Garantiefall ausgeschlossen?!

Der Name ist Programm . Alles , was NICHTS mit euren Rollern zu tun hat , kommt hier rein . Viel Spaß !
Antworten
Benutzeravatar
YagerDriver
Testfahrer de luxe
Beiträge: 201
Registriert: 28.06.2017, 19:08
Wohnort: Hagen
Hat sich bedankt: 54 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal
Kontaktdaten:

Garantiefall ausgeschlossen?!

Beitrag von YagerDriver »

Hallo,
Weil ich jetzt nicht genau wusste, wohin ich
das hier posten soll, kommt es in "Off Topic".
Falls es jetzt falsch war: Sorry! :oops:

Also, nun zum Fall:

Ein Freund von mir hat sich im April nen nagel neuen Roller gekauft.
Schon am Anfang gab es Probleme mit der Gasannahme, die seit
dem immer wieder versucht wurden zu beheben.
Jetzt nach seiner 5000km Inspektion macht der Bock nur noch Probleme.

Die Aussage vom Händler:
Ich habe alles versucht, mehr geht nicht. Wenn er es verbessern will,
müsste er (Mein Freund) die Reparaturen selber bezahlen.
Ein Garantiefall sei ausgeschlossen!

Ich denke, dass man doch zum einen eine gesetzliche Gewährleistung
von 2 Jahren auf Neufahrzeuge und zusätzlich noch ein Recht auf Behebung
der Schäden (wurde ja angeblich "alles versucht") hat.

Wie sieht es jetzt aus, muss er sich damit zufrieden geben und ärgern,
dass er tausende von Euronen für eine (Wohlgemerkt fabrikneue)
Bastelbude rausgehauen hat, oder hat er da noch ne Möglichkeit,
ohne Anwalt etwas zu bewirken.

Ich denke, dass ein neuer Vergaser das Problem lösen würde,
aber der wird (von Kymco im übrigen) nach aussagen des Händlers
leider nicht auf Garantie getauscht, weil die ab Werk nie kaputt seien.
Der Grund, warum ich das Vermute ist, dass sein Roller mit meinem
Vergaser ohne murren läuft.

Sein Roller ist (wie meiner) ein Yager GT 50, den er sich einen Monat
nach mir gekauft hat, weil er von meinem so begeistert war.

Ich meine, ein Naraku Vergaser mit ordentlich vielen Einstelldüsen kostet
jetzt nicht wirklich die Welt, aber dennoch kann es ja nicht sein, dass man
ein neues Fahrzeug kauft, immer zu den Inspektionen geht und trotzdem
verschlimmbessert der Händler/Mechaniker den Roller anscheinend.

Ich erbitte eure Meinungen, eventuell mit hilfreichen links, da ich immer
nur etwas zum Thema Gebrauchte KFZ bei Dr. Google finde...

LG
YD
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten :wink:
Benutzeravatar
k-manne
Profi
Beiträge: 1020
Registriert: 23.10.2016, 14:10
Wohnort: Deckenpfronn
Hat sich bedankt: 91 Mal
Danksagung erhalten: 191 Mal
Kontaktdaten:

Re: Garantiefall ausgeschlossen?!

Beitrag von k-manne »

Da gibt es nur drei Möglichkeiten.
1. Der Händler versucht es nochmal.
2. Wenn er nicht will, Kontakt zu MSA aufnehmen.
3. und letzte Möglichkeit, Rechtsanwalt.
Das ihr schon mit einem anderen Vergaser experimentiert habt würde ich erstmal für mich behalten, könnte ganz komisch ausgelegt werden.
Viel Erfolg wünscht der Manne
Kymco DT 300, Kawasaki ZRX 1200R und 1200S
Benutzeravatar
YagerDriver
Testfahrer de luxe
Beiträge: 201
Registriert: 28.06.2017, 19:08
Wohnort: Hagen
Hat sich bedankt: 54 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal
Kontaktdaten:

Re: Garantiefall ausgeschlossen?!

Beitrag von YagerDriver »

Klar behalten wir das für uns...
Dann versuchen wir es über MSA.
weil nen Rechtsanwalt wollen wir
eigentlich nicht einschalten, zumal
das Problem ja schon die ganze Zeit
besteht, nur immer schlimmer wurde.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten :wink:
seeigel
Testfahrer
Beiträge: 84
Registriert: 12.11.2015, 17:42
Wohnort: bei LB
Hat sich bedankt: 4 Mal
Danksagung erhalten: 1 Mal
Kontaktdaten:

Re: Garantiefall ausgeschlossen?!

Beitrag von seeigel »

YagerDriver hat geschrieben:Klar behalten wir das für uns...

weil nen Rechtsanwalt wollen wir
eigentlich nicht einschalten, zumal
das Problem ja schon die ganze Zeit
besteht, nur immer schlimmer wurde.
Genau deshalb würde ich einen Rechtsanwalt einschalten und auf Wandlung klagen = Roller zum Händler , Geld zu deinem Freund.

War das nicht mal was mit 3 Versuchen die man dem Verkäufer zugestehen muss um das Problem zu beheben
Benutzeravatar
YagerDriver
Testfahrer de luxe
Beiträge: 201
Registriert: 28.06.2017, 19:08
Wohnort: Hagen
Hat sich bedankt: 54 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal
Kontaktdaten:

Re: Garantiefall ausgeschlossen?!

Beitrag von YagerDriver »

Das hatte ich auch im Kopf.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten :wink:
Benutzeravatar
blaumeise
Testfahrer de luxe
Beiträge: 164
Registriert: 02.04.2016, 23:09
Wohnort: Hamburg
Hat sich bedankt: 24 Mal
Danksagung erhalten: 31 Mal
Kontaktdaten:

Re: Garantiefall ausgeschlossen?!

Beitrag von blaumeise »

Der korrekte Weg geht so:
Fristsetzung zur Nachbesserung.
Nach 2 erfolglosen Versuchen dann die Wandlung.
Bitte alles schriftlich. Einschreiben mit Rückschein!

Das ist sein gutes Recht.

Edit: das hier ist Gewährleistung, nicht Garantie! Das hat auch mit Msa nix zu tun, dein Vertragspartner ist nur der Händler! Das weis der auch und enthält dir dein Recht vor.
seeigel
Testfahrer
Beiträge: 84
Registriert: 12.11.2015, 17:42
Wohnort: bei LB
Hat sich bedankt: 4 Mal
Danksagung erhalten: 1 Mal
Kontaktdaten:

Re: Garantiefall ausgeschlossen?!

Beitrag von seeigel »

Ich denke wer hier im Internet nach Hilfe sucht hat schon 2 oder mehr Reparaturversuche hinter sich.
Also von einem Rechtsanwalt eine Fristsetzung vereinbaren. Ob da eine Woche reicht?
Länger als 2 Wochen sollte es aber kaum dauern.
Vor dem Besuch beim RA die seitherigen Werkstattbesuche/Reparaturversuche mit zeitlicher Angabe aufschreiben.
Diese Angaben dürfte er nämlich benötigen
Antworten

Zurück zu „OFF TOPIC“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast