Leergewicht, eine akademisch/juristische Frage

Der Name ist Programm . Alles , was NICHTS mit euren Rollern zu tun hat , kommt hier rein . Viel Spaß !
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compass
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Leergewicht, eine akademisch/juristische Frage

Beitrag von compass »

Durch eine Quizsendung im Fernsehen wurde ich angeregt, ein wenig zu recherchieren, und tatsächlich findet man bei Wikipedia:
Zur Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr wurde in Deutschland in den bis 2005 ausgegebenen Fahrzeugscheinen (unter Ziffer 14) und Fahrzeugbriefen nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ebenfalls das Leergewicht des Fahrzeugs eingetragen. In der ab 2005 gültigen Zulassungsbescheinigung (Teil I) wird der Begriff im Feld G als „Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg Leermasse“ verwendet. Das Leergewicht umfasst hierbei das Fahrzeug inklusive vollem Kraftstofftank, Fahrergewicht (75 Kilogramm), Bordwerkzeug, Ersatzrad, Verbandkasten und Warndreieck. Für Fahrzeuge, die ab Juli 2003 erstmals zugelassen wurden, wird für die Kraftstofffüllung nur noch 90 Prozent des Kraftstofftankfassungsvermögens berücksichtigt.[2]
Weiter unten geht man auf die Weiterentwicklungen der EG-Regelungen ein, und dort findet man den Zusatz "für Klasse M", also wohl PKW und aufwärts.

Nun, ich kann mir gut vorstellen, dass die 183 kg Leergewicht meines Kymco GT 300 nicht meine 75 kg (kicher) Gewicht beinhalten (ist bei meinen anderen Zweirädern auch nicht anders), aber warum nicht ? , Ich meine, woher soll ich das wissen? Gesunder Menschenverstand und Behörden sind im Streitfall nur schwer zu vereinbaren. Selbst wenn klar ist, wie das Leergewicht für "Klasse M" definiert ist, wäre doch interessant, ob meim Mopped wenigstens das Motoröl mitgerechnet wird (Trockenmasse, Leergewicht, Leermasse im fahrfertigen Zustand, ...). Bei Prospekten kann man noch im Kleingedruckten nachschauen, aber in der Zulassungsbescheinigung?

Und abgesehen von der Zulassung ist das "Leergewicht" ja auch für die Leistungsbeschränkungen bei A1 und A2 klar zu definieren.

Ich habe schon versucht, die EG Richtlinien zu durchforsten (wer's selber versuchen will, die Suche nach der Fußnote "(o)" bringt mir keine Erleuchtung sondern bestätigt nur o.a. Aussage).

Na ja, sooo wichtig ist es ja vielleicht nicht.

bis denne ...

compass
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Re: Leergewicht, eine akademisch/juristische Frage

Beitrag von KDO »

Im Zweifelsfall für den Amtsschimmel..
Gruß Karl
Wer später bremst, ist länger schnell.
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Re: Leergewicht, eine akademisch/juristische Frage

Beitrag von MeisterZIP »

Dein Gewicht wird beim Leergewicht nicht berücksichtigt , ist sehr doof beschrieben .

MeisterZIP
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Re: Leergewicht, eine akademisch/juristische Frage

Beitrag von compass »

MeisterZIP hat geschrieben: 18.11.2019, 07:44 Dein Gewicht wird beim Leergewicht nicht berücksichtigt (...)
MEINS nicht, schon klar! :-)

Und jetzt ernsthaft: Öle, Kühlfüssigkeit (wahrscheinlich schon), Kraftstoff?

Ich meine mich zu erinnern, dass bei PKWs gilt, wenn ein Auto fünf Sitze hat, dann dürfen auch fünf Personen rein, solange sie sich anschnallen können, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht. Die Erinnerung stammt noch aus meiner Fahrschülerzeit, kann also auch veraltet oder verfälscht sein. Wie ist es denn da beim Zweirad? Ich frage jetzt ausdrücklich nicht nach "Sollte man nicht tun", "Fahrdynamik", "Kurvenfahren", "Anschnallen geht ja gar nicht", usw. (und ich habe auch das Bild von der Kupplung (?) aus Meisters Schreckenskabinett vor Augen) . Nur wenn ich mit meinem Sohn zur Werkstatt fahre um mit zwei Rollern zurückzukommen, sind wir dann schon potentielle Knöllchenzahler?

bis denne ...

compass
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Re: Leergewicht, eine akademisch/juristische Frage

Beitrag von MeisterZIP »

Ja, das Leergwicht ist das betriebsbereite Gewicht , also mit Öl , Benzin etc.
Wenn du also dann das zulässige Gesamtgewicht mit zwei Personen überschreitest , dann ist das verboten .
Das ist ein leidiges Thema bei Kymco . Das ZG ist immer sehr niedrig , habe mich schon oft darüber geärgert .

Aber wo kein Kläger , da kein Richter :lol:

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Re: Leergewicht, eine akademisch/juristische Frage

Beitrag von r103 »

Das ganze theoretisieren wird dir nicht wirklich helfen. Am Ende des Tages hast du z.B. ne zusätzliche Scheibe und einen Kofferträger mit TC und damit 15 kg mehr als im Schein steht (wenn der Wert denn stimmen würde).

Wenns wirklich absehbar eng wird tanke ich voll und lass das Ding wiegen. Im Falle eines Falles interessiert nämlich auch nur das reale Gewicht bzw. dessen Überschreitung.
Ich weiß halt immer gerne vorher welche Folgen mein Verhalten haben könnte.
Wobei ich noch nie gehört habe, dass ein Zweirad auf die Waage musste. 😊
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Ulrich
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Re: Leergewicht, eine akademisch/juristische Frage

Beitrag von Ulrich »

Genau so sieht´s aus....
Ich bin auf meinem "Gaul" (Xc400i) mit der (damals noch) "CC" in den Urlaub geritten:
14 Tage mit allem Geraffel, was mann so braucht....
"Mann"..., das ist ja nicht viel...
"Frau" ..., schleppt den halben Hausrat mit, muß sich ständig umziehen, und, und, und....

Die Fuhre war gnadenlos überladen, allein schon durch "Frau"....

Probleme mit den Schaffnern gab es dennoch nicht...

Das Problem hat sich für mich eh erledigt, denn meine Braut bringt keine 50 kg auf die Waage....,

:mrgreen:
der Ulrich
2003er GD125, 2015er Xciting 400
____________
Carpe noctem...
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