Tachovorlauf Agility 50 One
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Tachovorlauf Agility 50 One
Mein Tacho zeigte 42 Km/h an, auf dem Prüfstand etc. hatte man sich auf echte 34 Km/h geeinigt. Als Mofarollerfahrer war ich 6 Km/h zuschnell!
Jetzt, 2 Jahre später wurde mein Mofaroller wieder eingezogen, laut Tacho 34 Km/h! Ich hatte den so eingestellt um nicht wieder Ärger zubekommen. Varioabschlussblech ist drauf und der Distanzring auch, selbstverständlich auch die Tasche auf der Sitzbank.
Ich konnte das gar nicht begreifen wie ich nachhause gelaufen bin. 34 Km/h minus 6 Km/h ist doch erlaubt 28 Km/h, oder wie soll ich das verstehen?
Die Beamten sind mit dem Auto hinter mir gewesen, danach wurde das berechnet!
Jetzt, 2 Jahre später wurde mein Mofaroller wieder eingezogen, laut Tacho 34 Km/h! Ich hatte den so eingestellt um nicht wieder Ärger zubekommen. Varioabschlussblech ist drauf und der Distanzring auch, selbstverständlich auch die Tasche auf der Sitzbank.
Ich konnte das gar nicht begreifen wie ich nachhause gelaufen bin. 34 Km/h minus 6 Km/h ist doch erlaubt 28 Km/h, oder wie soll ich das verstehen?
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Re: Tachovorlauf Agility 50 One
34-6=28. Stimmt.kymagilit hat geschrieben:34 Km/h minus 6 Km/h ist doch erlaubt 28 Km/h, oder wie soll ich das verstehen?
Aber 28 ist mehr als 25 und es sind eben nur 25 erlaubt.
Vom ungeeichten Tacho würden 20% abgezogen. Aber jetzt kommt Dein Roller eh zum Sachverständigen und der schaut genauer nach. Sein Untersuchungs-Ergebnis zählt.Die Beamten sind mit dem Auto hinter mir gewesen, danach wurde das berechnet!
Natürlich kann es sein, dass der Sachverständige Deinen Roller für ok befindet und die Beamten etwas zu pingelig waren.
Aber wenn nicht, dann kann nebst der "normalen" Strafe (als Wiederholungstäter) auch Dein Roller ersatzlos eingezogen werden: §21 (3) StVG.
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Re: Tachovorlauf Agility 50 One
Soweit mir bekannt wird 27,5 Km/h zugelassen, aber in Berlin kriegst du eh nur aufgebrummt, Hauptsache die Kasse klingelt!tomS hat geschrieben:34-6=28. Stimmt.kymagilit hat geschrieben:34 Km/h minus 6 Km/h ist doch erlaubt 28 Km/h, oder wie soll ich das verstehen?
Aber 28 ist mehr als 25 und es sind eben nur 25 erlaubt.Vom ungeeichten Tacho würden 20% abgezogen. Aber jetzt kommt Dein Roller eh zum Sachverständigen und der schaut genauer nach.Die Beamten sind mit dem Auto hinter mir gewesen, danach wurde das berechnet!
Natürlich kann es sein, dass der Sachverständige Deinen Roller für ok befindet und die Beamten etwas zu pingelig waren.
Aber wenn nicht, dann kann nebst der normalen Strafe auch Dein Roller ersatzlos eingezogen werden: §21 (3) StVG.
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Re: Tachovorlauf Agility 50 One
+10% gewährt die Rechtsprechung häufig - doch nicht garantiert. Aber die Judikative ist nicht Sache der Exekutive.kymagilit hat geschrieben:Soweit mir bekannt wird 27,5 Km/h zugelassen,
Die Polizei muß ganz streng genommen schon bei 26km/h einschreiten. Und wenn sie einen Verdacht hat, kann sie natürlich unabhängig von der Geschwindigkeit nachschauen (lassen).
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Ja das verstehe ich schon, nur wenn ich das Gutachten bekomme und da steht bei 34 Km/h war 6 Km/h zuschnell, dann haben die wohl 28 Km/h tolleriert!?gevatterobelix hat geschrieben:Hallo kymagilit,
mit 27,5 Km/h zugelassen meinst Du wohl eher toleriert , denn auch in Berlin gelten Bundesgesetze und da steht als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für Mofa nun mal 25 km/h drin.
Gruß von Gevatter Obelix
Das kann auch heißen, dass das Meßverfahren des Gutachters seine eigene Toleranz von 3km/h hat (z.B. Laser/Radar).kymagilit hat geschrieben:Ja das verstehe ich schon, nur wenn ich das Gutachten bekomme und da steht bei 34 Km/h war 6 Km/h zuschnell, dann haben die wohl 28 Km/h tolleriert!?
Gemessene 34 war dann nach Toleranzabzug mindestens vorwerfbare 31 und das ist mehr als 25.
Rein hypothetisch könnte es so weiter gehen: Gutachter maß zwar 34 / vorwerfbare 31, aber findet keine Manipulationen.
Dann kommt der Richter und sagt "wollen wir bei strikter Originalität und Ehrlichkeit mal nicht so sein, ich gewähre noch einmal 10% Zuschuß auf die eigentlich legale Geschwindigkeit wegen möglichem Verschleiß der Drosseln (Variohülse reibt sich dünner)".
Das wären vom Richter genehmigte 28 statt 25. Aber in diesem Beispiel bleibt immer noch eine Lücke zwischen mindestens vorwerfbare 31 und höchstens tolerierte 28.
Jetzt kannst Du nur abwarten, was rauskommt. Du selbst weißt, wie rein Dein Gewissen ist und ob Du Dir überhaupt Sorgen machen musst.
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ja das stimmt, ich hab das Blech auf dem Variator geschraubt, ohne unterlegscheiben oder sonst wie manipuliert und auch den Distanzring drin! Der wäre nicht auf 34 gekommen wenn ich den neuen zahnriemen 1 tag vorher nicht eingebaut hätte!!tomS hat geschrieben:Das kann auch heißen, dass das Meßverfahren des Gutachters seine eigene Toleranz von 3km/h hat (z.B. Laser/Radar).kymagilit hat geschrieben:Ja das verstehe ich schon, nur wenn ich das Gutachten bekomme und da steht bei 34 Km/h war 6 Km/h zuschnell, dann haben die wohl 28 Km/h tolleriert!?
Gemessene 34 war dann nach Toleranzabzug mindestens vorwerfbare 31 und das ist mehr als 25.
Rein hypothetisch könnte es so weiter gehen: Gutachter maß zwar 34 / vorwerfbare 31, aber findet keine Manipulationen.
Dann kommt der Richter und sagt "wollen wir bei strikter Originalität und Ehrlichkeit mal nicht so sein, ich gewähre noch einmal 10% Zuschuß auf die eigentlich legale Geschwindigkeit wegen möglichem Verschleiß der Drosseln (Variohülse reibt sich dünner)".
Das wären vom Richter genehmigte 28 statt 25. Aber in diesem Beispiel bleibt immer noch eine Lücke zwischen mindestens vorwerfbare 31 und höchstens tolerierte 28.
Jetzt kannst Du nur abwarten, was rauskommt. Du selbst weißt, wie rein Dein Gewissen ist und ob Du Dir überhaupt Sorgen machen musst.
aber mal abwarten, samstag oder anfang nächste woche wird wohl was kommen!
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Re: Tachovorlauf Agility 50 One
Das habe ich gerade gelesen, wer in den letzten 3 jahren wegen des selben delikts bestraft wurde, muss mit fahrzeug einzug rechnen!tomS hat geschrieben:34-6=28. Stimmt.kymagilit hat geschrieben:34 Km/h minus 6 Km/h ist doch erlaubt 28 Km/h, oder wie soll ich das verstehen?
Aber 28 ist mehr als 25 und es sind eben nur 25 erlaubt.Vom ungeeichten Tacho würden 20% abgezogen. Aber jetzt kommt Dein Roller eh zum Sachverständigen und der schaut genauer nach. Sein Untersuchungs-Ergebnis zählt.Die Beamten sind mit dem Auto hinter mir gewesen, danach wurde das berechnet!
Natürlich kann es sein, dass der Sachverständige Deinen Roller für ok befindet und die Beamten etwas zu pingelig waren.
Aber wenn nicht, dann kann nebst der "normalen" Strafe (als Wiederholungstäter) auch Dein Roller ersatzlos eingezogen werden: §21 (3) StVG.
Ok, wenn es ganz schlimm läuft ist die karre endlich weg die geldstrafe muss ich absitzen, weil ich noch an den anderen bleche, da ist keine luft mehr für ratenzahlung!
Re: Tachovorlauf Agility 50 One
Wenn sonst nichts in Deiner Strafakte wäre als 2x Fahren ohne Fahrerlaubnis, wäre der Einzug extrem unwahrscheinlich.
Wenn Du aber schon vom einsitzen sprichst ... dann steht vielleicht noch deutlich mehr in der Akte (und die Reaktion der Polizei wäre verständlicher) ... in der JVA brauchst Du den Roller auch gar nicht.
Aber mal Gutachten des Rollers abwarten. Tacho 34 (!?) lässt hoffen.
Wenn Du aber schon vom einsitzen sprichst ... dann steht vielleicht noch deutlich mehr in der Akte (und die Reaktion der Polizei wäre verständlicher) ... in der JVA brauchst Du den Roller auch gar nicht.
Aber mal Gutachten des Rollers abwarten. Tacho 34 (!?) lässt hoffen.
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Re: Tachovorlauf Agility 50 One
das wäre jetzt das 2. mal mit dem roller, zuletzt vor 2 jahren! wir lassen uns überraschen, gestern hatte ich den roller noch sehr vermisst, heute nur noch vermisst und morgen kaum noch!tomS hat geschrieben:Wenn sonst nichts in Deiner Strafakte wäre als 2x Fahren ohne Fahrerlaubnis, wäre der Einzug extrem unwahrscheinlich.
Wenn Du aber schon vom einsitzen sprichst ... dann steht vielleicht noch deutlich mehr in der Akte (und die Reaktion der Polizei wäre verständlicher) ... in der JVA brauchst Du den Roller auch gar nicht.
Aber mal Gutachten des Rollers abwarten. Tacho 34 (!?) lässt hoffen.
in meinem alter hat man schlimmeres erlebt, das wirkt jetzt nicht lange.
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TÜV-Prüfbericht
Hallo,tomS hat geschrieben:Das kann auch heißen, dass das Meßverfahren des Gutachters seine eigene Toleranz von 3km/h hat (z.B. Laser/Radar).kymagilit hat geschrieben:Ja das verstehe ich schon, nur wenn ich das Gutachten bekomme und da steht bei 34 Km/h war 6 Km/h zuschnell, dann haben die wohl 28 Km/h tolleriert!?
Gemessene 34 war dann nach Toleranzabzug mindestens vorwerfbare 31 und das ist mehr als 25.
Rein hypothetisch könnte es so weiter gehen: Gutachter maß zwar 34 / vorwerfbare 31, aber findet keine Manipulationen.
Dann kommt der Richter und sagt "wollen wir bei strikter Originalität und Ehrlichkeit mal nicht so sein, ich gewähre noch einmal 10% Zuschuß auf die eigentlich legale Geschwindigkeit wegen möglichem Verschleiß der Drosseln (Variohülse reibt sich dünner)".
Das wären vom Richter genehmigte 28 statt 25. Aber in diesem Beispiel bleibt immer noch eine Lücke zwischen mindestens vorwerfbare 31 und höchstens tolerierte 28.
Jetzt kannst Du nur abwarten, was rauskommt. Du selbst weißt, wie rein Dein Gewissen ist und ob Du Dir überhaupt Sorgen machen musst.
heute habe ich den Roller abgeholt!
Technische Mängel/bauliche Veränderungen/ Höchstgeschwindigkeit
Geschwindigkeit 28 km/h
Untersuchungsergebnis:
OHNE MÄNGEL
Mofaprüfbescheinigung erforderlich!
Die Sachbearbeiterin hat mich angemahnt, 10 Tage habe ich Zeit die Mängel zubeseitigen. Da steht nichts von Mängel und Mofaprüfbescheinigung brauche ich doch garnicht, bin doch vor April 1664 geboren, oder hat sich was geändert??
Re: TÜV-Prüfbericht
Passt gerade noch, Glück gehabt!kymagilit hat geschrieben:Technische Mängel/bauliche Veränderungen/ Höchstgeschwindigkeit Geschwindigkeit 28 km/h
Untersuchungsergebnis: OHNE MÄNGEL
Damit kannst Du jetzt Schadensersatz für die polizeilichen Maßnamen fordern. Z.B. Taxifahrt nach Hause, zwischendurch zu Arztterminen, zuletzt wieder zur Abholung.
Wird wohl ein Standard-Textbaustein sein, der überall drunter steht.Da steht nichts von Mängel und Mofaprüfbescheinigung brauche ich doch garnicht, bin doch vor April 1664 geboren, oder hat sich was geändert??
Geburt vor 1.4.1965 (nach Gregorianischem Kalender!) würde reichen.
1664 nach welchem Kalender meinst Du? Nach islamischer Zeitrechnung schreiben wir jetzt erst 1432.
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Re: TÜV-Prüfbericht
ja stimmt, 1964 meine der Mann vom TÜV! 1664, naja dann hätten die mich wohl da behalten!tomS hat geschrieben:Passt gerade noch, Glück gehabt!kymagilit hat geschrieben:Technische Mängel/bauliche Veränderungen/ Höchstgeschwindigkeit Geschwindigkeit 28 km/h
Untersuchungsergebnis: OHNE MÄNGEL
Damit kannst Du jetzt Schadensersatz für die polizeilichen Maßnamen fordern. Z.B. Taxifahrt nach Hause, zwischendurch zu Arztterminen, zuletzt wieder zur Abholung.Wird wohl ein Standard-Textbaustein sein, der überall drunter steht.Da steht nichts von Mängel und Mofaprüfbescheinigung brauche ich doch garnicht, bin doch vor April 1664 geboren, oder hat sich was geändert??
Geburt vor 1.4.1965 (nach Gregorianischem Kalender!) würde reichen.
1664 nach welchem Kalender meinst Du? Nach islamischer Zeitrechnung schreiben wir jetzt erst 1432.
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Re: TÜV-Prüfbericht
tomS hat geschrieben:Passt gerade noch, Glück gehabt!kymagilit hat geschrieben:Technische Mängel/bauliche Veränderungen/ Höchstgeschwindigkeit Geschwindigkeit 28 km/h
Untersuchungsergebnis: OHNE MÄNGEL
Damit kannst Du jetzt Schadensersatz für die polizeilichen Maßnamen fordern. Z.B. Taxifahrt nach Hause, zwischendurch zu Arztterminen, zuletzt wieder zur Abholung.Wird wohl ein Standard-Textbaustein sein, der überall drunter steht.Da steht nichts von Mängel und Mofaprüfbescheinigung brauche ich doch garnicht, bin doch vor April 1664 geboren, oder hat sich was geändert??
Geburt vor 1.4.1965 (nach Gregorianischem Kalender!) würde reichen.
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Ja, der Berliner "Dorfsheriff" stieg mit Kugelsichererweste und Bewaffnet bis an die Zähne aus dem Auto und hatte sich auch wie Rambo benommen!Ulrich hat geschrieben:Tja, und da solltest Du das auch einfordern - und bei der Gelegenheit dem "übereifrigen Dorfsheriff" einen "vollen, dampfenden Teller" servieren...,
"reibt sich die Hände"
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Jetzt hatte ich ja erst die Probleme. Ohne Mängel wurde der Roller abgeschleppt!
Jetzt ist die Batterie total Leer, der Reflektor vom Scheinwerfer verkratzt und aus dem Variokasten kommt ein Klingelgeräusch. Morgen mal den Kasten öffnen.
Da muss ja ziemlicher Frust geherrscht haben dass die so mit dem Fahrzeug umgegangen sind. Ist klar, bei der Enttäuschung!
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Nun ja...
Die sichere Weste ist bei dem lebensgefährlichen Job ein "Muß", ebenso die Waffe...
Was man sich als "unbescholtener Burger" allerdings nicht gefallen lassen sollte:
"Ungebührliches Benehmen" - und Schäden am Fahrzeug, die nachweislich vor der "Untersuchung" nicht da waren...
Klar, ein bischen "Lauferei" hängt da schon dran, doch:
Ein Bürger, der sich mit legalen Mitteln wehrt, spricht sich schnell herum bei den Freunden und Helfern...
Inzwischen kennt mich (fast) jeder Polizist hier im Kreis, mann begrüßt sich fast schon mit "Handschlag" - und alles geht easy....
Das ist natürlich kein "Freibrief" - also schon "höflich, sachlich aber bestimmt" und natürlich "street-legal" bleiben.
Dann klapt´s ganz sicher mit den Freunden und Helfern....
Ungezogene "Lümmel in Uniform" bremse ich ganz gern mal ein...,
grinst
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Die sichere Weste ist bei dem lebensgefährlichen Job ein "Muß", ebenso die Waffe...
Was man sich als "unbescholtener Burger" allerdings nicht gefallen lassen sollte:
"Ungebührliches Benehmen" - und Schäden am Fahrzeug, die nachweislich vor der "Untersuchung" nicht da waren...
Klar, ein bischen "Lauferei" hängt da schon dran, doch:
Ein Bürger, der sich mit legalen Mitteln wehrt, spricht sich schnell herum bei den Freunden und Helfern...
Inzwischen kennt mich (fast) jeder Polizist hier im Kreis, mann begrüßt sich fast schon mit "Handschlag" - und alles geht easy....
Das ist natürlich kein "Freibrief" - also schon "höflich, sachlich aber bestimmt" und natürlich "street-legal" bleiben.
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Maß halten können sollte man als Gesetzeshüter schon!Ulrich hat geschrieben:Nun ja...
Die sichere Weste ist bei dem lebensgefährlichen Job ein "Muß", ebenso die Waffe...
Was man sich als "unbescholtener Burger" allerdings nicht gefallen lassen sollte:
"Ungebührliches Benehmen" - und Schäden am Fahrzeug, die nachweislich vor der "Untersuchung" nicht da waren...
Klar, ein bischen "Lauferei" hängt da schon dran, doch:
Ein Bürger, der sich mit legalen Mitteln wehrt, spricht sich schnell herum bei den Freunden und Helfern...
Inzwischen kennt mich (fast) jeder Polizist hier im Kreis, mann begrüßt sich fast schon mit "Handschlag" - und alles geht easy....
Das ist natürlich kein "Freibrief" - also schon "höflich, sachlich aber bestimmt" und natürlich "street-legal" bleiben.
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Wenn ich mit über 50 Jahren auf meinem Mofaroller abhänge, in einem Bezirk wo im Verhältnis zu Kreuzberg und Neukölln schon fast der Hund begraben ist muss ich so nicht auftreten.
In den genannten Bezirken hätte der Schuss voll nach hinten losgehen können, da werden keine Freundschaften mit der Polizei geschlossen, eher geschlagen oder sonst was.
Hier herrscht der blanke Hass.
Ich warte hier auf den Tag wenn jemand verhaftet wird weil er ein Bein nachzieht, wegen möglicher Vortäuschung einer Behinderung, Aresst bis zum Gutachten oder so?
28 statt 25 ist aber auch knapp am Limit. Da kann man schon mal den Verdacht haben, dass etwas nicht stimmt. Und die Polizei muß bei Verdacht auf Straftat handeln.kymagilit hat geschrieben:Maß halten können sollte man als Gesetzeshüter schon!
Ich warte auf den Tag, wo wieder ein Polizist tot ist.Ich warte hier auf den Tag wenn jemand verhaftet wird weil er ein Bein nachzieht, wegen möglicher Vortäuschung einer Behinderung, Aresst bis zum Gutachten oder so?
Keine 2 Wochen ist es her, dass hier jemand ohne Vorwarnung einem Polizisten ein Molotow-Cocktail ins Gesicht geschleudert hatte. Der Polizist wurde zur lebenden Fackel, sein Leben wurde durch seine Kollegen gerettet, aber er bleibt wahrscheinlich bis ans Lebensende entstellt.
Danach hat der Mitbürger weitere Molotowcocktails geworfen, auf Polizisten (nicht weiter getroffen), auf die Hauptstrasse, in den Hof. Nachbarn mussten evakuiert werden bzw. sich verstecken. Das Gebiet wurde im 100m Umkreis abgesperrt.
Dann stürmte eine Spezialeinheit die verbarrikadierte Wohnung und dann fiel ein Schuß...
Dabei wollten die Polizisten dem Mann zuerst gar nicht böses. Kein Bußgeld, schon gar kein Haftbefehl. Nur ihn zum Amtsarzt fahren. Ein Angriff aus heiterem Himmel.
Wetten, dass die unverletzten Kollegen sich in der nächsten Kontrolle wieder ganz genau an ihre Eigensicherung erinnern werden!?
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Nun ja...
Das in bestimmten Bezirken Berlins (wie auch anderswo) seit Jahren ein ständiger "Ausnahme-Zustand" herscht (und die Polizei sich notwendigerweise anpaßt), ist wohl jedem klar...
Dort, "wo der Hund begraben liegt", ist ein Polizist genau so gefährdet...
Gewisse, ähm..., "Elemente" jeglicher Herkunft (auch deutsche...) sind "auf dem Lande" häufiger zu finden, als man gemeinhin glaubt...
Daher sind die Beamten hier auch ziemlich "nervös"...
Daher gehört zu meinem cooperativen Verhalten nicht nur eine freundliche Ansprache, sondern auch die klare Ansage: "Die Papiere befinden sich in meiner Hosentasche. Ich greife jetzt dahin.."
Also: Schön "artig" bleiben, dann mußt du auch nicht in den Lauf einer Polizei-Waffe schauen...
Bleibe höflich, sachlich aber bestimmt - dann klapt´s auch mit dem "Förster", der ja neuerdingens zu ´nem "Bahn-Schaffner" mutiert ist...,
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Das in bestimmten Bezirken Berlins (wie auch anderswo) seit Jahren ein ständiger "Ausnahme-Zustand" herscht (und die Polizei sich notwendigerweise anpaßt), ist wohl jedem klar...
Dort, "wo der Hund begraben liegt", ist ein Polizist genau so gefährdet...
Gewisse, ähm..., "Elemente" jeglicher Herkunft (auch deutsche...) sind "auf dem Lande" häufiger zu finden, als man gemeinhin glaubt...
Daher sind die Beamten hier auch ziemlich "nervös"...
Daher gehört zu meinem cooperativen Verhalten nicht nur eine freundliche Ansprache, sondern auch die klare Ansage: "Die Papiere befinden sich in meiner Hosentasche. Ich greife jetzt dahin.."
Also: Schön "artig" bleiben, dann mußt du auch nicht in den Lauf einer Polizei-Waffe schauen...
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Nichts einfordern
Ich hatte die Papiere bei der Überprüfung nicht bei, bzw. die der Mofazulassung.Ulrich hat geschrieben:Tja, und da solltest Du das auch einfordern - und bei der Gelegenheit dem "übereifrigen Dorfsheriff" einen "vollen, dampfenden Teller" servieren...,
"reibt sich die Hände"
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Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis, erloschener Betriebserlaubnis, 28 Km/h !! Typengenehmigung lag nicht vor etc.
jetzt soll ich schriftlich stellung nehmen oder einen Anwalt beauftragen!?
echt krass, was hier abgeht!
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Re: Nichts einfordern
Der Staatsanwalt hat sich gemeldet, die Angelegenheit ist vom Tisch, Verfahren eingestellt!kymagilit hat geschrieben:Ich hatte die Papiere bei der Überprüfung nicht bei, bzw. die der Mofazulassung.Ulrich hat geschrieben:Tja, und da solltest Du das auch einfordern - und bei der Gelegenheit dem "übereifrigen Dorfsheriff" einen "vollen, dampfenden Teller" servieren...,
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jetzt soll ich schriftlich stellung nehmen oder einen Anwalt beauftragen!?
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