Fahrzeugpapiere

Hier steht alles zu Kymcos erstem 50er Sportroller mit Viertaktmotor . Komm rein !
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Sören
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Fahrzeugpapiere

Beitrag von Sören »

Das EC-Konfomitätszertifikat ist in der Größe A4 und muss wohl nicht mit dem Roller mitgeführt werden - oder? Ich habe jetzt immer nur den Zettel des Versicherungsnachweises im Portmone. Reicht das bei polizeilicher Kontrolle? Eine ABE (wie führer) scheint es ja wohl auch nicht mehr zu geben. Bitte klärt mich auf!
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Daxthomas
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Beitrag von Daxthomas »

Ja das reicht vollkommen.
"Gesendet von einem C-64 mit DOS1.0 auf Breitband-UKW"
Manettino

Beitrag von Manettino »

Ich hab mir ne Kopie davon gemacht. Original bleibt zu Hause.
Wenn Du mal in nen richtigen Schutt kommst, weißt Du warum.

Manettino
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Sören
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Beitrag von Sören »

Gute Idee. Nen Farbtintenstrahler mit Kopierfunktion habe ich eh. Da werde ich mir eine Kopie ins Helmfach packen um unsere Ordnungshüter zu besänftigen :wink:
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Daxthomas
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Beitrag von Daxthomas »

Du kannst die Kopie auch beglaubigen lassen. Dann sagt keiner was von der Rennleitung. Wenn du mit ner normalen Kopie rumfährst und kommst an den richtigen dann kanns schonmal 5€ kosten.
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Manettino

Beitrag von Manettino »

Wenn Du in ne Kontrolle kommst und gleich mit offenen Karten spielst, sollte es keine Probleme geben.
Was vielleicht auch ne Option wäre >> einlaminieren.


Manetttino
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MeisterZIP
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Beitrag von MeisterZIP »

Früher hieß es Betriebserlaubnis , heute EU-konform COC .

Neben dem Versicherungsnachweis MUSS man das COC mitführen , denn es gilt auch als Eigentumsnachweis und als Info für die Daten des Fahrzeugs , wie u.a. die Höchstgeschwindigkeit !!!

Ich empfehle immer , eine beglaubigte Kopie machen zu lassen und diese dann mit zu führen , damit man bei einem Verlust nicht Probleme hat .

Das ist zwar grenzwertig , denn auch eine beglaubigte Kopie nützt nichts , wenn man einen Eigentumsnachweis führen soll , aber es ist in 99% der Fälle bei einer Kontrolle ausreichend , so meine Erfahrungen .

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Sören
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Beitrag von Sören »

Danke Meister, dass du das nochmal so direkt und eindeutig sagst. Das Original werde ich aber bestimmt nicht im Helmfach spazieren fahren, denn wenn der Roller geklaut wird ist der Eigentumsnachweis gleich mit weg - sehr praktisch für den Dieb! DIN-A-4 Größe ist auch wirklich einfach zu groß! Sowas murkst doch wohl keiner in sein Portmone? Ich habe jetzt eine doppelseitige Farbkopie (noch unbeglaubigt). Im Ernstfall müsste ich der Rennleitung dann wohl das Original nachreichen.
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agility07
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Beitrag von agility07 »

Ich hab auch bloß eine Kopie dabei
Doppelseitiges DIN A5 Blatt
Im Portmonee noch klein gefaltet
Bis jetzt wurde meine Mama damit 3 mal angehalten und es keiner was gesagt
Da sind die Papiere von meiner Simson praktischer (Größe wie nen perso)
Kymco Agility MMC50 bj.2008 KM:16.250



Simson S51 B1-3 (6V Unterbrecher, 4Gang Motor) bj.84 KM (lt. tacho)19500km
davon 3900km seit februar
jetzt Schrott


Opel Astra G ( Bertone Cabrio)
Bj.02 KM:121.700
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Beitrag von Sören »

Ich lasse es jetzt einfach drauf ankommen! Schließlich könnte ich das Original ja jederzeit nachreichen! Praktisch ist das DIN-A-4 Format trotzdem nicht!
Super 8 heißt: Super, der Tacho geht mindestens 8km/h vor!



Kymco Super 8 50ccm 4 T in grün EZ. 01/2009
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andy_w
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Beitrag von andy_w »

Meine Papiere sehen so aus
Bild :shock: :shock:

Die Habe ich gestern beim Kauf des Super 8 so bekommen!
ich wert Neue Brauchen aber woher und wie ??
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Sören
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Beitrag von Sören »

Oh je, das sieht ja grausam aus. Ich würde mal allgemein im Internet fragen, wie man an neue Papiere kommt. Aber wahrscheinlich hat auch der Meister eine Idee :wink:
Super 8 heißt: Super, der Tacho geht mindestens 8km/h vor!



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Beitrag von MeisterZIP »

Ich würde MSA anrufen ( 0961 / 3885-0 ) . Die Papiere sind ja vorhanden , aber verschlissen . Wenn man die Fg.Nr. noch erkennen kann , sollte ein ( kostenpflichtiger ) Tausch möglich sein .

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andy_w
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Beitrag von andy_w »

wenn du mit MSA Kymco direkt meinst da habe ich ne e-Mail hin geschrieben und die Antwort bekommen





wenn sich Ihr Roller noch im Originalzustand befindet, so besorgen Sie sich bitte

eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ihrer Zulassungsstelle.

Diese müssen Sie nur noch im Original zu einem unserer Vertragshändler in Ihrer Nähe bringen.

Bedenken Sie bitte, dass die Bescheinigung nicht älter als 14 Tage sein darf!

Danach können wir Ihnen hier in der Zentrale eine Zweitschrift ausstellen.

Bitte beachten Sie aber, dass die Bearbeitungsdauer derzeit ca. 2 Wochen beträgt.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 80-90 €.


jetzt frage ich mich warum soll ich zur Zulassungsstelle wenn ich die Original Papiere habe aber halt in einem zustand der halt nich so tolle ist !
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Beitrag von MeisterZIP »

Tja, wenn MSA das sagt , wird es leider so sein ... Ich habe gedacht , wenn man das Original noch hat , ist es einfacher ...

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andy_w
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Beitrag von andy_w »

MeisterZIP hat geschrieben:Tja, wenn MSA das sagt , wird es leider so sein

MeisterZIP
Ja Leider ! nur die Herum Lauferei für ein Stück Papier :(
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