COC Dokument weg, wo und wie Ersatz?
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COC Dokument weg, wo und wie Ersatz?
Hallo,
Irgendwie ist mein COC Dokument für meinen Agility abhanden gekommen....wo bekomm ich nun schnellstens ein neues her..beim Händler oder bei Kymco direkt?
Bzw. was kostet mich der Spaß?
Gruss destructor
Irgendwie ist mein COC Dokument für meinen Agility abhanden gekommen....wo bekomm ich nun schnellstens ein neues her..beim Händler oder bei Kymco direkt?
Bzw. was kostet mich der Spaß?
Gruss destructor
- Frank67
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Moin destructor,
ich würde zuerst beim Händler/deiner Fachwerkstatt anfragen. Die haben normalerweise den besseren Draht zu Kymco, was möglicherweise den Ablauf verkürzen könnte.
<OT>
Genau das ist so eine Sache, weswegen ich die Original-COC lieber zu hause lasse und nur eine S/W-Kopie mitführe.
Laut unserem StVA reicht das Mitführen der Versicherungspapiere, weil alle Daten vom Fzg drin stehen und auch, ob es ein 25-er oder 45-er ist.
Sollte die Rennleitung doch mal nachfragen, ist man ja in der Nachweispflicht und kann erst einmal die Kopie (muß noch nicht einmal beglaubigt sein; macht weder Polizei noch StVA) und auf spezielles Verlangen das Original dann -da man ja in der Nachweispflicht ist- später auf der Wache vorlegen.
Bei uns gibt es für das Nichtmitführen der COC kein Bußgeld.
StVA hat es so verglichen: "Den Kfz-Brief vom PKW führt man ja normalerweise auch nicht mit. ... und ein 50ccm erfordert nur die Nachweispflicht auf spezielles Verlangen"
<OT Ende>
Gruß Frank
ich würde zuerst beim Händler/deiner Fachwerkstatt anfragen. Die haben normalerweise den besseren Draht zu Kymco, was möglicherweise den Ablauf verkürzen könnte.
<OT>
Genau das ist so eine Sache, weswegen ich die Original-COC lieber zu hause lasse und nur eine S/W-Kopie mitführe.
Laut unserem StVA reicht das Mitführen der Versicherungspapiere, weil alle Daten vom Fzg drin stehen und auch, ob es ein 25-er oder 45-er ist.
Sollte die Rennleitung doch mal nachfragen, ist man ja in der Nachweispflicht und kann erst einmal die Kopie (muß noch nicht einmal beglaubigt sein; macht weder Polizei noch StVA) und auf spezielles Verlangen das Original dann -da man ja in der Nachweispflicht ist- später auf der Wache vorlegen.
Bei uns gibt es für das Nichtmitführen der COC kein Bußgeld.
StVA hat es so verglichen: "Den Kfz-Brief vom PKW führt man ja normalerweise auch nicht mit. ... und ein 50ccm erfordert nur die Nachweispflicht auf spezielles Verlangen"
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Nachweis von der Pozilei , dass der Roller nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist .
Damit dann zum STVA und einen Antrag auf Ausstellung einer Zweitausfertigung beantragen .
Den dann zum Händler bringen , der schickt's zu Kymco und das dauert dann ca 4 Wochen , Kostenpunkt ca 60-80.-
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Damit dann zum STVA und einen Antrag auf Ausstellung einer Zweitausfertigung beantragen .
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