auch) der linke aussenspiegel?
Gruß
RessiX
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Daxthomas
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Beitrag von Daxthomas »

Für genau das ist die Sitzbank gedacht !!
Der rechte Spiegel ist beim fuffi Wurscht !!
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Re: Rückbank als Rückenlehne

Beitrag von UweF »

RessiX hat geschrieben: sind 2 aussenspiegel pflicht, oder reicht (wie beim auto ja auch) der linke aussenspiegel?
Beim Roller weiß ich jetzt nicht, aber beim Auto reicht der linke Aussenspiegel, weil du als zweiten noch den Innenspiegel hast. Hast du einen Anhänger am Auto der die Sicht mit dem Innenspiegel versperrt, brauchst du einen rechten Aussenspiegel.
Gruß Uwe

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Beitrag von Peter-Bochum »

Quelle TÜV Süd


Bild
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Beitrag von RessiX »

Danke euch, die antworten waren sehr hilfreich =)
Gruß
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Beitrag von Daxthomas »

Das ist aber für Motorräder , Zusassungsplichtige Fahrzeuge !!!
Bei 50er reicht der linke.
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Beitrag von Peter-Bochum »

Steht doch da, Dax. Alles was unter 100 fährt. Die EU Verordnung bezieht sich auch auf 50, Mofa's und LKräder.

http://europa.eu/legislation_summaries/ ... 221_de.htm


Peter
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Beitrag von Sokratekk »

Mofa 25 - 1 Spiegel; KKR (45 km/h) - 2 Spiegel
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