Interessant für Leute zwischen 21 und 23 ohne A2
Verfasst: 24.04.2018, 06:18
Wichtig für Interessenten zwischen 21 und 24 Jahre - Führerscheinklasse A mit Schlüsselzahl 80:
Beim Führerscheinerwerb der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 ist die Ausbildung bereits mit 21 Jahren möglich.
Die Ausbildung sowie die Praxisprüfung erfolgen auf einem Motorrad der Klasse A
Es wird die Schlüsselzahl 80 in den Führerschein eingetragen
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gilt die Führerscheinklasse A2, d.h. es dürfen ausschließlich Krafträder (auch mit Beiwagen), max. 35 kW / 48 PS Motorleistung, Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg, über 50 ccm Hubraum und über 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gefahren werden
Nach Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen – ohne weitere Praxisprüfung - Krafträder (auch mit Beiwagen), über 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 kW Motorleistung gefahren werden
Zusammenfassend:
Hier hast Du die Möglichkeit, bereits im Alter von 21 bis 24 Jahre durch die Ausbildung der Führerscheinklasse A sowie Eintragung der Schlüsselzahl 80 in den Führerschein Krafträder (auch mit Beiwagen) der Führerscheinklasse A2 zu fahren und erhältst mit 25 Jahren automatisch - ohne weitere Praxisprüfung - die Erlaubnis, Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klasse A zu fahren.
Dein Gewinn:
Die stufenweise Ausbildung von Klasse A2 auf Klasse A entfällt!
Beim Führerscheinerwerb der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 ist die Ausbildung bereits mit 21 Jahren möglich.
Die Ausbildung sowie die Praxisprüfung erfolgen auf einem Motorrad der Klasse A
Es wird die Schlüsselzahl 80 in den Führerschein eingetragen
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gilt die Führerscheinklasse A2, d.h. es dürfen ausschließlich Krafträder (auch mit Beiwagen), max. 35 kW / 48 PS Motorleistung, Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg, über 50 ccm Hubraum und über 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gefahren werden
Nach Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen – ohne weitere Praxisprüfung - Krafträder (auch mit Beiwagen), über 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 kW Motorleistung gefahren werden
Zusammenfassend:
Hier hast Du die Möglichkeit, bereits im Alter von 21 bis 24 Jahre durch die Ausbildung der Führerscheinklasse A sowie Eintragung der Schlüsselzahl 80 in den Führerschein Krafträder (auch mit Beiwagen) der Führerscheinklasse A2 zu fahren und erhältst mit 25 Jahren automatisch - ohne weitere Praxisprüfung - die Erlaubnis, Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klasse A zu fahren.
Dein Gewinn:
Die stufenweise Ausbildung von Klasse A2 auf Klasse A entfällt!