Roller zu schnell

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Apophis
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Roller zu schnell

Beitrag von Apophis »

Hi wie sieht es eigentlich aus wenn der Roller zu schnell ist
ohne das man was verändert hat.
Oder hat z.B. einen Sportauspuff drauf mit ABE.
Bin ich verpflichtet den roller langsamer zu machen?
tomS
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Beitrag von tomS »

Natürlich ist der Fahrer und Halter dafür verantwortlich, daß der Roller legal ist.
Evtl. noch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ein zivilrechtlicher Anspruch gegen den (gewerblichen) Verkäufer.
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tim
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Re: Roller zu schnell

Beitrag von tim »

Apophis hat geschrieben:Hi wie sieht es eigentlich aus wenn der Roller zu schnell ist ohne das man was verändert hat.
Es haftet der Besitzer bzw. der Fahrer. Es gibt mehr als genug Grundsatzurteile darüber, dass der Fahrer selbst dafür verantwortlich ist, dass sein Fahrzeug den Gesetzen und Verordnungen entspricht. Dazu zählt halt auch die Geschwindigkeit - selbst wenn die direkt beim Kauf schon höher liegt als in den Papieren angegeben.

Es haftet der Fahrer (Halter), und nicht der Hersteller (Verkäufer) für mit dem Fahrzeug gemachte Verstösse bei der Benutzung. Die kann man dann zwar auch wegen Produktehaftung drankriegen. Aber das ist ein völlig anderes Verfahren, welches nix mit dem Zu-schnell-fahren zu tun hat.

gruss tim
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xenonx
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Beitrag von xenonx »

alles mit maß und ziel - wie soll der käufer denn 100% feststellen das sein fahrzeug zu schnell oder zu langsam ist?

der tacho an einem fahrzeug entspricht bei JEDEM fahrzeug doch wohl eher einem richtwert - wenn der importeur das fahrzeug mit typenschein und abnahme ORIGINIAL und unverändert übergibt und die tatsächlichen angaben nicht der realität entsprechen. kann der konsument davon ausgehen das ein dokument das verbrieft und vom staat abgenommen sprich eine betriebserlaubnis erhalten hat alles seine richtigkeit hat und das der tacho eventuell ungenau geht und einfach mehr anzeigt als tatsächlich gefahren wird (wie es auch bei autos üblich ist) und somit kfz branchenüblich ist.

sollte der roller dann doch um eine solches maß zu schnell fahren gibts (zumindest in österreich - denke aber das dies ein eu weit gültiges gesetz ist) das produkthaftungsgesetzt.. und das schließt alle mit ein die von produktion bis absatz mit dem produkt zu tun hatten - sprich kunde - händler - zwischenhändler - import - produktion ein.

aber definitiv! der fahrzeughalter kann kein kfz verständiger sein der nachvollziehen kann ob in den papieren die wahrheit steht - dafür gibt es offizielle prüfstellen und von denen wurde das fahrzeug abgenommen sonst hätte es A. keinen tüv und B. keine betriebserlaubnis..

also leute der kunde hat damit nichts am hut.. das sieht der kleine mann in grün der sich mit der radarpistole versteckt vielleicht anders aber die gesetzeslage sieht sicherlich anders aus.

leider muss du sowas zivilrechtlich einklagen und wenn du eine strafe erhältst weil du 50 anstatt 45 gefahren bist wird sich die klage leider nicht rechnen.

@ tim

es geht ja nicht um geschwindikeitsübertretung im eigentlichen sinne. klar muss darf man mit einem 45er roller in der 30er zone nicht 45 fahren..

aber wenn der roller eigentragene höchstgeschwindigkeit 45 hat mit drossel verkauft wurde kann der käufer doch annehmen das er wenn er auf der landstraße von der polizei kontrolliert wird in einer 100er zone nicht zu schnell war weil er 50 gefahren ist.. oder meintetwegen 46 km.. denn auch das ist bereits eine übertretung die geahndet werden würde.. nach toleranzabzug.. und ich denke das die frage genau auf diese szenario hinausläuft..
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Beitrag von tomS »

xenonx hat geschrieben:also leute der kunde hat damit nichts am hut.. das sieht der kleine mann in grün der sich mit der radarpistole versteckt vielleicht anders aber die gesetzeslage sieht sicherlich anders aus.
Hier die deutsche Gesetzeslage im Volltext (http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html):
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1.
eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2.
vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3.
vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1.
das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2.
als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
3.
in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
Sobald man mit einem (für den eigenen Führerschein) zu schnellen Vehikel vom Hof des Händlers rollt, hat man den Straftatbestand objektiv erfüllt. Allerdings in so einem Fall unvermeidbar, also schuldfrei.
Es ist aber auch keine Mindeststrafe angegeben, nur eine Höchststrafe.
Deswegen kann der Staatsanwalt oder Richter bei geringer Schuld das Verfahren auch einfach einstellen.
Wenn der Käufer aber schon 5000km runter hat, Sportpott rein und Drosselbund raus, braucht er nicht mehr das Unschuldslamm spielen.

Dazwischen: Wer merkt, daß er mit dem Kleinkraftrad im Stadtverkehrstempo mithalten kann, muß auch den Verdacht bekommen, daß es nicht nur 45km/h sind.
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Apfelkuchen
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Beitrag von Apfelkuchen »

Dazwischen: Wer merkt, daß er mit dem Kleinkraftrad im Stadtverkehrstempo mithalten kann, muß auch den Verdacht bekommen, daß es nicht nur 45km/h sind.
Das meine ich aber auch. Wenn Du mit einem 45 km/h Roller ist Satdtverkehr locker an allen vorbei kommst, sagt Dir dein Gesunder Menschenverstand, dass da irgendetwas nicht stimmen kann.

Über die strafrechtliche Würdigung haben wir uns in einem anderen Thread doch schon mal ausführlich ausgelassen.

Apfelkuchen 8)
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Crosserudo
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Beitrag von Crosserudo »

Moin.

Unwissenheit schützt vor strafe nicht.

Für das fahren eines Rollers oder eines fahrzeuges im allgemeinen sollte doch eine gewisse reife und menschenverstand vorrausetzung sein.

Mit Toms letzten satz ist wohl alles dazu gesagt.

Udo.
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tim
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Beitrag von tim »

xenonx hat geschrieben:alles mit maß und ziel - wie soll der käufer denn 100% feststellen das sein fahrzeug zu schnell oder zu langsam ist?
[ . . . ]
aber wenn der roller eigentragene höchstgeschwindigkeit 45 hat mit drossel verkauft wurde kann der käufer doch annehmen [ . . . ]
Ich rede ja vom (von tomS bereits zitierten) Gesetzestext. Die Produktehaftung hat damit erstmal gar nix zu tun. Du machst Dich strafbar, wenn dein Roller zu schnell fährt - egal, wer daran "Schuld" hat.

gruss tim
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Beitrag von xenonx »

also wenn das ding an jeder ampel weg spurtet und du jedes moped damit abhängst ist es klar das sowas nicht normal ist und solltest du somit einer prüfung unterziehen..

wie ich angegeben habe spreche ich von grenzbereichen wie zb 46 km/h nach abzug von toleranzen.. oder von mir aus 49 km/h nach abzug von toleranz - sowas würde nicht offensichtlich auffallen und somit sicherlich nicht fahren ohne fahrerlaubnis erfüllen weil für den fahrzeughalter nicht praktikabel nachvollziehbar ist

wenn ich mir zb ein auto kaufe bei dem höchstgeschwindigkeit 110 angegeben ist und auf der autobahn werde ich mit 140 geblitzt würde ich auch niemals diese strafe annehmen sondern den hersteller in die pflicht ziehen - wie soll man als halter einwandfrei feststellen ob sein fahrzeug im gesetztlichen rahmen ist? für sowas gibts sachverständige und den tüv..

bei offensichtlichen übertretungen auch ohne eingreifen ist es klar das eine gewisse sorgfaltspflicht den halter oder fahrer trifft.. gar keine frage..

ich bin definitiv vom grenzbereich und nicht von wissentlich zu schnell fahrenden mopeds ausgegangen..


bin ja der meinung das diese ganze diskussion und die ganze schnell fahrerei oder zu schnell fahrerei gar nicht geben würde würden uns die kfz hersteller verlässliche tachos verkaufen.. und nicht tachos die im stadtverkehr 5-6 km zu wenig anzeigen und uns auf der autobahn 10 km/h stehlen.. das ist absoluter mist... kaufst dir ein auto mit navi und hast zwei verschiedene geschwindigkeitsangaben in einem fahrzeug.. es bringt eh nix..
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Beitrag von tim »

xenonx hat geschrieben: wie ich angegeben habe spreche ich von grenzbereichen wie zb 46 km/h nach abzug von toleranzen.. [ . . . ] sowas würde nicht offensichtlich auffallen und somit sicherlich nicht fahren ohne fahrerlaubnis erfüllen weil für den fahrzeughalter nicht praktikabel nachvollziehbar ist
Das ist - zumindest nach deutscher Rechtsprechung - definitiv falsch. . . . Und wenn es noch so sinnvoll klingen mag.

gruss tim
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Beitrag von tomS »

xenonx hat geschrieben:wie ich angegeben habe spreche ich von grenzbereichen wie zb 46 km/h nach abzug von toleranzen.. oder von mir aus 49 km/h nach abzug von toleranz - sowas würde nicht offensichtlich auffallen und somit sicherlich nicht fahren ohne fahrerlaubnis erfüllen weil für den fahrzeughalter nicht praktikabel nachvollziehbar ist
Die Meßgeräte haben bereits ihre eigene Toleranz.

Die übliche Rechtsprechung toleriert (ausserhalb des Gesetzeswortlauts) eine weitere Toleranz von rund 10% (ein Urteil sogar 20% als die genauen Umstände der Messung fraglich waren) bei Verschleiß und Fertigungsschwankungen (nicht bei Manipulationen). Man hat zwar keinen verbrieften Anspruch darauf, aber es ist bis zum OLG Usus geworden.
Verbindlich für jeden Amtsrichter wäre es erst nach einem BGH Urteil. Aber so weit wollte bisher noch kein Staatsanwalt rumstreiten.

Der Gesetzestext unterscheidet knallhart gut/böse, die Rechtsprechung kennt Zwischentöne.
Und schon die Polizei macht eine Vorauswahl, obwohl sie ganz streng genommen bereits bei 46km/h eine Anzeige schreiben müsste.
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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

Dabei fällt mir was Komisches ein:

Vor fast 30 Jahren bin ich mal (mit ´nem Leihwagen eines Autohauses) auf ´ner BAB in ´ne Radarfalle gerauscht...
Voher zeigte der Tach 180 km/h - als es blitzte zeigte der Tacho noch 150 an...
"Gemessen" wurde ich mit 138 (bei Tacho 150)...

Später habe ich erst gesehen, das das Auto als v-max 134 (!) eingetragen hatte...(und die lKarre hatte erst 3000 km gelaufen, war also noch gar nicht frei gefahren...)

Ich frage mich immer noch:
Wem soll ich denn nun glauben?

Vor dem Blitz war ich noch deutlich schneller...

Was paßt denn nun?
Der Tacho? (Bestimmt nicht...)
Der Eintrag? (Bestimmt auch nicht...)

Oder doch die "Messung" ?

Nie, und nimmer...!
Das glaube ich bis heute nicht!

Ich gebe zu, ich habe damals "gutes Geld" verdient - und so taten mir die 300 DM nicht weh...
...und (offen gestanden) war der Polizist mir zu dumm, zu dreist - aber auch zu langweilig, als das ich Lust verspürt hätte mit ihm darum zu diskutieren...
Selbst ein Gerichtsgang erschien mir wegen so einer Lapalie nicht lohnend...

Inzwischen sehe ich das allerdings anders...
Inzwischen habe ich ja auch genug (mehr als "genug") mit
"Wegelagerern in Uniform" erlebt...

der Ulrich
(der schon schadenfroh auf den nächsten wartet....)
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Beitrag von xenonx »

Dann ist die Rechtssprechung eindeutig falsch weil nicht praktikabel - wer jetzt sagt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht dem sage ich - Blödsinn!

oder wer kennt schon die StVO, das AGBG, das AngG usw usw auswendig? Niemand! Und es kann auch keiner verlangen das auch nur irgendjemand mehr als ein Gesetztesbuch auswendig kann.. Nicht mal Staatsanwälte können das!

Natürlich muss man sich entscheiden zahle ich 30 Euro Strafe und hab meine Ruhe - obwohl unbegründet. Oder ziehe ich von einem Gericht zum nächsten mit der Möglichkeit einen Staatsnahen Richter zu begegnen der absolut keinen Bock hat so einen Mistfall zu hören und dann auf einem riesigen Haufen an Gerichtskosten hänge bleibe.. Keine Frage.

ABER ES IST NICHT RICHTIG - Dieses Gesetz ist für einen 16 Jährigen der nicht mal eine richtige Führerscheinprüfung macht der nur einen Mopedlappen hat absolut nicht praktikabel und somit unwirksam in meinen Augen. Für meinen Sohn oder Tochter würde ich so einen scheißdreck echt durchfechten...

Nur damit mein Kind lern nicht alles was der Staat sagt ist richtig :)
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tomS
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Beitrag von tomS »

xenonx hat geschrieben:...[Unverständliches]...
...absolut nicht praktikabel und somit unwirksam in meinen Augen. Für meinen Sohn oder Tochter würde ich so einen scheißdreck echt durchfechten...
Sag Bescheid, wo und wann wir uns in der Verhandlung als Zuschauer amüsieren können.
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Beitrag von tim »

xenonx hat geschrieben: Dieses Gesetz ist [ . . . ] absolut nicht praktikabel und somit unwirksam in meinen Augen. Für meinen Sohn oder Tochter würde ich so einen scheißdreck echt durchfechten...
Ich gebe auf - Du hast gewonnen.

gruss tim (EOT)
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Beitrag von xenonx »

Dauert noch mindestens 16 Jahre bis - also bis mein sprössling dann auch Moped fahren kann und darf :)

Die Gesetzeslage ist einfach eine schweinerei...
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Beitrag von Raccoon »

Werde doch Politiker und versuche die Rechtslage zu ändern !

Warum meinst Du, dass unsere deutschen Gesetze eine Schweinerei seien, habt Ihr in Österreich etwa bessere Gesetze ?
Glaub ich kaum, erinnert sich der

R@ccoon

P.S. Bei Euch braucht ein Polizist noch nicht mal ein "Beweismittel" oder Hilfsmittel, wie Radarpistole. Er SCHÄTZT eben die Geschwindigkeit nach Gefühl. So spitze sind Eure Gendarmen! Da lob ich mir lieber unsere Gesetzgebung, wenn auch nicht immer optimal.
Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist ein Mensch
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Beitrag von dobermann »

..
Zuletzt geändert von dobermann am 05.02.2014, 11:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von tim »

dobermann hat geschrieben: aber glaube mir ich kann sehr gut einschätzen ob jemand 50 oder 60 kmh fährt.
gelernt ist gelernt !!!!!!
Gibt es für Österreichische Polizisten einen Geschwindigkeits-Schätzkurs? Und gibt es regelmässige Auffrischungs-Kurse? Und wie sieht es mit der "Tagesform" aus?

Und . . . Warum machen wir das in Deutschland eigentlich nicht auch einfach auf diese Art? Das wäre doch viel billiger. Ich vermute mal, dass die hier eingesetzten Messgeräte ziemlich teuer sind.

gruss tim (doch, diese Fragen meine ich ernst)
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Beitrag von dobermann »

..
Zuletzt geändert von dobermann am 05.02.2014, 11:04, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß aus Österreich
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Beitrag von Apfelkuchen »

oder wer kennt schon die StVO,
Jeder der ein Fahrzeug im Strassenverkehr bewegt, muß sich auskennen. Wenn Du mir in eine Kontrolle kommen würdest und so argumentieren würdest, schicke ich Dich sofort zur Nachschulung.


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Beitrag von xenonx »

moment - Verkehrsregeln haben nichts mit der Straßenverkehrsordnung zu tun.

Aber die Diskussion geht in die falsche Richtung
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Beitrag von tomS »

xenonx hat geschrieben:moment - Verkehrsregeln haben nichts mit der Straßenverkehrsordnung zu tun.
Ach!? :roll:
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Beitrag von Apfelkuchen »

Verkehrsregeln haben nichts mit der Straßenverkehrsordnung zu tun
Wo sind denn in Österreich die Verkehrsreglen geregelt?

Bei uns ist so etwas in der StVo zu finden. Ergo sollte man sich "etwas" mit der StVo auskennen.


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Beitrag von xenonx »

Unter Verkehrsregeln verstehe ich = rechts vor links, usw usw alles was man in der fahrschule lern.

Sprich die allgemeinen Vorschriften - sollte man als Verkehrsteilnehmer kennen wie zB als Fußgängen habe ich mich am vorzüglich am Fußweg fortzubewegen und nicht über eine Fahrbahn und so weiter...

Oder für Autofahrer oder andere Motorisierte Verkehrsteilnehmer kann man voraussetzen das diese zB alle Verkehrszeichen kennen und wissen wie sie sich diesbezüglich verhalten sollen


Was man meiner Meinung nach nicht verlangen kann sind Dinge wie diese - Rechtstexte die man noch nie im leben gesehen hat und auch niemals unterschrieben hat das man diese kennen würde..

§ 6 StVO Benützung schienengleicher Eisenbahnübergänge

Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Jänner 2009)

Für das Verhalten bei Annäherung an schienengleiche Eisenbahnübergänge und bei der Übersetzung solcher Übergänge sowie für die Beachtung der den schienengleichen Eisenbahnübergang sichernden Zeichen gelten die eisenbahnrechtlichen Vorschriften.

AHA - gut - Gesetzesbücher die auf eisenbahnrechtliche Vorschriften verweisen.. genial

oder:

§ 88a StVO Rollschuhfahren

Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Jänner 2009)

(1) Das Rollschuhfahren ist auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen erlaubt. Das Befahren der Fahrbahn mit Rollschuhen in der Längsrichtung ist verboten; ausgenommen von diesem Verbot sind:

1. Radfahranlagen, nicht jedoch Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes,

2. Wohnstraßen und Fußgängerzonen,


3. Fahrbahnen, die gemäß § 88 Abs. 1 vom Verbot des Spielens auf der Fahrbahn ausgenommen wurden und

4. Fahrbahnen, auf denen durch Verordnung der zuständigen Behörde das Fahren mit Rollschuhen zugelassen wurde.

(2) Bei der Benützung von Radfahranlagen haben Rollschuhfahrer die gemäß § 8a vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und die für Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

(3) Rollschuhfahrer haben sich so zu verhalten, daß andere Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden; insbesondere haben sie ihre Geschwindigkeit auf Gehsteigen, Gehwegen, Schutzwegen, in Fußgängerzonen und in Wohnstraßen dem Fußgängerverkehr anzupassen. Abgesehen von Abs. 2 haben Rollschuhfahrer die für Fußgänger geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

(4) Kinder unter zwölf Jahren dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, außer in Wohnstraßen, nur unter Aufsicht einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, rollschuhfahren, wenn sie nicht Inhaber eines Radfahrausweises gemäß § 65 sind.

Das erkläre mal einem 10 jährigen Kind
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Beitrag von xenonx »

Ein 10 jähriger darf in Österreich aber nicht einfach so Fahrrad fahren..

§ 65 StVO Benützung von Fahrrädern

Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Jänner 2009)

(1) Der Lenker eines Fahrrades (Radfahrer) muß mindestens zwölf Jahre alt sein; wer ein Fahrrad schiebt, gilt nicht als Radfahrer. Kinder unter zwölf Jahren dürfen ein Fahrrad nur unter Aufsicht einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, oder mit behördlicher Bewilligung lenken.

(2) Die Behörde hat auf Antrag des gesetzlichen Vertreters des Kindes die Bewilligung nach Abs. 1 zu erteilen, wenn das Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat und anzunehmen ist, daß es die erforderliche körperliche und geistige Eignung sowie Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften besitzt. Die Bewilligung gilt für das ganze Bundesgebiet, sofern nicht der gesetzliche Vertreter des Kindes eine örtlich eingeschränkte Geltung beantragt hat. Sie ist unter Bedingungen und mit Auflagen zu erteilen, wenn dies die Verkehrssicherheit erfordert. Die Behörde kann die Bewilligung widerrufen, wenn sich die Verkehrsverhältnisse seit der Erteilung geändert haben oder nachträglich zutage tritt, daß das Kind die erforderliche körperliche oder geistige Eignung nicht besitzt. Über die von ihr erteilte Bewilligung hat die Behörde eine Bestätigung, den Radfahrausweis, auszustellen. Inhalt und Form des Radfahrausweises hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie durch Verordnung zu bestimmen. Der auf Grund dieser Bestimmung gestellte Antrag, die erteilte Bewilligung und der ausgestellte Radfahrausweis sind von Bundesstempelgebühren befreit.

(3) Radfahrer, die auf dem Fahrrad Personen mitführen, müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ist die mitgeführte Person noch nicht acht Jahre alt, so muß für sie ein eigener, der Größe des Kindes entsprechender Sitz vorhanden sein. Ist die mitgeführte Person mehr als acht Jahre alt, so darf nur ein Fahrrad verwendet werden, das hinsichtlich seiner Bauart den Anforderungen der Produktsicherheitsbestimmungen für Fahrräder zum Transport mehrerer Personen (§ 104 Abs. 8) entspricht.


jetzt soll mir einer erzählen das sowas Sinn macht und vor allem das sowas praktikabel ist..

Ein unter 12 jähriger darf ein Fahrrad nur mit behördlicher Bewilligung lenken? Er muss auf geistige fähigkeiten geprüft werden?

Jetzt soll mir einer sage wer das getextet hat? Wenn der nicht ein bisschen zu weit ins Glas gesehen hat dann kann man dem nicht mehr helfen? Oder der verfasser hat als Kind einfach kein Fahrrad bekommen und rächt sich nun an all den anderen Kindern die Spaß daran hätten.

Sorry die Gesetze sind größtensteils schwachsinnig nicht praktikabel und vor allem steinalt.

REFORM schreit der Bürger Marcel - REFORM!!
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Beitrag von punkerente »

Wisst ihr, dass man als mit der Juristerei beschäftigter Mensch bei diesem Thread viel lernen kann?

- über falsche, aber gut klingende Argumente
- über das Wunschdenken, das man sich zulegt, um sich aus Fehlern heraus zu reden
- über die Probleme, die der Staatsdiener vor Ort mit jemanden hat, der gerade gegen ein Gesetz verstoßén hat
- über die tatsächliche Rechtslage

- und vor allem Geduld mit den Leuten, die unbeirrbar an ihrem Fehlglauben festhalten

Viele Grüße
Dieter, der diese Diskussionen zu oft mit Menschen führt, die es in ihrem eigenen Fall besser wissen

Danke euch allen, dass ich in meiner Toleranz wieder etwas weiter gekommen bin.
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Beitrag von Ulrich »

@punkerente:
Yep, da ist sicher was dran...das möchte ich auch ganz sicher weder anzweifeln noch diskutieren:
Damit liegst Du sicherlich richtig.
Dennoch:
Den von mir oben beschriebenen Fall kann ich jedoch heute noch schriftlich dokumentieren.

Wenn mir ein Polizist, der nicht mal erkennen kann, was für ein Auto er vor sich hat, "erklärt", das ganz eindeutig "legales" illegal sei - und sich dabei gleichzeitig für offensichtlich "illegales" nicht interessiert....
...der einen "vereidigten Sachverständigen" für "unfähig" erklärt - (und das, nachdem ich "x" Stunden mit dem Sachverständigen alle relevanten Fragen vorher geklärt habe...) - und dabei seine Kompetenzen bei Weitem überschreitet, und (als letzten Ausweg) das geltende Recht "verbiegt"...

So einen "Möchtegern-Rambo in Uniform" soll ich ernst nehmen?

Nee, Du...
Solche "Pappnasen" hebele ich gleich an Ort und Stelle aus...
...und, wenn sie sich wehren:
Dafür gibt´s doch gute Rechtanwälte...

Wohlgemerkt: Ich bleibe immer freundlich und: sachlich/cooperativ...

Aber: Ich schaue auch genau hin...

der Ulrich
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Carpe noctem...
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punkerente
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Beitrag von punkerente »

Das ist klar, Ulrich - Ausnahmen gibt es immer wieder.

Gerade in der heutigen Zeit, in der Informationen ohne geringste Inhalts-Bestätigung und dafür in unüberschaubarer Menge verteilt werden, verlieren viele Menschen den Überblick - selbst in ihrem Fachgebiet. Allein das Internet mit seinen selbst ernannten Fachleuten ist hier schon ein Quell von Halbwahrheiten und "guten Ideen". Und wenn man mal eben googelt und dann auf die Schnelle an die falsche Aussage gerät, hat man ohne großes Verschulden einen Irrglauben im Kopf.
Ich erinnere da nur an die nette Geschichte, dass Kühe untergehen, weil sie den Schließmuskel des Darmausganges nicht "abdichten" könnten und daher beim Schwimmen volllaufen würden. http://www.kuehe-online.de/allesueberku ... wimmen.htm

Gerade die Polizei hat ein riesiges Rechtsgebiet, in dem sie sich spontan auskennen muss, denn man hat vor Ort selten die Zeit, in einem dicken Gesetzbuch und dessen Kommentaren nachzusehen. Dabei gibt es schnell Irrtümer, die aber meist mit leidlich gutem Willen ausgesprochen werden. Ich habe dienstlich oft mit den Jungs zu tun und diskutiere immer wieder die selben Dinge - ich bin dann aber auch für das Gebiet ein Fachmann mit aktuellem Wissen (kein Verkehrsrecht). Und ich bin dabei ein Entscheidungsträger und nicht der Betroffene. Meine Meinung muss vom Polizisten akzeptiert werden, egal ob sie ihm gefällt.

Und es gibt auch bei der Polizei Menschen, die es nie lernen werden. Da sind amerikanische Autos mit ihren Ausprägungen immer etwas Illegales und Mopedfahrer friesieren alle ihre Zweiräder - vor allem, wenn sie unter 18 sind. Wenn man im Recht ist, ruhig bleibt und für diese Ruhe Zeugen hat, kann man sich gerne mal auf die Diskussion einlassen und selbst Spaß haben.
Mir haben im Dienst (s.o.) auch schon Polizisten mit der Staatsanwaltschaft gedroht - aber es ist in vielen Jahren noch keine Anzeige erfolgt...

Viele Grüße
Dieter
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aw

Beitrag von theroof »

@ xenonx und andere user

Die 45 km/h Regelung gilt natürlich auch in Österreich (EU-weit), aber bei uns wird sie anders vollzogen.

1. Was ich mitbekommen habe, gilt in Deutschland 0% Toleranz. Der Roller darf keinen km/h schneller als 45 laufen.

In Österreich gibt es eine Toleranz von 10%. Das heißt eine Geschwindigkeit bis 49,5 km/h hat keine Konsequenzen für den Fahrer (wenn er erwischt wird).

Von 49,5 km/h bis 54 musst du Strafe zahlen, und ab 55 wird einem das Kennzeichen abgenommen.

Das hab ich einmal irgendwo im Internet gelesen, ich werd schauen ob ich die Quelle wieder finde....


2. Ich habe den Eindruck bei uns wird nicht so viel Wind um die ganze Sache mit der 45 km/h-Regelung gemacht.
Wenn man es mit der Geschwindigkeitsbeschränkung arg übertreibt, werden die Kiwara (Polizisten) natürlich schon aufmerksam.

Ich zitiere die Aussage eines Fahrlehrers (selbst gehört): "Bis 60 km/h sagen sie eh nix, schneller sollte das Moped aber nicht gehen".

Ich kann das bestätigen, ich fahre selbst entdrosselt. Meine People geht 68 lt Tacho (ca. echte 60), und so schnell fahre ich auch wenn es die Situation zulässt.
Ich hatte noch nie Schwierigkeiten mit den Ordnungshütern.


...andere Länder, andere Sitten :lol:
dobermann
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Beitrag von dobermann »

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Gruß aus Österreich
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Beitrag von punkerente »

dobermann hat geschrieben:
Punkerente hat geschrieben:Meine Meinung muss vom Polizisten akzeptiert werden, egal ob sie ihm gefällt.



Viele Grüße
Dieter
hallo
eine meinung ist kein befehl!!!daher können deine meinungen einen polizisten nur ein lächeln kosten.
befehle können nur von vorgesetzten gegeben werden. bei unlogischen oder gar gefährlichen befehlen sollte man sich das schriftlich geben lassen.
meines wissens hat es eine schriftliche ausfolgung eines solchen noch nicht gegeben. wie auch, eine schrifliche bestättigung mit unterschrift ist ein beweisstück.

Mir haben im Dienst (s.o.) auch schon Polizisten mit der Staatsanwaltschaft gedroht - aber es ist in vielen Jahren noch keine Anzeige erfolgt...
sei doch froh darüber. aber einmal wird es garantiert passieren .
Hallo, dobermann,

danke, dass du mein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen hast und nach deinem Gusto bewertest ... ohne auch nur im Ansatz zu wissen, worum es geht.

Ich habe mehr geschrieben als den zitierten Teil und wollte und werde meine Situation hier nicht breit treten. Nimm einfach zur Kenntnis, dass in den von mir genannten Fällen die Polizei meiner Entscheidung zu folgen hat. Handelt ein Polizist anders, verstößt er gegen Gesetze bis ins Grundrecht hinein und riskiert viel - egal, ob er dabei lächelt.

Und die Vergleichbarkeit mit einer Verkehrs-Situation ist dabei gegeben. Alles geht ohne Vorwarnung, alles muss vor Ort entschieden werden und fast immer ist es für die Beteiligten eine hohe nervliche Belastung.

Gruß
Dieter
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Beitrag von Guck »

punkerente hat geschrieben:Gerade die Polizei hat ein riesiges Rechtsgebiet, in dem sie sich spontan auskennen muss, denn man hat vor Ort selten die Zeit, in einem dicken Gesetzbuch und dessen Kommentaren nachzusehen. Dabei gibt es schnell Irrtümer, die aber meist mit leidlich gutem Willen ausgesprochen werden. Ich habe dienstlich oft mit den Jungs zu tun und diskutiere immer wieder die selben Dinge - ich bin dann aber auch für das Gebiet ein Fachmann mit aktuellem Wissen (kein Verkehrsrecht). Und ich bin dabei ein Entscheidungsträger und nicht der Betroffene. Meine Meinung muss vom Polizisten akzeptiert werden, egal ob sie ihm gefällt.
Tja, der Staatsanwalt ist der Herr des Verfahrens. Wenn er zur Polizei sagt: "NACHERMITTELN" , dann ist auch NACHERMITTELN angesagt ! ....wäre so ein Beispiel..... :wink:
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Apfelkuchen
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Beitrag von Apfelkuchen »

@ punkerente


Jetzt interessiert es mich aber was Du so beruflich machst.....


Apfelkuchen 8)
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Beitrag von dobermann »

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Beitrag von punkerente »

Hallo, dobermann,

du hast natürlich Recht - und zwar dein Recht, wie es in Österreich festgelegt ist. Dazu kann ich nichts Abschließendes sagen, denn ich habe die für mich gültigen und anzuwendenden Gesetze in Deutschland studiert.

Was stimmt, ist die Aussage, dass ich in einer Verwaltung tätig bin. Das Verhältnis zur Polizei und auch das von mir gemeinte Spezialrecht wird übrigens als Landesrecht in Schleswig-Holstein geregelt.

Aber halte dich zugunsten eines Kymco-Forums ruhig aus meinen Zuständigkeiten heraus, wenn du keine Ahnung davon hast, denn ich habe nicht gesagt , worum es genau geht. Mithin kannst du überhaupt nicht wissen, wovon ich rede!

Übrigens führt diese Diskussion in die falsche Richtung und wird für das Thema unproduktiv. Ich habe Aussagen genacht, die für Polizisten und deren Problematik waren.
punkerente hat geschrieben:...Gerade die Polizei hat ein riesiges Rechtsgebiet, in dem sie sich spontan auskennen muss, denn man hat vor Ort selten die Zeit, in einem dicken Gesetzbuch und dessen Kommentaren nachzusehen. Dabei gibt es schnell Irrtümer, die aber meist mit leidlich gutem Willen ausgesprochen werden. ...
Damit wollte ich für deinen Berufsstand (du bist doch Polizist, oder?) eintreten, weil zu gerne die Polizisten als unfähig oder unfair dargestellt werden, wenn man von ihnen unschöne Wahrheiten gesagt bekommt. Und genau dieses Vorurteil zweifelte ich zugunsten der Polizei an. Ich kenne viele Polizisten und sie sind meist unparteiisch und fair.

Aber auch dort gibt es wie überall bei Menschen Ausnahmen. Mein zweiter Passus, an dem du deine Kommentare über mich aufhängst, soll dieses ansprechen:
punkerente hat geschrieben:...Ich habe dienstlich oft mit den Jungs zu tun und diskutiere immer wieder die selben Dinge - ich bin dann aber auch für das Gebiet ein Fachmann mit aktuellem Wissen (kein Verkehrsrecht). Und ich bin dabei ein Entscheidungsträger und nicht der Betroffene. Meine Meinung muss vom Polizisten akzeptiert werden, egal ob sie ihm gefällt. ...
Ich zeige damit auf, dass es auch dabei natürlich Ausnahmen gibt, die nicht immer alles wissen und dennoch diskutieren. Danke, dass du dich als Beispiel dafür hergibst - genau so habe ich es gemeint. Die meisten hören zu und denken mit, was gemeint ist. Aber manche vertreten einfach eine Meinung, ohne sie selbstkritisch zu hinterfragen.

Ich hoffe, dass wir jetzt wieder zum Ursprungsthema zurück können.

Viele Grüße
Dieter
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Beitrag von dobermann »

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Zuletzt geändert von dobermann am 05.02.2014, 11:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Guck »

Genau Leute, kommen wir am Besten wieder zum Ausgangspunkt zurück !

Ansonsten muß ich meine 100er Packung blutdrucksenkender Tabletten mit Euch allen teilen. :wink:

Das Leben ist schon hart genug, da muß man sich nicht noch hier in die Wolle kriegen :lol:
E10 ? Essen gehört auf den Tisch und nicht in den Tank !
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