eventuelle Konsequenzen

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damble
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eventuelle Konsequenzen

Beitrag von damble »

Hallo! Ich wollte mal etwas blödes fragen, und zwar mit welchen Folgen muss ich in etwa rechnen wenn ich mit M-Führerschein als 17 jähriger (dieses jahr noch 18) mit offener Vario beim S8 erwischt werde?

Muss man gleich mit Sozialstunden rechnen bzw. kann ich meinen Motorradschein und Autoschein dann vergessen?

Sry für die frage, wollte nur wissen was am ehesten passiert.

MfG
tomS
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Beitrag von tomS »

Je nach Vorbelastungen und gezeigter "krimineller Energie" von Einstellung ohne Auflagen - bis hin zum Jugendarrest.
Je nachdem, wie deutlich in Eurer Region durchgegriffen wird oder an was für einen Staatsanwalt/Richter man gerät.

Ferner wird - jetzt wieder allgemein bundesweit - die Führerscheinstelle den Prüfauftrag erst herausgeben, wenn das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Das kann dann schon mal ein paar Monate Verzögerung beim Führerschein bedeuten.

Sollten sich mehrere (ggf. schon ab zwei) verkehrsrechtliche Straftaten oder massiv Ordnungswidrigkeiten in Deiner Akte finden, wird die Erteilung eines Prüfauftrages von der erfolgreichen Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig gemacht.

Die offene Vario ist auch mit 18 Jahren und Motorrad-Führerschein ein Problem - denn Erlöschen Betriebserlaubnis ist u.a. ein A-Verstoß, verlängert eine Probezeit auf 4 Jahre und führt zur teuren Nachschulung (oder gar Probezeitmaßnahmen "höherer Stufen").
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
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damble
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Beitrag von damble »

Danke tomS! Vorbestraft oder sonst irgendwie auffällig war ich noch nie und hatte auch sonst nie ärger mit dem Gesetz :D

Werde es aber vorsichtshalber vorerst mal so lassen.

MfG
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KarstenMMC
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Beitrag von KarstenMMC »

Und was steht auf die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis (und erloschenem Versicherungsschutz). Letzteres ist recht einfach - ich muss zahlen wenn ich einen Unfall verursache, da die Versicherung nicht zahlen wird. Und ersteres? Der Führerschein ist nicht das Problem, da darf ich alles.

Würde nur gern mal das Risiko bewerten was sich ergibt, wenn ich mit offener Vario durch die Landschaft fahre.

Danke schonmal!

Gruß
Karsten
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MeisterZIP
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Beitrag von MeisterZIP »

Soweit ich weiß , erlöscht der VS-Schutz nicht , wenn man frisiert . Man kann aber ggf. in Regreß genommen werden .

MeisterZIP
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KarstenMMC
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Beitrag von KarstenMMC »

Das wäre doch schonmal nicht schlecht. Bleibt die Frage nach dem Roller mit erloschener Betriebserlaubnis. Wahrscheinlich ist man dann gleich kriminell und begeht ne Straftat...
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andiz
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Beitrag von andiz »

Beim führen eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis im Straßenverkehr (OWi) gibt es 3 Punkte und eine Geldstrafe (50 oder 100 EUR).
Wer also den A-Schein besitzt (offener 50er mit A1 ist bekanntlich ebenfalls Fahren ohne Fahrerlaubnis) könnte es also wirklich darauf an kommen lassen, mit einem entdrosselten Fuffie durch die Gegend zu fahren. Wenn man dann allerdings doch mal erwischt wird und die Ordnungswidrigkeit angezeigt wird (wenn der Polizist einen schlechten Tag hat oder sowas), dann sollte man das Fahrzeug zurück bauen, weil eine Ordnungswidrigkeit im Wiederholungsfalle zu ernsthaften Problemen führen kann.

Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz besteht nur dann, wenn keine Versicherung besteht. Das heißt also: Im März noch mit dem Vorjahreskennzeichen fahren, oder den Roller ohne Versicherungskennzeichen durch die Gegend fahren.
Eine Entdrosselung ist für die Haftpflichtversicherung genau so als Fahrlässigkeit anzusehen, wie fahren unter Drogeneinfluss. In solch einem Falle kann die Versicherung den Halter im Schadensfalle mit bis zu 5000 EUR in Regress nehmen, kommt noch Fahrerflucht hinzu, zusätzlich 5000 EUR. Vorausgesetzt natürlich, dass nachweisbar ist, dass ohne Entdrosselung des Fahrzeugs der Unfall nicht passiert wäre.
Genau so fahrlässig kann man einen Unfall in einer 30er-Zone mit einem auf 45 gedrosselten Fahrzeug einstufen, das dort mit 45 statt 30 durchbrettert und aufgrund der erhöhten Geschwindigkeit z.B. ein spielendes Kind angefahren wird, weil der Fahrer weder bremsen noch ausweichen konnte. Wird dem Fahrer dann die zu hohe Geschwindigkeit nachgewiesen, ist er ebenso mit 5000 EUR dabei.
Also nochmals: Hat man einen gültigen Vertrag mit der Versicherung, entsteht selbst mit einem entdrosselten Roller kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und daher ist dies auch kein Straftatbestand. Selbst die Polizei scheint dies immer wieder falsch zu interpretieren.
Die Versicherung kann sich im Schadensfalle nur bei vorsätzlichem Handeln vollständig aus der Pflicht stehlen. Wer also eine Kiste auf 100 km/h aufmotzt und dann auch mit 100 durch die Stadt heizt, handelt garantiert nicht mehr fahrlässig, sondern vorsätzlich.

Ansonsten frage ich mich immer: Warum mit einem Motorradführerschein rechtlich angreifbar 50er fahren, wenn man mehr kann? 125er und selbst 250er Motorräder verbrauchen bei ähnlicher Geschwindigkeit und mit besserer Beschleunigung nicht mehr, als eine 50er (Roller evtl. geringfügig mehr), kosten nicht mehr an Versicherung und im Falle der 250er 18,40 EUR KFZ-Steuer.
Gebrauchte Fahrzeuge gibt es mit wenig Laufleistung zu teilweise sehr guten Preisen. Wozu dann nicht solch ein Fahrzeug rechtlich vollkommen legal fahren?

Und noch was:
Auch wenn man vielleicht von manchen belächelt wird, fahre ich auch bei Hitze im Sommer in voller Motorradkleidung (Handschuhe, Protektorenjacke, Lederhose, Lederstiefel) mit meinem Nexxon. Insgeheim lächele ich aber über diejenigen, die ohne Handschuhe, mit T-shirt, kurzer Hose und Turnschuhen fahren, denn wenn denen mal nur eine Kleinigkeit passiert, sind die Verletzungen groß. Und selbst wenn diese Leute in einen Unfall verwickelt werden, wo sie nicht Schuld sind, kann sich die gegnerische Versicherung aus einem Teil der Leistungspflicht befreien, wenn nachweisbar ist, dass die Verletzungen und die dadurch entstehenden Kosten mit entsprechender Schutzkleidung nicht aufgetreten wären. Die Kosten, die einem da entstehen können, liegen deutlich über einem eventuellen Regress von 5000 EUR, den die eigene Haftpflicht im Schadensfalle von einem einfordern könnte. Mal darüber nachdenken.
Zuletzt geändert von andiz am 21.05.2008, 14:32, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße,
Andreas

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schwarzi
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Beitrag von schwarzi »

WOW

@andiz

Das nenn ich mal eine gelungene Antwort und deckt sich auch mit dem, was ich mir mühsam aus dem Internet und von einigen Polizeibeamten an Informationen holen konnte.

Entdrosseln ist illegal, aber man ist nicht ganz so "vogelfrei" wie es einem manche Glauben machen wollen.

Wer sich und seine Fahrweise an die örtlichen Gegebenheiten und Witterungseinflüssen anpasst sollte nicht allzu große Probleme erwarten.

Die Regreßformel der Versicherungen ist auch sehr gut beschrieben. Jetzt rafft es wohl jeder, oder!?

Es kommt wie bei fast allem im Leben darauf an:

Maß halten, vernünftig sein und zumindest die Konsequenzen seines Handelns einschätzen können.

Ich will es nicht beschwören, aber die Polizei fischt im allgemeinen nur gewisse "Kandidaten" aus dem Verkehr. Es sei denn man gerät in eine allgemeine Verkehrskontrolle.

Der Roller welcher mit 55 km/h auffällig wird hat zumindest erst einmal eine Verwarnung zu befürchten. Das müssen die Beamten schon routinemässig erledigen. Im Falle eines Unfalles wird je nach schwere des Geschehens

VOR ORT VON DEN BEAMTEN DIE BEWEISAUFNAHME DURCHGEFÜRT UND NICHT ERST SPÄTER DURCH EINEN RICHTER ODER GUTACHTER DER VERSICHERUNG. DIE BEAMTEN VERANLASSEN EINE SICHERSTELLUNG DES FAHRZEUGES VOR ORT UND SONST KEIN ANDERER!!!

SOLLTE JEDOCH DER UNFALL NICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ERHÖHTER GESCHWINDIGKEIT DES SCOOTERS ZU SEHEN SEIN, WERDEN AUCH DIESBEZÜGLICH KEINE MAßNAHMEN GEGEN DEN ROLLERFAHRER/IN (SOFERN ER NICHT ALS UNFALLVERUSACHER FEST STEHT) DURCHGEFÜHRT.

Wenn euch also ein "Dosenfahrer" von hinten packt oder sonst irgendwie zu einem Unfall führt, habt ihr meiner Meinung nach (wenn ihr nicht Unfallverursacher seid und zu schnell wart) nicht das geringste zu befürchten.

Es gibt da das Wörtchen -Kausalität-im Zusammenhang mit dem Unfallhergang. Genau dieses Vorurteil wurde auch schon eimal in einem anderen Forum sehr heftig diskutiert mit Anteilnahme etlicher Polizeibeamten.

Diese haben letztendlich mit dem Märchen des nicht vorhandenen Versicherungsschutzes und der Beweisaufnahme am Unfallort mächtig aufgeräumt.

Allzeit Gute Fahrt!
Gruß
schwarzi
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punkerente
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Beitrag von punkerente »

andiz hat geschrieben:...
Ansonsten frage ich mich immer: Warum mit einem Motorradführerschein rechtlich angreifbar 50er fahren, wenn man mehr kann? 125er und selbst 250er Motorräder verbrauchen bei ähnlicher Geschwindigkeit und mit besserer Beschleunigung nicht mehr, als eine 50er (Roller evtl. geringfügig mehr), kosten nicht mehr an Versicherung und im Falle der 250er 18,40 EUR KFZ-Steuer.
Gebrauchte Fahrzeuge gibt es mit wenig Laufleistung zu teilweise sehr guten Preisen. Wozu dann nicht solch ein Fahrzeug rechtlich vollkommen legal fahren?
...
Hallo, andiz,

dir und den anderen erstmal vielen Dank für die vielen und guten Infos. Da sieht mal wieder, was alles Gerüchte sind.

Zu deiner Frage: Ich könnte mir bei einem kürzeren Arbeitsweg gut vorstellen, einen offenen Nexxon zu fahren, obwohl ich die gute Klasse 1 (wie sie jetzt auch immer heißen mag) habe und früher viel Motorrad gefahren bin.

Aber der Verbrauch von 1,6 l/100 km ist einfach genial und der Umstand, dass das Fahrzeug einfach immer da ist, wenn ich es brauche, ist schon sehr reizvoll. Kein TÜV, der immer dann etwas findet, wenn man es gerade nicht brauchen kann; keine Zulassungs- oder Abmeldungsrituale, um das Fahrzeug an die gerade gewünschte Nutzung anzupassen. Und wenn ich will, kann die Kiste 10 Jahre im Keller schmoren und ich gehe einfach zur Versicherung und kann losfahren - natürlich nach dem Kauf neuer Reifen usw.. Das geht alles mit einem "großen" Motorrad nicht.

Mein SKR ist auch seit Ewigkeiten auseinander, weil ich dank tausend anderer und wichtigerer Dinge nicht dazu komme, ihn wieder zu reparieren und jetzt, wo er auseinander ist, auch gleich ein paar Feinheiten verbessern will - nein, es geht nicht um Tuning, sondern um Anzeigegeräte, Strom, Choke, Benzinhahn (absolute SKR-Macken) und ein paar schwerer zu beschaffende Teile, die mir ein netter Nachbar mit dem Vorschlaghammer umgestaltet hat. Das Ding ist aber weiterhin angemeldet, weil ich keine Lust auf Laufereien habe, wenn er wieder losfahren soll. Bei einem Mokick wäre das alles gefühlt lässiger und auf jeden Fall versicherungstechnisch billiger.

Viele Grüße
Dieter
Mani

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Beitrag von Mani »

Da ist es in der Schweiz anders, Wenn man einen Orginalen Scooter Roller fährt, der gedrosselt ist auf 45 KmH. Hat er ein Moped Schild.
Fährt man getunt bekommt man ein weises Nummerschild.
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tjoris
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Beitrag von tjoris »

wie?
da kann man getunte 50er /80er als motorad anmelden?
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andiz
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Beitrag von andiz »

In der Schweiz gibt es zwei Optionen. Man kann eine 50er gedrosselt fahren, wie bei uns, oder aber im offenen Zustand als Motorrad, wenn man den entsprechenden Schein besitzt. Das hat aber nichts mit tunen zu tun.
Dafür benötigt man, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, nichtmal eine TÜV-Abnahme, weil die Fahrzeuge im werksseitig ungedrosselten Zustand ihre Typenzulassung bekommen und so nur noch gedrosselt werden müssen, wenn der Bedarf besteht.

So einfach und unbürokratisch wünsche ich mir das hier auch. Aber im Gegensatz zu uns hat die Schweiz wenigstens eine echte Demokratie.
Grüße,
Andreas

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tjoris
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Beitrag von tjoris »

seh ich genauso, bei uns ist es eher eine scheindemokratie, einamal wählen, dann 4 jahre die klappe halten -.-
aber das system find ich doch recht "nutzerfreundlich"
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KarstenMMC
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Beitrag von KarstenMMC »

Hi zusammen,

die Infos von andiz sind wirklich mal fundiert und aussagekräftig. Jetzt weiß ich zumindest, dass ich hier mit einem recht überschaubaren Risiko leben kann.

Die von Punkerente genannten Gründe für den 50er Roller sind in etwa deckungsgleich mit den meinigen. Dazu kommt bei mir ein Platzproblem. Mit dem Agility passt das gerade eben so.

Die oben beschriebene Lösung in Österreich finde ich wirklich genial. Warum kann man das nicht auch in D, aber da könnten wir sicher wieder lange drüber diskutieren, schade um jedes Wort...Vielleicht kann man sich ja einen Zweitwohnsitz in A zulegen und da einen offenen 50er anmelden ;-)

Viele Grüße,
Karsten
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