Hallo Phenomon,
ein ganz aktuelles Thema, denn heute Nacht hat es hier geschneit.
Da ich für meinen Arbeitsweg keine praktikable Alternative zu meinem Roller habe, wurden bei meinem Movie S 125i Allwetterreifen von Heidenau montiert, um den saisonalen Reifenwechsel und die damit verbundenen Kosten zu sparen:
http://www.reifenwerk-heidenau.de/modul ... l=9&pic=43
http://www.reifenwerk-heidenau.de/modul ... =50&pic=44
Mit solchen Reifen bin ich auf verschiedenen Rollern schon viele Winter problemlos durchgefahren. Nachdem am 4. Dezember 2010 § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO neu gefasst worden war, hatte ich dann in den beiden letzten Wintern meinen Yager GT 200i auf Heidenau K 62 Snowtex/ K 58 mod.Snowtex
http://www.reifenwerk-heidenau.de/modul ... =93&pic=51
http://www.reifenwerk-heidenau.de/modul ... =95&pic=44
umgerüstet. Der Unterschied war durchaus spürbar und diese Winterreifen kann ich Ganzjahresfahrern, die in Gebieten wohnen, wo häufig lange Schnee liegt, empfehlen. Für meine Gegend, das nördliche Umland von Dresden und Dresden selbst, welches ja im klimatisch milden oberen Elbtal liegt, sehe ich die Notwendigkeit für Winterreifen auf meinem leichten Roller nicht. Zu diesem Thema hat der Bundestag die Petition 15595 abschließend beraten und beschlossen:
„…Die Vorschrift (§ 2 Abs. 3a Satz 1 StVO) verpflichtet demnach alle Kraftfahrer, bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit Reifen mit groben Profilrillen und/oder Stollen zu fahren. Betroffen von dieser Pflicht sind alle Kraftfahrzeuge, demnach auch motorisierte Zweiräder. M+S-Reifen (englisch: Mud and Snow, deutsch: Matsch und Schnee) erfüllen die genannten Anforderungen als Winterreifen. Zugelassen sind aber auch Ganzjahresreifen. Entscheidend ist das Profil der Lauffläche und die Struktur der Reifen, da sie auf Matsch, frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten müssen als normale Reifen. … Die Annahme in den Eingaben, wonach eine gesetzliche Kennzeichnung festlege, ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist oder nicht, entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Die Wintertauglichkeit hängt einzig und allein von der Ausstattung der Reifen mit groben Profilrillen ab. Sind diese vorhanden, droht dem Zweiradfahrer kein Bußgeldbescheid. …“
Meine diesbezüglichen Fragen wurden im August diesen Jahres vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Az.: L 23 - SCH 18890 Winterreifenpflicht - Petition 15595 – Schlussfolgerungen) wie folgt beantwortet:
„Frage 1:
Ist die Kennzeichnung eines für winterliche Straßenverhältnisse
geeigneten Motorrad-/Rollereifens
durch M+S-Aufschrift oder Schneeflockesymbol vorgeschrieben, um die
Wintertauglichkeit z.B bei Verkehrskontrollen beweisen zu können?
Antwort:
Eine Kennzeichnung ist nicht vorgeschrieben. Sie kann den
Überwachungsbehörden aber als Indiz dienen, um einen M+S-Reifen zu
identifizieren.
Frage 2:
Wird der Text oder die Kommentierung des § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO
geändert werden?
Antwort:
Die „Winterreifenpflicht“ soll weiter präzisiert werden. Dafür sollen
in der StVZO insbesondere definierte Kriterien für „Winterreifen“
(Alpine-Symbol) festgelegt werden. Dies war bislang nicht möglich, weil
eine einheitliche Definition für "Winterreifen" nicht vorlag. Da diese
nun in der UN-Regelung Nr. 117 in Form des Alpine-Symbols sowohl für Pkw
als auch für Lkw festgeschrieben ist, kann eine entsprechende
Ausrüstungspflicht eingeführt werden.
Frage 3:
Werden Bußgeldstellen / Polizei vom Abschluss und Inhalt der Petition
15595 in Kenntnis gesetzt?
Antwort:
Eine Mitteilung an Länderbehörden erfolgt nicht.“
Das ist hier nun etwas mehr Text geworden, als er zur Beantwortung der von Phenomon gestellten Frage erforderlich gewesen wäre. Ich denke aber, dass ich hier Ganzjahresfahrern eine Orientierung ermögliche.
Gruß von Gevatter Obelix