Ordnungswidrigkeit Zeichen 260

Ihr habt Fragen , ob etwas verboten ist oder nicht ? Schaut rein !
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karle
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Ordnungswidrigkeit Zeichen 260

Beitrag von karle »

Hallo,

ich habe heute Post vom Ordnungsamt bekommen weil ich auf einem Feldweg mit dem Zeichen 260 unterwegs war.

Dass das prinzipiell nicht erlaubt ist ist mir bewußt. Ich nutze diesen Weg (sind nur wenige 100 mtr.) manchmal damit ich auf der Hauptstraße den Verkehr nicht behindere.

Nur eine Frage:

Ich wurde weder angehalten noch sonst was, sondern habe einfach vom Ordnungsamt mit Bezugnahme auf den Ordnungsbeamten der Gemeinde ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20,-- € bekommen.

Ist das so rechtens ?

Wenn mich jetzt die Polizei kontrolliert hätte, dann würde ich das ja noch so verstehen, aber einfach so vom Ordnungsamt einen Bescheid ?

Ist der Mann vom Ordnungsamt (der übrigens mit seinem Gemeinde-PKW an dem Tag auf dem selben Feldweg hinter mir her gefahren ist und dessen Fahrzeug unter dasselbe Fahrverbot fällt) überhaupt dazu berechtigt ?

Gruß

Karl
tomS
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Re: Ordnungswidrigkeit Zeichen 260

Beitrag von tomS »

Der Ordnungshüter hat bestimmt eine Sondergenehmigung, falls er nicht sowieso im weiteren Sinne unter Polizei und ihre Hilfsorgane fällt.
Aber da Du anscheinend nicht als Fahrer identifiziert wurdest, könntest Du Dich dumm stellen. Doch ist's das wert?
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karle
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Re: Ordnungswidrigkeit Zeichen 260

Beitrag von karle »

Wo der drunter fällt weiß ich gar nicht. Ist halt der Typ vom Ordnungsamt.

Mir geht es gar nicht um die 20 € (die hab ich schon überwiesen), sondern einfach um die Frage ob so etwas ohne Anhalten des Fahrzeugs statthaft ist.

Klar könnte ich mich dummstellen, ist nur die Frage auf was das rausläuft. Wahrscheinlich würde ich sowieso auf der Strafe sitzen bleiben.

Ist halt wie überall in Deutschland ... am Besten man hat nix, dann kann man machen was man will.

Gruß

Karl
Jäger
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Re: Ordnungswidrigkeit Zeichen 260

Beitrag von Jäger »

Ja, ohne Anhalten können sie.

Zum Beispiel Autobahn, Elzer Berg, da wirst du geblitzt, keiner hält dich an, und ein, zwei Wochen später bekommst du Post.

Dabei riskieren die Behörden e i n e n Fehlgriff. Denn wenn es dir gelingt, dich rauszuwinden - war ich nich, ich war in Australien ... -

dann kriegst du für die nächsten Jahre per Auflage ein Fahrtenbuch verpaßt!


In der Gemeinde hat der Bürgermeister Polizeirechte ("Ordnungspolizei" etc.). Bis in die 60er Jahre gab es bei uns noch den "Feldschütz".
Der kam in der Regel mit nem NSU Quickly und hat aufgepaßt, daß die Leute nix von den Äckern klauen ... Äpfel, Kartoffeln etc.pp.
Das fällt alles unter die Polizeibefugnisse eines Bürgermeisters ... beispielsweise auch die Parkkontrollettis!
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KDO
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Re: Ordnungswidrigkeit Zeichen 260

Beitrag von KDO »

Guten Morgen und frohe Ostern,
ähnliches hatte ich auch schon,
beim Wenden über eine durchgehende Linie gefahren und schon bekam ich Post.
Gruß Karl
Wer später bremst, ist länger schnell.
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Re: Ordnungswidrigkeit Zeichen 260

Beitrag von tomS »

karle hat geschrieben: 20.04.2019, 20:55Klar könnte ich mich dummstellen, ist nur die Frage auf was das rausläuft. Wahrscheinlich würde ich sowieso auf der Strafe sitzen bleiben.
Nicht ganz, denn schon seit den Römen gilt "nulla poene sine culpa".
Aber die Kosten für Verwaltung und Ermittlung trägt der Halter. Bei einem Bußgeldbescheid 5% der Strafe, mindestens aber 25€. Dazu noch Auslagen für die Post (3.50€ für Einschreiben) usw.
Deswegen reicht den Behörden für Kleinkram das Kennzeichen. Wenn Du die 20€ nicht gezahlt hättest, wäre es eben ein Bußgeldbescheid über 20€ Strafe plus 28.50€ Gebühren geworden. Also vom Halter mind. 28.50€ zu zahlen.

Du hast schon in der Vorstufe das freiwillige Verwarnungsgeldangebot angenommen, das ist das günstigste.
Sich dumm stellen "rentiert" sich für Fahrverbote aufwärts. Dann allerdings muß man auch mit einem Fahrtenbuch rechnen. Das kostet natürlich auch seine Gebühren - und zusätzliche Strafen wenn es nicht einwandfrei geführt wird.
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Re: Ordnungswidrigkeit Zeichen 260

Beitrag von karle »

machen die wirklich für einen 50er Roller ein Fahrtenbuch ?

Finde ich sehr unverhältnismäßig im Vergleich zu dem was man für andere Dinge an Strafen bekommt.

Aber danke für die Auskunft. Heißt also wenn ich mich dumm gestellt hätte, dann hätte der Halter (also auch ich) die 28,50 € zahlen müssen.

Die Beweislage ist halt sehr dünn auf deren Seite, da es ja anscheinend keine Fotos oder ähnliches gibt. Hätten Sie mich angehalten hätte das natürlich anders ausgesehen.

Mein Anwalt hätte denen sicher auch sehr gut erklären können, dass das Fahrzeug zu der Zeit nicht an dem genannten Ort war. Aber klar für 20,-- € lohnt das nicht.

Gruß

Karl
tomS
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Re: Ordnungswidrigkeit Zeichen 260

Beitrag von tomS »

karle hat geschrieben: 21.04.2019, 10:43Mein Anwalt hätte denen sicher auch sehr gut erklären können, dass das Fahrzeug zu der Zeit nicht an dem genannten Ort war.
Mit "alternative facts" und "truth isn't truth"!? Ich wusste nicht, dass Du so ein hohes Tier bist und Dir solche Anwälte leisten kannst.
Das nächste Mal den Ordnungshüter von Deinem Security Service zusammen schei*en lassen... :twisted:
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Re: Ordnungswidrigkeit Zeichen 260

Beitrag von karle »

ich glaube in dem Fall bräuchte man da gar nicht so viel zu tun.

Da der Fahrer nicht angehalten wurde wissen die NICHT wer gefahren ist, da ich annehme das es von dem Zeugen kein Foto vom Kennzeichen gibt muss erst mal stichhaltig bewiesen werden, dass es auch der Roller war (der Zeuge könnte sich ja auch verlesen haben).

Und das könnte die Stadt aus meiner Sicht nicht, da der Zeuge damals allein im Auto saß.

Somit würde es auf ein Aussage gegen Aussage herauslaufen.

Aber wie schon angemerkt, für 20 € ist es den Stress nicht wert :wink: und meine Frage wurde ja beantwortet.

Gruß

Karl
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Re: Ordnungswidrigkeit Zeichen 260

Beitrag von Fipps »

Du hättest ja anhalten können u.fragen warum er dich Verfolgt . Diese Leute müssen ihre Daseinsberechtigung auch Nachweisen . Tatsache ist aber auch -dass das 1000 jährige Reich ohne diese Art " Ordnungshüter " nicht möglich gewesen wäre .
Lebe so , daß jeder Tag der Letzte sein kann .
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Re: Ordnungswidrigkeit Zeichen 260

Beitrag von karle »

Da hast du Recht.

Aber bewusst verfolgt hat er mich ja nicht. Das war eher zufall denke ich, da er eben auf demselben Weg unterwegs war. Was auch immer er da getan hat.

Daher wusste ich ja nicht das er mich aufschreibt und ich hatte ja vermutet daß man angehalten werden muss.

Daher ja auch das Thema hier. Wieder was gelernt.

Gruss Karl.
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Re: Ordnungswidrigkeit Zeichen 260

Beitrag von andreas7 »

Es handelt sich hier vermutlich um ein Verwarngeldangebot von 20 EUR der Gemeinde.
Eine Halterhaftung gibt es nur im ruhenden Verkehr, also falsch Parken.
Eine Fahrtenbuchauflage ist nur bei gravierenden Verkehrsverstößen die Punkte in Flensburg ergeben möglich.

So ein normaler Brief kann leicht auf dem Postweg verloren gehen. Mit diesem Argument kann man Zeit schinden.
Nach vier bis fünf Wochen kann man sich leider an den Vorgang nicht mehr erinnern.
Natürlich möchte man der Gemeinde helfen diese Owi aufzuklären. Man bittet dann immer um die Zusendung eines entsprechenden Fotos damit man feststellen kann wer gefahren ist. Alternativ weitere schriftliche Unterlagen in Kopie.
Bei Hausbesuchen durch das Ordnungsamt bittet man konsequent um Übersendung hochauflösender Fotos, damit man die Sache aufklären kann.
Sonst keine weiteren mündlichen Aussagen machen. Natürlich sollte man sich für die Mühe bedanken, sonst nichts sagen. :P :P
Natürlich hat man dann weitere Rückfragen um den Sachverhalt aufzuklären, da Motorradfahrer durch den Helm nur schwer identifizierbar sind..
Nach mehreren Briefen von der Gemeinde ist dann irgendwann Ruhe und die Owi ist verjährt.

Es ist also wirklich bedauerlich, wenn trotz umfangreicher Bemühungen des Halters der Sachverhalt nicht aufgklärt wurde. :) :)
Leider fehlte die Unterstützung der Behörde zum Aufklären des Sachverhaltes. :lol: :lol: :lol:
tomS
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Re: Ordnungswidrigkeit Zeichen 260

Beitrag von tomS »

Angesichts dieser Argumentation wäre ein Fahrtenbuch doch DIE Lösung aller Probleme. :twisted:
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